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Alt 27.08.2022, 19:55   #1  
Nante
Eckensteher & Mosaik-FF Mod
 
Benutzerbild von Nante
 
Ort: Nürnberch, Frangen
Beiträge: 6.697
Wäre jetzt die Frage, auf welchen Zeitraum sich das bezieht. Wenn es um den damals aktuellen Zeitraum geht, ist es schon komisch, daß zeitgleich mit "der Tragödie" beim gleichen Verlag ihr Buch erscheint, für das in dem Artikel ja auch geworben wird.

Oder ist das einfach nur ein "vermanschtes" Zitat aus dem Buch?
Nante ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2022, 21:12   #2  
Wilhelm Bauer
Mitglied (unverifiziert)
 
Beiträge: 61
Das Urheberrecht steht dem Schöpfer eines Werkes zu und ist nicht übertragbar. Allerdings kann der Urheber/Schöpfer anderen das Nutzungsrecht, auch das ausschließliche Nutzungsrecht, an seinem Werk (gegen Bezahlung) einräumen. Möglicherweise ist so etwas in der Art in dem Zitat gemeint.
Wilhelm Bauer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2022, 22:49   #3  
komnenos
Mitglied
 
Benutzerbild von komnenos
 
Beiträge: 570
Ja, ich denke, darum geht es. Das ausschließliche Nutzungsrecht wurde abgetreten bzw. musste ja auch abgetreten werden im Rahmen der Übernahme und lag sicher auch davor schon nicht beim Kollektiv.
Und sicher hätte Lona auch für sich privat alles Mögliche malen können. Aber es dann zu verkaufen wie Dräger seine späten Runkelbücher war in dem Fall halt nicht möglich.
,,Tragödie'' scheint mir ein etwas überzogener Begriff, der so ein bisschen in die Hegen-Kerbe mit seinen Digedags schlägt, dabei ist die Situation nicht wirklich vergleichbar.
komnenos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2022, 15:16   #4  
kathleen
Mitglied
 
Beiträge: 76
Nach der Trennung von Hegen bekamen die Mitarbeiter neue Verträge. Um zu vermeiden, dass erneut eine einzelne Person die Urheberrechte an den Hauptakteuren innehaben kann, wurde durch den unseeligen Justiziar folgendes ausgetüftelt. Jeder Mitarbeiter hatte laut Vertrag gleichen Anteil am Urheberrecht und wurde entprechend der Überlassung selbigens vom Verlag bezahlt. Zusatzeinnahmen durch Publikationen wurden entsprechend zu gleichen Teilen unter den Mitarbeitern aufgeteilt. Weiterhin würde der Anspruch auf den Urheberrechtsanteil mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Kollektiv erlöschen. Das ist natürlich Blödsinn, wurde aber so gelebt und alle haben es auch so unterschrieben. Ob das vor einem Gericht Bestand hätte möchte ich ernsthaft anzweifeln, denn Urheberrechte gelten sogar über den Tod eines Urhebers hinaus. Hannes hatte auch in nahezu jedem Vertrag den Titel "Mosaik" in Verbindung mit einer Bilderzeitschrift für sich als Urheber gesichert. Glücksmann argumentierte, dass dies juristisch nicht möglich sei und man es nur als Verlag zugelassen hat um mit Hegen Frieden zu haben. Als es hart auf hart kam wollte man diesen Passus, den man 20 Jahre zugesichert hatte auf einmal als nicht rechtens durchgehen lassen und so erscheint auch heute noch das "Plagiat" unter dem Titel "Mosaik" und nicht etwa unter dem Titel "die Abrafaxe" oder die "Plagiatskobolde". Soviel zum Thema die Glaubwürdigkeit von Vertragspartnern im Verlag JW. Lona hat sich bzgl. der Zeichnung von Digedags immer sehr ängstlich gezeigt und darauf verwiesen, dass sie das nicht dürfe. Deswegen hat sie für die Fans bei diversen Veranstaltungen auch nur Abrafaxe gezeichnet. Das sind aber ja unkommerzielle Sachen. Ob es ihrerseits jemals Bestrebungen gab im Rentenalter mit den Abrafaxen Geld zu verdienen sind mir nicht bekannt. Wäre aber sicher möglich gewesen, denn es gibt glaub ich genug Leute, die für schöne Zeichnungen auch anständig Geld bezahlt hätten. Ihre Rente dürfte nicht so üppig gewesen sein, als das dieser Zusatzverdienst nicht nett gewesen wäre. Für Schleiter hat sie ja immer noch Auftragsarbeiten erledigt, ihrer Aussage nach aber fürn schmalen Taler (Sammelbände bsw.). Kann mir gut vorstellen, dass man da nicht begeistert gewesen wäre von Zeichnungen außerhalb der Lindenallee. Kennt man ja auch von anderen ehemaligen Zeichnern, die dann heimlich ihre Werke anbieten mussten. Dazu sollte man aber auch die Verträge kennen, welche die Zeichner mit den aktuellen Herausgebern haben und welche Vereinbarungen diesbezüglich enthalten sind. Das ist mir unbekannt und deshalb möchte ich es nicht weiter bewerten wollen.
kathleen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2022, 18:29   #5  
kathleen
Mitglied
 
Beiträge: 76
Grad extra noch mal einen alten Vertrag von 1976 rausgesucht. Hier gibt es einen Zusatz in dem der Mitarbeiter bei Verwendung seiner dem Urheberrecht unterliegenden Schöpfungen für das Mosaik verpflichtet wird, eine andersweitige Verwendung dieser Werke einer Absprache mit dem Verlag unterliegt. Auf deutsch, der Verlag entscheidet ob hier etwas im privaten Bereich passieren darf oder nicht. Damit dürfte eine andersweitige Verwendung (außer im Mosaik und schon gar nicht für private kommerzielle Zwecke) wohl nicht möglich gewesen sein.
kathleen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2022, 19:57   #6  
komnenos
Mitglied
 
Benutzerbild von komnenos
 
Beiträge: 570
Danke Dir!
Von ,,Kinder entzogen'' kann man dann eigentlich auch nicht sprechen, es gab eine vertragliche Vereinbarung und die ,,Tragödie'' ist höchstens, dass man nicht besser verhandelt hat. Wobei ich nachvollziehen kann, dass man 1976 in der DDR nicht über kommerzielle Nutzung im Rentenalter nachgedacht hat und 1991 musste man wohl froh sein, dass es für Alle weiter ging.
Erst recht, wenn man bedenkt, dass es nach Lona's eigener Aussage (siehe weiter oben im thread) ja in der Abrafaxe-Zeit im Vergleich zu den Digedags keine Höhepunkte gab.
komnenos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2022, 20:31   #7  
kathleen
Mitglied
 
Beiträge: 76
Ausgenommen von den gleichen Anteilen am Urheberrecht für das Kollektiv waren übrigens jegliche Texte und entworfene Szenarien des Herrn Dräger. Hier erfolgte eine gesonderte Vergütung, die wohl unbemerkt vom Kollektiv dann erst zu einigen Verwerfungen um die Wendezeit führte. Dräger hat zwar nicht ganz an Hegens finanz. Verdienst anknüpfen können, aber zumindest sehr gut und zudem doppelt abkassiert für Digedagsveröffentlichungen und Abrafaxe gleichzeitig, und das bis zum Renteneintritt. Dann nur noch für die Digedagse und hier dann immer noch höhere Anteile gegen Hegen eingeklagt. Zitat einer ehemaligen Miarbeiterin "sein Lieblingsbuch war das Sparbuch". War also offensichtlich in finanzieller Hinsicht doch nicht verkehrt den Hegen zu verraten, aber heh, glauben wir ruhig weiter das er gebeten und nach langem Zögern seinerseits überredet wurde ohne Hegen weiterzumachen, und nur weil sich keiner fand, er um der Kinder Willen die Zeitschrift am Leben zu halten er schweren Herzens sich dazu bereit erklärte und es aufgrund der Schwierigkeiten immer bereute .
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