17.05.2014, 12:54 | #1 |
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Beiträge: 4.066
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Abdruck von Forumsbeiträgen als Leserbriefe (aus: Sprechblase 230)
Noch ein paar schnelle, grobe Gedanken zu Forum-Post/Leserbriefe:
Wenn ich n Leserbrief schreibe, dann weiss ich in der Regel, dass sich die Redaktion vorbehält, diesen zu kürzen. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, schreib ich gar nicht erst n Leserbrief. Wenn auf einen Forenbeitrag mit Zitat geantwortet wird und dabei das Zitat verkürzt, gibt es immer den Link zum vollständigen Posting. Beim Übertrag des Posts auf eine Leserbriefseite entfällt der Zugang zum kompletten Zitat. Und auch das Rausreissen eines Postings aus dem Zusammenhang des kompletten Threads kann schon eine Verfälschung sein. Wenn ich im Forum schreibe, erwarte ich im Zweifel Reaktionen VON Leuten, die im Forum lesen und dann eben auch dass diese Reaktionen da erscheinen, WO ich geschrieben habe - eben im Forum. Und ich habe die Möglichkeit, meinerseits auf diese Reaktionen zu reagieren. Dies berücksichtige ich beim Schreiben. Wenn das 'einfach' so' in ein Print-Medium übernommen wird, verändert sich sowohl der Kreis der Adressaten meines Postings (denn es können dann Leute lesen, für die ich es NICHT geschrieben habe) als auch die Möglichkeit der Kommunikation mit den Lesern meines Postings. Auch das find ich problematisch. Hilfreich wäre in JEDEM FALL, wenn bei Abdruck von Foren-Posts ein Link mit abgedruckt würde, der zum Posting selbst oder zumindest zum entsprechenden Thread führen würde, so dass der Magazin-Leser zumindest theoretisch die Möglichkeit hat, zum ursprünglichen Kontext des Posts (und ggf. auch zum VOLLSTÄNDIGEN Post) zu gelangen (auch wenn das Eintippen einer abgedruckten URL sicherlioch eine Hürde ist, die in der Regel den meissten Leuten zu mühsam sein dürfte). |
17.05.2014, 20:04 | #2 | |||
Moderator sammlerforen.net
Ort: Ganz nah am Server
Beiträge: 1.484
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Meines Wissens nach ist die Übernahme eines Forenpostings in ein anderes Medium (hier also als Leserbrief in ein Print-Medium) rechtlich problematisch. Einen Abdruck als Leserbrief verstößt m.E. nach gegen das Urheberrecht des Autors des Forenpostings, da dieser einer Veröffentlichung als Leserbrief nicht zugestimmt hat. Im schlimmsten Fall könnte das für den Herausgeber eines Print-Mediums sehr unangenehm werden, da der Autor eines Forenpostings gegen die Nutzung seines "Textes" ohne seine Einwilligung klagen könnte... Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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18.05.2014, 01:18 | #3 |
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Beiträge: 12.864
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Ich sehe bei wenigen Beiträgen im Forum eine ausreichende Schöpfungshöhe um unter urheberrechtlichen Schutz zu fallen.
Nebenthema: Die Überlassung der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Beiträgen hat auch das Comicguide.net nirgends einwandfrei geregelt. |
18.05.2014, 04:15 | #4 |
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Schöpfungshöhe: Wird immer wieder gern ins Feld geführt. Wenn aber eine Zusammenstellung (zB Compilation von Musiktiteln) schon urheberrechtlichen Schutz geniesst, sprich: Demjenigen, der die Titel (an denen er KEINE Urheberrechte hat!) zB für eine CD in einer bestimmten Reihenfolge zusammenstellt, eine Schöpfungshöhe zugestanden wird, dann sollten Forenbeiträge (erst recht, wenn sie so ausladend und originell formuliert sind, wie meine ) wohl auch die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen...
Urheberrecht und Nutzungsrechte find ich bei Foren vor allem dann interessant, wenn man als Urheber zu seinen eigenen Beiträgen keinen Zugang mehr hat, weil sie zB ins Interne verschoben werden. Da stellt sich mir dann auch die Frage: Wem gehört eigentlich so'n Beitrag? Faktisch bin ich zwar der Eigentümer, aber der Foren-Admin der Besitzer. Und mWn ist das gerichtlich noch nirgends geklärt, in wieweit ein Eigentümer eines Foren-Beitrags den Besitzer desselben auf 'Herausgabe' seines Eigentums verklagen kann... - Rechtlich find ich das eigentlich klar, aber rein pragmatisch könnte eine entsprechende Rechtsklarheit verheerende Folgen für Forenbetreiber haben. |
18.05.2014, 05:55 | #5 |
Moderator Marvel (intern)
Ort: Delmenhorst
Beiträge: 7.526
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Hinnerk - Du nervst!
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18.05.2014, 07:33 | #6 |
Moderator NUFF!
Ort: im Norden
Beiträge: 11.441
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Hmm... in Nuff 11 hatte ich seinerzeit auch einige Kommentare von Lesern und Abonennten drin. Diese habe ich (ohne nochmals nachzufragen) als "Leserreaktionen" veröffentlicht. Da der Kreis der Leser/Schreiber relativ klein war, waren mir die Klarnamen (fast) alle bekannt. Diese habe ich dann auch verwendet. Beschwert hat sich niemand.
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18.05.2014, 08:11 | #7 | |
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Beiträge: 4.983
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Zitat:
Ich denke man kann Forenpostings von z. B. 'phantom0815' ganz normal als Zitate im Heft abdrucken und wenn sich 'phantom0815' dann darüber beschweren sollte, muss er erst einmal den Beweis erbringen, dass er auch wirklich derjenige ist, der sich hinter 'phantom0815' verbirgt. Geändert von G.Nem. (18.05.2014 um 08:19 Uhr) |
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18.05.2014, 10:47 | #8 |
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Beiträge: 12.864
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18.05.2014, 15:51 | #9 |
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Beiträge: 4.066
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@G.Nem.:
phantom0815 liesse sich per eMail und/oder PN kontakten. Sowohl um die wahre Identität zu erfragen, als auch um die Abdruckgenehmigung einzuholen... Und dass ich den im Zweifel zizieren darf, liegt am Zitatrecht, das ja eine Einschränkung des Urheberrechts ist. Aber dabei gilt eben auch zu beachten: Kein Zitat ohne Quellenangabe und fein unterscheiden zwischen Großzitat und Kleinzitat. Und das Zitatrecht sieht außerdem vor, dass ein Zitat nicht einfach nur für sich zitiert werden soll, sondern im Zusammenhang eines eigenen Werkes benutzt werden darf... Jedenfalls ergibt sich aus der Tatsache, dass jemand anonym ist und ggf. bleiben will, nicht, dass dessen Werke dann 'gemeinfrei' wären. Andernfalls hätte ja kein Autor, der unter Pseudonym schreibt noch das Recht am eigenen Werk... |
18.05.2014, 15:54 | #10 |
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Ja, wo kein Kläger, da kein Richtrer. Aber nur weil niemand klagt, heisst das ja nicht zwangsläufig, dass der Vorgang rechtlich einwandfrei ist. Wenn mir jemand ne weitere Beule in mein Schrottauto tritt und mir das egal ist, weil mich eine Beule mehr oder weniger nicht stört, dann bleibt das Beulentreten ja trotzdem ne Sachbeschädigung und als solche ne Straftat.
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18.05.2014, 16:29 | #11 |
verstorben
Ort: am Rhein
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Ich finde die Diskussion hier sehr interessant. Andre Boyens und ich möchten für die nächste SOL gerne Leserbriefe oder Reaktionen aus dem Forum über die SOL 74 abdrucken. Ich werde mich sicherheitshalber bei allen Personen die ich abdrucken möchte melden und um ihr Einverständnis bitten!
Übrigens gerade ist die SOL 74 mit einem umfangreichen Schwerpunkt über den viel zu früh verstorbenen Exposeautor William Voltz erschienen. http://www.prfz.de/aktuelle-ausgabe.html |
18.05.2014, 17:23 | #12 |
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Schon. Aber sie ist auch ziemlich OT. Ich würde es begrüssen, wenn man da n eigenen Thread draus machen würde und die Problematik -die ja ne generelle und keine 'SB 230-only' ist- dann dorthin auslagern... Von wegen Übersichtlichkeit und späteres Wiederfinden. In ein paar Monaten weiss ja keiner mehr an welche SB-Ausgabe sich das entzündet hat und dann ist das Suchen mühsam.
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18.05.2014, 18:57 | #13 |
Moderator NUFF!
Ort: im Norden
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Sol 74? Die Enterprise konnte nur bis Sol 8 oder 10, wenn ich mich recht entsinne.
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18.05.2014, 19:20 | #14 |
verstorben
Ort: am Rhein
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Tja, Perry war immer eine Spur schneller
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