10.01.2012, 23:12 | #26 |
verstorben
Ort: am Rhein
Beiträge: 881
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stimmt da hast du recht, ist halt eine Fachzeitschrift, andere geben ja auch für ein Jahresabo der Sprechblase 50,00 € aus.
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10.01.2012, 23:21 | #27 |
Mitglied
Beiträge: 12.864
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50,00€ für drei Hefte?
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10.01.2012, 23:26 | #28 |
verstorben
Ort: am Rhein
Beiträge: 881
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na eigentlich sollen doch mehr herauskommen. Habe mich um 10 Euro bei 4 Heften verschrieben.
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10.01.2012, 23:40 | #29 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.121
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Bitte am Thema bleiben ...
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10.01.2012, 23:51 | #30 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.079
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Zitat:
Gerade im Bereich Internet, egal ob es Listen oder Verkäufe sind, muss man halt auspassen, dass die Regeln eingehalten werden. Da sind die Publikationen halt nötig und auch entsprechender Schutz - auch wenn es auch günstiger ginge, muss die Prüfstelle halt finanziert sein. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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11.01.2012, 01:08 | #31 | |
Moderator sammlerforen.net
Ort: Ganz nah am Server
Beiträge: 1.484
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Zitat:
Nun sind 72,00 Euro im Jahr ja auch nicht unverschämt teuer, aber eben auch alles andere als günstig. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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11.01.2012, 13:03 | #32 | ||
Mitglied
Ort: Everymorelost Eden
Beiträge: 1.212
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Zitat:
Zitat:
Und einige Mangas sind in der Vergangenheit auch darunter gefallen. |
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11.01.2012, 13:15 | #33 |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.079
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Man sollte es nicht tun. Die Veröffentlichung der Titel erfolgt ausschl. durch die BPjM. Alles andere geht nicht, sieht nach öffentlicher Bewerbung aus und das ist nicht erlaubt. Schaue es aber gerne noch mal nach, sobald ich die Zeit habe.
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 Geändert von 74basti (11.01.2012 um 16:33 Uhr) |
11.01.2012, 13:45 | #34 |
Operator 50er Jahre
Ort: Ahrensburg
Beiträge: 3.489
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Berwerbung heißt doch sicherlich nur von Titeln von noch laufenden Serien!?
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11.01.2012, 14:17 | #35 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.079
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Die Antwort ergibt sich aus § 15 Jugendschutzgesetz (Ziffern 1 bis 5 und 7 sind nicht einschlägig, daher nicht zitiert):
Zitat:
Im abgeschlossenen internen Bereicht, zu dem nur Volljährige zugelassen sind, sieht das anders aus. Also bitte - wenn überhaupt - nur dort. Es bleibt dabei: Hier keine aktuell indizierten Titel posten!!!!!! "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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11.01.2012, 14:21 | #36 |
Moderater Sklavenjunge
Ort: Wo die Sonne verstaubt
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Der Gesetzgeber möchte eben nicht, dass der Index zu einer "Einkaufsliste" verkommt, was ja an sich ein guter Gedanke ist. Die Liste ist ja hauptsächlich für "Verfolger" (Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendämter) und "potentielle Verfolgte" (Buchhändler, Videothekare, etc.) gedacht. Im "Idealfall" sollen Kinder und Jugendliche so noch nicht einmal die Existenz indizierter Medien bemerken, was in Zeiten fast grenzenloser Kommunikation nicht ganz einfach ist.
Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger, in dem auch Gesetzesänderungen und vieles mehr veröffentlicht werden. Der erscheint viermal die Woche. Neuindizierungen werden einmal im Monat gesammelt veröffentlicht. Als in den 80er Jahren der Index rapide anwuchs und plötzlich für andere Berufsgruppen als Buchhändler (die über ihren Börsenverein informiert werden) relevant wurde, beschloss die Bundesprüfstelle, ein eigenes Organ zusätzlich herauszubringen. Das hieß zuerst "BPS-Report" und heute "BPjM Aktuell". Geändert von Xury (11.01.2012 um 14:23 Uhr) Grund: ergänzt |
11.01.2012, 14:23 | #37 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
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Zitat:
Die Vorschriften gelten für die Dauer der Indizierung, sonst könnten die Vorschriften unterlaufen werden. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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11.01.2012, 17:44 | #38 |
Moderator Marvel intern
Ort: bei Würzburg
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o.k. einen indizierter Titel bzw. eine Liste der gesperrten Comics allgemein zu posten ist hier rechtlich nicht möglich.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein User hier harmlos fragt warum er Titel Cwuhfj Nr. 24 ( Achtung : zufällige Buchstaben und Nummernfolge ! ) nicht bei seinem Händler bestellen kann ? Darf ihm dann hier überhaupt geantwortet werden ? Falls JA ist das eigentlich ja auch eine Nennung, oder ? |
11.01.2012, 17:53 | #39 |
Administrator
Beiträge: 4.034
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Öffentlich wird da bei uns im Forum ganz bestimmt nicht viel passieren.
Da gibt es für mich die administrative Löschtaste. Ihr könnt mir glauben, dass ich mir hier ins Forum keine merkwürdigen Getüme locken möchte, die über die Suchfunktion nach Stichworten das Netz nach Indizierten Sachen durchsuchen. Hier auf dem Thema hängen, dank dem Begriff Indizierung, schon genug Hits von Gästen. Die müssen hier nicht gleich mit den gesuchten Fakten "angefüttert" werden. |
12.01.2012, 15:11 | #40 |
Mitglied
Ort: Everymorelost Eden
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Ach Gott, über google findet man genug Seiten die veröffentlichen, welche Titel indiziert sind. Und im Internet gibt es genug Scanlationseiten, die den dann haben.
Persönlich finde ich es blödsinnig, Titel nicht nennen zu dürfen, wie sollen denn dann die Gespräche geführt werden, z.B. bei den laufenden Serien von PM damals? "He haste schon gehört da wurde letztens ein Band der Serie Hellsing von PM indiziert. Ja? Welcher denn? Darf ich nicht sagen." "He Band XX ist indiziert. Was ist denn XX? Ja da der eine Band eben? Ja wovon redest du denn? Darf ich nicht sagen." Lächerlich! (Persönliche Meinung) |
12.01.2012, 15:19 | #41 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Ach Gott? ....
... aber nicht in unserem öffentlichen Forum, wenn du das bitte begreifen möchtest. Du kannst im Netz fast alles finden, aber eben nicht hier bei uns. |
12.01.2012, 15:44 | #42 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
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Zitat:
Denk Dir einfach folgendes: Die machen das, obwohl es verboten ist. Werden die erwischt, gibt es einen auf den Deckel. Nur weil es bei jedem Schützenfest eine Klopperei gibt, heisst das ja auch noch nicht, dass es legal wäre, oder. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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12.01.2012, 16:48 | #43 |
Moderater Sklavenjunge
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Ein Gespräch (natürlich unter Erwachsenen) ist wohl auch eher unbedenklich. Man darf ja auch in einer Buchhandlung nach einem indizierten Buch fragen (und bekommt als Erwachsener wahrscheinlich eine Antwort).
Wenn man an einer öffentlich zugänglichen Stelle etwas schreibt, kann unter Umständen werbender Charakter unterstellt werden. Das kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, denn man ist sofort im strafrechtlichen Bereich. Auf keinen Fall sollte man vergessen: Grundsätzlich darf jeder Erwachsene indizierte Medien besitzen oder auch kaufen. Nur wer noch keine 18 ist, schaut in die Röhre. Und das ist, wenn man sich die Sachen, die in der Liste stehen, anschaut, wirklich kein Verlust. |
12.01.2012, 22:07 | #44 | |
Mitglied
Ort: Everymorelost Eden
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Zitat:
Wenn ich irgendwo schreibe "Zur Information Titel A und Titel B sind heute indiziert worden und damit nur noch beschränkt erhältlich" oder "Die BPjM hat heute Titel A und Titel B indiziert", als Werbung dergleichen zu sehen ist in meinen Augen lächerlich. Und was macht man mit öffentlichen Threads wo über ein Titel geschrieben wird und plötzlich wird der indiziert? Schließen? Löschen? Was ist, wenn nur ein Band einer Serie indiziert wird? Alle Beiträge zu dem Band löschen? Und wie soll das dann weitergegeben werden, das man über etwas nicht mehr schreiben darf, weil es indiziert worde? Sorry solche Veröffentlichungs - Verbote mochten vielleicht in einer Zeit ohne Inet noch von Bedeutung gewessen sein, aber inzwischen sind sie antiquiert. Besonders wo heutige Jugend schon längst im Ausland bestellen oder sich informiert. |
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12.01.2012, 22:30 | #45 |
Operator 50er Jahre
Ort: Ahrensburg
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Hast du noch nie von dem superschnellen Filter gehört, der böse Worte in null komma nichts aufspürt und vernichtet
Aber im Ernst, wenn ich jetzt und hier zufällig etwas über den Comic-Band XXX (da ist hintergründig, gell!) schreibe, weil ich ihn toll oder eklig finde und der ist bereits indiziert - ohne dass ich dies gewußt habe (ehrlich!) - wer paßt da auf mich und auf das CGN auf - oder gilt auch hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!? |
12.01.2012, 23:41 | #46 |
verstorben
Ort: am Rhein
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Der Gesetzgeber verbietet die Werbung für ein indiziertes Buch, dies bedeutet nicht das über dieses Buch nicht geschrieben werden darf. Natürlich können über solche Bücher, CD´s und Filme Arbeiten geschrieben werden, ansonsten wären beispielsweise einige Bücher die sich mit rechtsextremer Musik auseinandersetzen gar nicht möglich. Auch über das mehrfach indizierte Buch "Die Geschichte der O" hat es durchgängig Artikel und Veröffentlichungen gegeben. Noch heute steht es wohl auf dem Index trotzdem gibt es einen Artikel der sich mit dem Werk auseinandersetzt in der Wikipedia. Dies ist ja auch kein Medium das Werbung betreibt sondern sich mit einer Sache im Lexikonstil auseinandersetzt.
Die Comicszene selber hat in ihren Publikationen selber stets über indizierte Comics berichet. Es wäre einmal interessant zu erfahren welche indizierten Comics Hethke nachgedruckt hat und für die er letztendlich in seinem Verlagsorgan auch noch die Werbung übernahm. Einen interessanten Artikel zur Comiczensur findet Ihr in dem mittlerweile eingeschlafenen Magazin "Xoomix" (An dieser Stelle der Wunsch das es Alfons, der Comixene und der Sprechblase besser ergehen möge) http://www.xoomic.de/webneu/magazin/zensur01.html Ich würde vorschlagen das der Kontaktmann zur Bundesprüfstelle doch den Damen und Herren einmal die Frage stellen sollte ob Arbeiten über ein indiziertes Werk möglich sind. |
12.01.2012, 23:56 | #47 |
Moderator sammlerforen
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Können wir uns darauf einigen, daß wir uns in einem internen CGN-Thema über indizierte Titel unterhalten können?
Natürlich nicht hier im öffentlichen Thema. Wenn verifizierte Mitglieder über die Titel was schreiben möchten, dann also bitte nur auf interner Ebene. Wir könnten das auch gerne im Ü18-Bereich anlegen. |
13.01.2012, 00:03 | #48 |
verstorben
Ort: am Rhein
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Meiner Ansicht nach gehört das in den Ü18 Bereich. Da wirst du sicherlich eine Möglichkeit haben das die Personen die in diesen Bereich kommen auch schon 18 und älter sind. Ich halte das für eine gute Idee.
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13.01.2012, 09:00 | #49 |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
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Da gehört dann auch eine allgemeine Diskussion hin.
Nochmal: Ob ein "Ankündigen" oder "Anpreisen" vorliegt, oder nicht, entscheidet letztendlich ein Richter, nicht der Verfasser eines Beitrages. Wie der das auslegt, .... Dieser Thread ist öffentlich und da kann man nicht sagen, "jaja, wir schreiben hier doch wissenschaftliche Artikel" - sorry, dass ich etwas ungehalten bin - (und ich bringe jetzt nicht noch einmal das hinkende Beispiel mit dem Schützenfest) aber genau das soll nicht passieren. Habt also bitte dafür Verständnis, dass hier nicht darüber diskutiert werden soll, ob man nicht doch etwas zu Titeln posten darf. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
13.01.2012, 09:56 | #50 |
verstorben
Ort: am Rhein
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Ich verstehe nicht ganz woher die Übervorsichtigkeit kommt. So wie ich das sehe hat zu dieser Frage noch niemand die Bundesprüfstelle befragt. All das was hier steht sind Vermutungen die auf sehr wackeligen Beinen stehen.
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