01.06.2011, 08:18 | #101 | |
Mitglied
Ort: im Süden der Republik
Beiträge: 1.239
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Zitat:
Und dies ist einfach unfair den anderen Anbietern gegenüber und gehört unterbunden |
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01.06.2011, 08:41 | #102 |
Mitglied
Ort: Ansbach
Beiträge: 98
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ich wiederhole hier noch einmal meinen Kommentar, den ich in dem Thema "Stuttgarter Börse" geschrieben hatte:
Da kann ich meinem Vorredner uneingeschränkt recht geben!!! Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und frage, woher diese Händler Ihre Ware wohl beziehen? Denn wenn jemand ein gerade erschienenes Comic mit Coverpreis 14,95 Euro für 9,- Euro anbietet, kann da eigentlich nichts dran verdient sein. Selbst wenn dieser Händler einen Großhandelsrabatt von 50% bekäme, blieben nur ca. 1,50 Euro pro Band als Gewinn. Davon zahlt er dann Benzin und Standgebühr... von der Steuer ganz zu schweigen... ach nein, Steuern zahlen ja nur die ehrlichen Dummen... Vielleicht sollten sich diese "ehrlichen Dummen" mal zusammentun und etwas gegen diese Verkaufspraktiken unternehmen? Oder sollten die Veranstalter hier in die Pflicht genommen werden? Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, diese gesetzeswidrige Rabattschlacht zu unterbinden. |
01.06.2011, 08:51 | #103 |
Moderator Disney intern
Ort: 64832 Babenhausen
Beiträge: 4.112
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Mal eine laienhafte Fragen mit Bitte um Verbesserung :-)
Ist der Verkauf von preisgebundener Ware zu günstigeren Konditionen nicht illegal und macht man sich somit nicht strafbar, wenn man solch einen Verkauf tätig? |
01.06.2011, 08:57 | #104 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.064
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Der Veranstalter ist - soweit ich weiss - nicht in der Pflicht - aber unter Vorbehalt.
Das Gesetz gilt für den Verkauf - nicht für den Veranstalter. Rechtsfolge ist Unterlassung und Schadensersatz - letzteres ist für den "Konkurrenten" i.d.R. schwer zu beweisen. Hier mal die Rechtsgrundlage für die Rechtsfolgen: Zitat:
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04.06.2011, 08:41 | #105 | |
Moderator Disney intern
Ort: 64832 Babenhausen
Beiträge: 4.112
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Bei Bookl***** beschreibt ein Verkäufer seine günstiger Angebotene Enthologie wie folgt:
Zitat:
Ist das eine korrekte Umgehung oder schwindelt sich der Verkäufer selber an? ;-) |
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04.06.2011, 08:50 | #106 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
Beiträge: 11.067
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Woher weißt Du, dass er die Bücher nicht gebraucht angekauft hat?
Er bietet sie nicht als Neuware und sondern als Gebrauchtware mit der Zustandsbeschreibung wie verlagsneu an. |
04.06.2011, 08:58 | #107 |
Moderator Disney intern
Ort: 64832 Babenhausen
Beiträge: 4.112
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Das weiß ich ja nicht, deswegen Frag ich ja.
Das klingt zumindest mal logisch. Danke |
04.06.2011, 12:15 | #108 | |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.064
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Zitat:
Rechtsfolge: Schadensersatz und Unterlassung. Legal wird es dadurch aber natürlich auch nicht. |
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04.06.2011, 12:35 | #109 |
Moderator Disney intern
Ort: 64832 Babenhausen
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Danke für die Antwort
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05.06.2011, 01:53 | #110 | |
Moderator ICOM
Beiträge: 3.002
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Zitat:
Alles sehr mißverständlich formuliert. |
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05.06.2011, 10:22 | #111 |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.064
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Das scheint tatsächlich so zu sein.
Vertreibt der Verlag aber auch selbst an den Verbraucher, so ist er auch anspruchberechtigt und aktivlegitimiert im Prozess. Das ist heute meist der Fall, da man auch beim Verlag über die Internetseite eine Bestellung abgeben kann. I.Ü. ist die Konstruktion über einen Treuhänder wohl gesetzgeberisch gewollt. Sinn sehe ich da nicht drin, aber das ergibt sich i.d.R. aus den Gesetzes-Motiven. Der ist wohl ähnlich dem Insolvenzverwalter eine Partei kraft Amtes (oder so ähnlich) - könnte ich noch mal nachgucken, falls die Frage nicht beantwortet ist. |
20.06.2011, 20:01 | #112 |
Mitglied
Ort: Bremen
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Auf Risiko des Kunden? Wenn das ein gewerblicher Anbieter ist - so sieht es aus - ist das ja schon sofort ein Grund zur Abmahnung, sofern mit Kunde ein privater Käufer gemeint ist.
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13.07.2014, 16:35 | #113 |
Mitglied (unverifiziert)
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Mal eine andere Frage zur Buchpreisbindung, wenn man ein Exemplar mit Autogramm des Autors hat, darf man dann auch mehr verlangen bzw geht das generell, oder gilt der Buchpreis allgemein?
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13.07.2014, 16:46 | #114 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Hallo scsa6666, willkommen im CGN!
Die Buchpreisbindung betrifft nur bisher unverkaufte Neuware und gilt für somit nur für Händler. Sobald du einen Artikel kaufst und ihn dir signieren lässt ist er nicht mehr neu. Wenn du ein Händler bist und bei einer Signiertour eines Künstlers (Don Rosa ect.) frisch signierte Comics als Neuware in deinem Laden verkaufst, gilt mMn auch die Buchpreisbindung für den Artikel. |
13.07.2014, 16:53 | #115 |
Mitglied (unverifiziert)
Beiträge: 2
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Danke für die schnelle Antwort, habe es privat gekauft, handle aber auch gewerblich, daher die Frage, vermute aber auch das letzteres gilt, dann kommt es halt in mein Bücherregal bis die Buchpreisbindung aufgehoben ist
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13.07.2014, 17:00 | #116 |
Master of Desaster
Ort: NRW
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So alt wird voraussichtlich keiner von uns.
LEIDER |
13.07.2014, 17:14 | #117 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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fb erzählt mal wieder Quatsch!
Die Buchpreisbindung kann auf Antrag für einzelne Titel aufgehoben werden. Auch wenn ein Verlag z.B. vom Markt verschwindet, sind seine Bücher idR recht bald von der Buchpreisbindung befreit. |
13.07.2014, 17:33 | #118 |
Master of Desaster
Ort: NRW
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Quatsch zu erzählen betrachte ich als meine Aufgabe.
Trotzdem wünschte ich mir ein generelles Ende der Buchpreisbindung. |
13.07.2014, 19:53 | #120 |
Moderator Tessloff Verlag
Ort: Am sonnigen Südpool
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? Autoren in Ländern ohne Buchpreisbindung geht es demnach schlechter?
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14.07.2014, 12:56 | #121 |
Master of Desaster
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@anton
Ich glaube, daß Du schief liegst. Die Autoren werden doch von den Verlagen nicht gerade fürstlich bezahlt. Wir werden doch hier bei uns in Deutschland immer mit der Buchpreisbindung eingelullt. In Schweden z.B. gibt es keine und Wallander, Mankell, Johannson etc.etc. leben recht gut damit. ich habe mal einen interssanten Artikel nachfolgend aufgeführt. DIE EFFEKTE DER AUFHEBUNG DER BUCHPREISBINDUNG IM AUSLAND FEBRUARY 8, 2012 ARS LIBERTATIS LEAVE A COMMENT Während dies alles keine Beweise sind, dass die Aufhebung der Buchpreisbindung gut ist, sind es doch interessante Gegenpunkte zu den Behauptungen, die die Befürworter der Buchpreisbindung so aufstellen: In Schweden nannte der dortige Verlegerverband das starke Wachstum der Internet-Anbieter (Marktanteil heute schon weit über 20 Prozent) einen «Segen» für die Verleger, vor allem für kleine Verlage, die beim Kampf um Regalplatz in den Läden benachteiligt seien. Auch die Verkäufe von älteren Büchern und von Nischenprodukten hätten dank dem Internet zugelegt. In Grossbritannien ist der Gesamtumsatz nach der Preisfreigabe deutlich gestiegen, was unter anderem mit der höheren Präsenz von Büchern in Supermärkten begründet wird, aber auch mit der Konjunktur zu tun hat. [...] Die Buchlandschaft in Schweden wurde laut dem dortigen Verlegerverband mit der Aufhebung der Preisbindung bereichert. Eine österreichische Studie sagt derweil, dass die Titelproduktion in Deutschland und Österreich im Regime der Preisbindung stärker gewachsen sei als in Schweden im Regime freier Preise. Solche Quervergleiche hinken allerdings insofern, als viele Faktoren die Differenzen erklären können. In England ist die Titelproduktion nach der Preisfreigabe etwa gleich stark gestiegen wie zuvor. In Finnland, wo die Preise seit 1971 freigegeben sind, stieg die Titelproduktion von 1963 bis 1973 um total 80 Prozent, stagnierte dann bis 1978 und wuchs in den folgenden fünf Jahren erneut um etwa 80 Prozent.1 |
14.07.2014, 16:23 | #122 | |
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Zitat:
@falkbingo – Warum bist du denn für die Auflösung der Buchpreisbindung? |
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14.07.2014, 16:41 | #123 |
Master of Desaster
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Weil ich dann den neuen Ken Follett Roman für 9,99 Euro bei Aldi an der Kasse bekomme.
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14.07.2014, 18:29 | #124 | |
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Zitat:
Ein Bestseller entsteht ja nicht von heute auf morgen. Ein Bestseller-Autor ist ja erstmal ein Niemand der auch veröffentlicht werden muss/sollte und das wird durch die Bestseller-Einnahmen finanziert. Eine J.K. Rowling bei Carlsen finanziert so auch andere mit die sich erst noch zu Bestsellern entwickeln müssen. |
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14.07.2014, 18:49 | #125 |
Moderator sammlerforen
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Interessiert das denn einen Kunden wie falkbingo?
Der möchte doch wohl sein gewünschtes Produkt so billig wie möglich und überall bekommen. Alles andere ist da wohl nicht von wirklicher Bedeutung. |
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