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22.06.2012, 09:24 | #1 |
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Beiträge: 4.066
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Kleine OT-Anmerkung, klugscheissenderweise: Auch wenn diese Redewendung weit verbreitet ist, so stimmt sie eigentlich nicht: Man kann zwar Recht haben, aber man kann es im Normalfall* nicht nehmen oder geben (sondern nur achten oder missachten). Richtigere Formulierung statt 'ich gebe Dir Recht' wäre in den meisten Fällen 'ich stimme Dir zu'.
* 'Un-Normalfall' ist zB dass ein 'Befugter', jemandem das Recht geben kann, etwas zu tun. ZB ein Foren-Betreiber, der seinen Usern das Recht geben kann, in seinem Forum zu posten. Und ihm dieses Recht auch wieder nehmen kann. Oder wir alle, die letztlich als Souverän 'der Staat' sind und als solches der Polizei das Recht zur Gewaltanwendung geben ('staatliches Gewaltmonopol'). Selbst Richter geben kein Recht, sondern 'erkennen als Recht an', wie es in Urteilsverkündungen heisst. [/OT] Geändert von zaktuell (23.06.2012 um 11:17 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur, siehe folgende Postings |
22.06.2012, 11:52 | #2 |
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22.06.2012, 14:09 | #3 |
Operator 50er Jahre
Ort: Ahrensburg
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Im Grunde hast Du recht aber genau genommen kann man "grammatikulieren" wie man will. Deine Steuererklärung wird auch mit Rechtschreibefehlern bearbeitet, außer sie ist nicht entzifferbar. Allerdings muß der Steuerbeamte (und andere Saatsbedienstete) Dir das in korektem deutsch mitteilen. Die bekommen sonst alle mit ihrem Dienstherren Probleme, hier gelegentlich Häme von den Mitlesern und dürftest für Deine Legasthenie nicht herausgeworfen werden - außer Dich versteht kein Mensch, aber was willst Du dann auch hier
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23.06.2012, 09:50 | #4 |
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Ort: dahoam
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Das habe ich jetzt nicht alles verstanden ...
eigentlich wollte ich nur wissen, ob diese Schreibweise korrekt ist, da sie mir nicht bekannt ist/war (ich lerne gerne noch was dazu) |
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