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12.05.2011, 08:58 | #1 | |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.237
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Zitat:
Das Finanzamt legt meines Wissens nach auch die Anzahl der angebotenen Artikel als Maßstab an. Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
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12.05.2011, 09:11 | #2 | ||
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.064
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Zitat:
Aber das kann eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen - wenn die Ware keinen Eindruck einer "Neuware" mehr macht, dann greift grundsätzlich die Gewährleistung Ich "sollte" es daher grundsätzlich lassen (es sei denn, ich verkaufe die originalverschweissten Weihnachtsgeschenke) - Zitat:
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12.05.2011, 09:39 | #3 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.735
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Im aktuellen CMP erkennt man den gewerblichen Anbieter an seinem Text zur AGB und dem Widerrufsrecht (im Bild Rot). Jeder gewerbliche Händler wird von mir befragt und aufgefordert, unter dem Punkt Einstellungen ändern seine AGB abzudrucken.
Im CMP darf kein Privatmann Neuware anbieten. Macht er das, wird er von mir kontaktet um das in seinem Angebot zu ändern. Was auf anderen Marktplätzen im Internet passiert, kann ich nicht beeinflussen. Bei uns im CMP ist es aber aktuell so. |
12.05.2011, 16:06 | #4 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.237
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Auch wenn Du sehr große Buchstaben benutzt wird die Aussage dadurch nicht richtiger, ausser es hat sich in den letzten 30 Sekunden mindestens 1 Anbieter mit Neuware umgemeldet.
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
12.05.2011, 16:23 | #5 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.735
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Na du bist mir ja ein Spassvogel!
Glaubst du im Ernst, ich kontrolliere alle Angebote mit der Lupe? Nenn doch bitte einfach das Angebot per PN und ich kümmer mich darum! |
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