20.01.2007, 11:27 | #1 | |
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Die Buchpreisbindung - Gesetz oder Lachnummer?
Zitat:
Komplizierter sieht es beim Verkauf von Mängelexemplaren und beim Verkauf über Internetplattformen (eBay und Co.) aus: so handelt bereits jemand geschäftsmäßig, der einmalig viele Bücher oder wenige Titel mehrfach anbietet. Mängelexemplare (ME) verlangen ein gehöriges Mass an Kontrolle seitens des Buch- oder Comichändlers. Es reicht nicht aus, sich auf den ME-Stempel oder den schwarzen Strich auf dem Buchschnitt zu verlassen. Mängelexemplare müssen Mängel aufweisen (Schäden, Verschmutzungen etc.) Sind die sogenannnten ME aber - bis auf den Stempel oder den Strich auf dem Buchschnitt - mängelfrei, müssen sie zum festgesetzten Ladenpreis verkauft werden. Natürlich kann man jetzt darüber lamentieren, dass Kaufhäuser Titel großer Taschenbuchverlage gleich kiepenweise als Mängelexemplare verramschen und kein Rechtsanwalt schickt eine Abmahnung, während der kleine eBay-Verkäufer sofort vor den Kadi gezerrt wird. Aber Recht bleibt Recht - auch wenn es nicht immer gleichmäßig angewendet wird. Und als Händler sollte man sich unbedingt schon im eigenen Interesse daran halten (nicht nur wg. möglicher Abmahnungen), da es im Moment schon genug Diskussionen gibt (seitens der Politik), ob die Buchpreisbindung überhaupt noch von der Buchbranche selbst eingehalten wird und zeitgemäß ist Mehr Informationen zum Thema findet Ihr hier: www.preisbindungsgesetz.de. buecherbaer |
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20.01.2007, 21:51 | #2 |
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Das oben ist die Theorie und jetzt kommt die Praxis
Siehe bei Ebay billigbuch-versand z.B. die Eisenherz Bände für 9,99 http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=250073758594 Mittlerweile steht da nicht mehr Menge 27 wie früher sondern die Titel werden jetzt einzeln angeboten. Zur Zeit über 600 Comicangebote aus dem Carlsenverlag als Neuware unter Neupreis als Mängelexemplare im sehr guten Zustand. Was tut Carlsen dagegen ? Richtig nichts, angeblich können sie nichts dagegen tun, und wenn ich dadurch nichts mehr bei Ebay verkaufen kann dann muss ich als kleiner Händler tätig werden. Mein Carlsenvertreter hat mir als kleinen Händler aber gesagt das ich die Buchpreisbindung umgehe weil ich Coverpreis nehme aber Portofrei versende und das sie noch nichts dagegen tun können aber "dabei" sind. Ich überlege jetzt nur noch ob ich meine Neuheitenbestellungen bei Carlsen nur drastisch kürze oder sogar komplett auf Carlsenneuheiten verzichte. Denn dies ist nicht der einzige Tropfen der das große Fass zum überlaufen bringt. |
21.01.2007, 15:35 | #3 |
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Ich bin nun seit 20 Jahren im Geschäft (begonnen habe ich als Angestellter). Geändert hat sich aber im deutschen Comic(un)wesen nichts. Früher haben die Comicverlage ihre Überproduktionen als Mängelexemplare rausgeramscht (da mussten Händler teilweise noch den ME-Strich auf dem Buchschnitt selbst anbringen). Mein damaliger Chef hat sich in die Pleite prozessiert (er hat Testkäufe getätigt und ist dann vor Gericht gezogen), weil er sich an die Preisbindung hielt und seine Konkurrenten oftmals nicht. Aber die Verlage hatten schon damals kein Interesse, die schwarzen Schafe auszusondern.
Was bleibt zu tun? Einen Testkauf zu tätigen, schauen, ob es sich tatsächlich, wie beschrieben, um ein Remi-Exemplar handelt und ggf. Verkäufer abmahnen. Oder man wendet sich an den Preisbindungstreuhänder. Carlsen kann nicht mehr behaupten, sie können nichts mehr dagegen tun. Seit die Buchpreisbindung auf gesetzlichen Füßen steht, muss sich auch der Verlag dranhalten und ggf. Maßnahmen ergreifen, damit die gebundenen Preise eingehalten werden. Und zum Thema portofreier Versand. Das ist ein weites Feld. Was steht denn in den Carlsen-AGB zu diesem Thema drin? buecherbaer P.S.: Toll wäre es, wenn unsere Ausführungen zu diesem Thema als extra Threat angelegt werden könnten. Denn das wird sicher auch andere Händler/Verkäufer interessieren - aber hier unter dem Börsenthema sucht man sowas eher nicht. |
21.01.2007, 20:53 | #4 | |||
Moderator sammlerforen
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In Absprache mit Stefan (ComicGuide) habe ich das Thema zur Hamburger Messe aufgeteilt und dann den Titel verändert.
Das Thema Buchpreisbindung scheint für einige Verlage und Händler ein unbekanntes Wort (Gesetz) zu sein. Um einmal den Sinn dieser Buchpreisbindung zu verstehen, muss man sich damit befassen. Beim Börsenverein des deutschen Buchhandels kann man sich genau informieren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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21.01.2007, 20:57 | #5 | |
Moderator sammlerforen
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Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG), Fassung vom 14. Juli 2006
Zitat:
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21.01.2007, 21:02 | #6 |
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...und wenn man selbst irgendjemand abmahnt muss man sich immer auf eine revange gefasst machen und seine Angebote 100%tig wasserdicht haben, aber wer hat das schon ? z.B. Paninipreiserhöhung damals von 7,64 Euro auf 7,65
Man sollte jedenfalls unterscheiden ob ein Händler mit 20% Rabatt auf Neuware wirbt oder bei einen Neupreis von 101,50 Euro mal auf 100,- abrundet. Laut Gesetzt ist beides verboten, aber bestraft wird derjenige der auf 100,- abgerundet hat, weil man hier einen Testkäufer geschickt hat. Übrigens wundert es mich immer wieder wieviel Komplettsätze vom gallischen Helden über Ebay geramscht werden. Geändert von Racing.Rainer (21.01.2007 um 21:09 Uhr) |
21.01.2007, 21:10 | #7 | |
Moderator sammlerforen
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Hallo Rainer! Bitte laß mich mal den kompletten Text hier ablichten. Danach ist das Thema frei für eigene Beiträge.
Zitat:
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21.01.2007, 21:15 | #8 | |
Moderator sammlerforen
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Weiterhin heißt es da:
Zitat:
Das war es erstmal! Das Thema ist eröffnet! Geändert von underduck (21.01.2007 um 21:21 Uhr) |
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21.01.2007, 22:29 | #9 |
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Man beachte insbesondere auch § 8 über die Dauer der Preisbindung
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21.01.2007, 22:42 | #10 |
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Man beachte § 7 (4) 2 und 3
Demnach sollte es auf Comicbörsen möglich sein bei Neuware von 51,50 auf 50,- Euro abzurunden, und auch wenn ein Kunde 50 Kilometer zu meinem Laden fährt darf ich Ihm einen Rabatt in Höhe seiner Fahrtkosten gewähren. |
21.01.2007, 23:04 | #11 | |
Moderator sammlerforen
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Hier ist noch etwas wichtiges!
Zitat:
Geändert von underduck (30.01.2007 um 17:23 Uhr) |
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21.01.2007, 23:06 | #12 |
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§ 7 (2) finde ich am seltsamsten:
Wissenschaftliche Bibliotheken kriegen 5% Rabatt. Kirchen und Bundeswehr 10% ? |
21.01.2007, 23:12 | #13 | |
Moderator sammlerforen
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und weiter geht es ...
Zitat:
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21.01.2007, 23:21 | #14 | |
Moderator sammlerforen
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Zitat:
Geändert von underduck (30.01.2007 um 17:21 Uhr) |
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21.01.2007, 23:30 | #15 | |
Moderator sammlerforen
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und weiter geht es ...
Zitat:
Geändert von underduck (30.01.2007 um 17:19 Uhr) |
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30.01.2007, 11:55 | #16 |
Moderator Disney intern
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Mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe...
Jeder, der Buecher/Comics-Neuware unter dem angegebenen Preis verkauft, verstoesst gegen das Preisbindungsgesetzt? Da es keine Zeitbegrenzung gibt, gilt dies also auch fuer "aeltere" Neuware. Aktuelles Beispiel: Der Hugendubel in Ffm hat wohl ein, zwei alte Kisten Carl Barks Library ausgegraben. Die Hefte stehen alle mit nem aufgeklebten Preisschild 16,80DM dort. Er muss die nun auch fuer 8,60Euronen aktuellen Preis verkaufen, obwohl sie ja sicherlich schon ein wenig aelter sind *g Er koennte sie hoechstens als Maengelexemplar auszeichnen, wobei es da auch einen Grund fuer geben muss. So macht sich also eigentlich jeder bei Auktionsplattformen oder anderen Internetplattformen strafbar, wenn er ein "Neu" im Titel hat? Geändert von Aaricia (30.01.2007 um 13:38 Uhr) |
30.01.2007, 12:39 | #17 |
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Ja, und nach m einem Verständnis darf nur der Verlag die Preisbindung aufheben, von den zeitlich befristeten Räumungsverkäufen bei endgültiger Geschäftsausgabe einmal abgesehen.
Was passiert, wenn der Verlag nicht mehr liefern kann und die Preisbindung aber nicht aufhebt (weil er z.B. plant, *bald* eine Neuauflage herauszubringen). Ist bei den ausverkauften Don Rosa Bänden eigentlich die Preisbindung aufgehoben worden Oder fallen Comics als "neunte Kunst" vielleicht letztendlich überhaupt nicht unter die Preisbindung von Büchern Was ist mit den "Heftchen" ("Kioskausgaben"), die müssten doch ähnlich behandelt werden wie z.B. Zeitungen. Gibt es auch für Zeitungen eine Preisbindung - sicher keine 18 Monate lang |
30.01.2007, 12:42 | #18 | |
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Zitat:
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30.01.2007, 13:11 | #19 |
leider schon von uns gegangen
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Auch, wenn im Titel das Wörtchen "Lachnummer" erwähnt wird, sollten wir den €rn$t der Sache hier nicht verdrängen!
Wer kennt sich wirklich mit der Buchpreisbindung aus und kann hier richtige Antworten geben? Auch, wenn das Thema recht unbequem für die betreffenden Verlage und den Handel zu sein scheint! Der €rn$t |
30.01.2007, 17:10 | #20 | |
Moderator ICOM
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Das ist doch kein korrekter Satz:
Zitat:
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30.01.2007, 17:23 | #21 |
bemüht sich stets
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schau hier nach: www.preisbindungsgesetz.de
§ 8 Dauer der Preisbindung (1) Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als achtzehn Monate zurück liegt. (2) Bei Büchern, die in einem Abstand von weniger als achtzehn Monaten wiederkehrend erscheinen oder deren Inhalt mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Ereignisses erheblich an Wert verlieren, ist eine Beendigung der Preisbindung durch den Verleger oder Importeur ohne Beachtung der Frist gemäß Absatz 1 nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums seit Erscheinen möglich. -SCHEUCH- |
30.01.2007, 17:27 | #22 | |
Moderator sammlerforen
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Danke für den Hinweis, Mick! War wohl mein Fehler! Ich hatte den im Text durchgestrichenen Alt-Text noch nicht markiert.
... in 3 geänderten Bereichen wurden die Streichung jetzt auch im Zitat nachgereicht. Zitat:
Logisch wäre, daß alle Artikel, die aus der Preisbindung genommen werden, eine klare Kennzeichnung tragen sollten! (z.B. Remi-Strich, Lochung oder Stempel) Ist das so?
Ja oder nein? |
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30.01.2007, 22:37 | #23 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
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Hallöchen !
Die Buchpreisbildung gilt übrigens nicht nur für gewerbsmäßige Händler, sondern für Privatpersonen gleichermaßen... Buchpreisbindung und Internet-Auktion OLG Frankfurt am Main v. 15.06.2004 - 11 U (Kart) 18/04 Auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet-Auktionshandel anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Muß jetzt jeder private Anbieter wie Tibor oder Akim durch den Dschungel sämtlicher Gesetze und Ausführungsbestimmungen ? |
31.01.2007, 02:50 | #24 |
Moderator ICOM
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Ist aber nicht ein Buch, das ein Privatmann kauft und dann wiederverkauft automatisch secondhand und damit von der Buchpreisbindung ausgenommen? Ein Privatmann kann ja gar kein neues Buch unter dem festgeschriebenen Preis einkaufen, solange kein gewerblicher Verkäufer das Gesetz umgeht (und wenn, wäre er kein Privatverkäufer mehr, sondern ein Hehler)
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31.01.2007, 09:04 | #25 | |
Moderator Disney intern
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Zitat:
Vor kurzem kam im Tevau: Eine Studentin verkaufte ueber Internetauktion Klamotten der Marke Abercombe... wenige Exemplare und ganz klarer Privatverkauf. Dieser kommt/kam ihr teuer zu stehen, denn diese Marke darf aus Lizensrechtlichen Gruenden nur von Lizensnehmern verkauft werden. Da eine Internetplattform nun eine grosse Anzahl von Kaeufern anspricht, muss sie nun richtig viel Geld bezahlen. Hier kann man sich eigentlich nur weiterhelfen, indem man den Hersteller vor dem Verkauf anfragt, ob es erlaubt ist, da man sich wirklich nicht durch die Gesetzt durchhangeln kann. Wenn ich dass mit der Preisbindung nun richtig interpretiere, koennte ich also hingehen und jeden, der den Verdacht erweckt dagegen zu vertossen, anzeigen? Rein Hypotetisch gesehen. |
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