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Alt 04.12.2005, 23:44   #1  
jakubkurtzberg
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Standard Indizierung

Kann mich mal jemand aufklären, was da genau im Jahr 2002 vor sich ging?

Dracula

Untertitel: Die Gruft von Graf

Verlag: Williams Verlag (Bd. 1-9, 19-33)
Klaus Recht GmbH (Bd. 10-18)
Erschienen: 1974 - 1976

Format: Heft
Vierfarbig

Genre: Horror/Grusel

Bemerkungen: Band 5 wurde 1974 von der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" indiziert, d.h. auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt.
Die Indizierung wurde 2002 durch Gesetzesänderung automatisch aufgehoben.
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Alt 05.12.2005, 18:13   #2  
ComicGuide
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Bis 2002 war es so, daß Indizierungen praktisch für immer und ewig galten. Die einzige Möglichkeit eine Indizierung wieder aufzuheben war wohl einen entsprechenden Antrag bei der Bundesprüfstelle zu stellen (oder so ähnlich).

Da sich die Wertevorstellung einer Gesellschaft aber bekanntlich nur langsam ändert, machte der schnelle Antrag auf Aufhebung einer Indizierung i.d.R. nur wenig Sinn. Die meisten Gründe z.B. für Indizierungen in den 50er oder 60er Jahren wirken aus heutiger Sicht natürlich völlig antiquiert und oftmals lächerlich.
Hinzu kam wohl die Tatsache, daß viele betroffene Verlage nach 10, 20 oder 30 Jahren gar nicht mehr existierten, so daß selbst dann ein entsprechender Antrag nicht mehr gestellt wurde bzw. werden konnte.

Um dies zu berücksichtigen, wurde dann im Jahre 2002 das Jugendschutzgesetz dahin geändert, daß Indizierungen automatisch nach 25 Jahren aufgehoben werden. Bei der Einführung dieser Gesetzesänderung wurden natürlich dann alle Indizierungen, die 2002 älter als 25 Jahre waren, auf einen Schlag aufgehoben.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 05.12.2005, 18:14   #3  
Kasimir Kapuste
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2002 wurde, hauptsächlich in Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt, das Jugendschutzgesetz geändert. Unter anderem wurde ein Passus aufgenommen, der bestimmt, daß eine Eintragung in die Liste jugendgefährdender Medien nach Ablauf von 25 Jahren automatisch ungültig wird.

EDIT: Okay, Stefan war mal wieder schneller!
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Alt 05.12.2005, 20:01   #4  
jakubkurtzberg
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Danke!
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Alt 15.02.2006, 22:10   #5  
the.store
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gold05 Verrückt nach Sex - Lucques

zusammen,

habe gerade oben genanntes Heft in meinem Fundus gefunden.

Habe gelesen das es 1985 von der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" indiziert wurde. Weiß jemand ob es immer noch auf der Liste steht und somit ein Verkauf hier (Marktplatz) nicht gestattet ist?

Gruß
the.store
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Alt 15.02.2006, 22:25   #6  
ComicGuide
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Warum sollte der Titel nicht mehr indiziert sein?
Indizierungen werden erst nach 25 Jahren automatisch aufgehoben.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 16.02.2006, 08:03   #7  
the.store
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Standard Verrückt nach Sex

ComicGuide

so ein Mist dann muß ich ja noch 5 Jahre warten bis ich das Heft verkaufen darf
Es soll doch auch schon vorgekommen sein, das indizierte Bücher / Filme vorzeitig von der Liste gestrichen worden sind

Da ich bisher mit dieser Materie nichts zu tun hatte, habe ich halt mal gefragt

Ich habe dann gestern Abend noch einige Zeit im Net gewühlt und bin auf eine interessante Seite zum Thema Indizierung bei Comics gestoßen, mit Liste welche Comics noch indiziert sind und welche wieder gelöscht wurden. Sowie Bilderbeispiele warum was indiziert wurde. Indizierungen gab es erstaunlicherweise sogar bei Dagobert Duck Heften

Darf man eigentlich Links zu externen Seiten posten?

Gruß
the.store
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Alt 16.02.2006, 08:41   #8  
underduck
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Zitat:
Zitat von the.store
... Darf man eigentlich Links zu externen Seiten posten?
...
Klaro! Bei uns ist sowas gestattet.


... die sollten aber nicht indiziert sein!
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Alt 16.02.2006, 10:42   #9  
the.store
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Standard Linkempfehlung zu Zensur bei Comics

Super, vielen Dank für die Rückmeldung

Also möchte ich zu diesem Thema mal folgende Seite empfehlen:

http://www.comiczensur.de

Gruß
the.store
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Alt 24.02.2006, 14:12   #10  
Marv
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Hallo,

es gibt ein vierteljährlich erscheinendes Heft namens "Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien", in dem alles was indiziert wurde nach Medien geordnet aufgelistet ist. Vielleicht hast du Glück und das wirklich harmlose Lucques-Album ist vom Index genommen worden, das kommt tatsächlich auch mal vor. Als Comic-Händler sollte man jedenfalls das Heft im Abo haben, denn es gibt ja Polizisten und Staatsanwälte die nicht mal den Unterschied zwischen Pornographie und Erotik bzw. Kunst kennen oder Werbeplakate mit einem "Maus"-Motiv wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beschlagnahmen, und solche Aktionen können ja ganze Verlage platt machen. Andere kennen nicht den Unterschied zwischen Verkaufsfläche und (von dieser mit verschlossener Tür abgetrenntem) Lager und beschlagnahmen aus selbigem jugendverderbende Schriften wie z.B. "Schwermetall"....

Gruß
Marv
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Alt 24.02.2006, 17:10   #11  
Kasimir Kapuste
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Zitat:
Zitat von the.store
Indizierungen gab es erstaunlicherweise sogar bei Dagobert Duck Heften
Meines Wissens ist noch nie ein Disney-Titel auf dem Index gelandet. Beispiele für interne Zensur gibt es allerdings haufenweise.
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Alt 03.05.2008, 15:05   #12  
G-O
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Da ich heute mal wieder einen indizierten Comic (wovon ich einige in meiner Sammlung habe ) in der Hand hatte, werde ich mal spontan diesen Thread hier wieder zum Leben erwecken.
Ich habe da eine ganz gute Info-Seite, einziger Haken: man muss sich im Forum registrieren und einen Altersnachweis über die Perso-nummer bringen. Dient einzig und allein dem Jugendschutz.
http://www.bpjm.com/
Die Datenbank dürfte lückenlos sein und neben Printmedien stehen auch Filme, Spiele und Tonträger in der DB.
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Alt 26.05.2008, 12:03   #13  
Petan
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Unter "www.schnittberichte.com" findet man unter dem Tab Comics einige Gegenüberstellungen was in den deutschen Ausgaben gegenüber dem Original editiert wurde.
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Alt 15.06.2009, 19:30   #14  
zaktuell
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Grundsätzliche Frage: Sind eigentlich Comics, deren Indizierung (noch) nicht aufgehoben ist im Guide enthalten (mit entsprechendem Indizierungs-Hinweis)? Wenn ja, darf das eigentlich? Weil: Die BPfjM macht ja bizarrerweise (wie soll man wissen, was man nicht bewerben und nur beschränkt vertreiben darf, wenn die Liste der indizierten Titel nicht frei zugänglich ist?) immer ein Geheimnis daraus, was indiziert wurde/ist?

Und rein praktisch: Neuerscheinungen werden ja recht zeitnah im Guide aufgenommen, Indizierungen dauern meist etwas länger: Bekommt ihr Bescheid, was indiziert wurde (um das dann entsprechend ergänzend zu notieren oder den Titel aus dem Guide zu entfernen) oder habt ihr Zugang zum Bundesanzeiger, in dem das bekannt gegeben wird oder wie funktioniert das?
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Alt 15.06.2009, 19:45   #15  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Grundsätzliche Frage: Sind eigentlich Comics, deren Indizierung (noch) nicht aufgehoben ist im Guide enthalten (mit entsprechendem Indizierungs-Hinweis)? Wenn ja, darf das eigentlich?
In beiden Fällen: ja.
Wir dürfen von indizierten Titeln allerdings keine Coverabbildungen zeigen.

Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Bekommt ihr Bescheid, was indiziert wurde (um das dann entsprechend ergänzend zu notieren oder den Titel aus dem Guide zu entfernen) oder habt ihr Zugang zum Bundesanzeiger, in dem das bekannt gegeben wird oder wie funktioniert das?
Es gibt ein Mitteilungsblatt "BPjM aktuell", das ich im Abo habe. Dort werden alle Beschlüsse der Bundesprüfstelle (zusätzlich zum Bundesanzeiger) veröffentlicht.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 15.06.2009, 20:01   #16  
zaktuell
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Kann ich daraus den Umkehrschluss ableiten, dass Titel, bei denen KEIN Hinweis auf Indizierung vermerkt ist, auch tatsächlich nicht indiziert wurden/waren/sind?
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Alt 15.06.2009, 20:24   #17  
Schlimme
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Wie heißt es bei den Lottozahlen: "Alle Angaben wie immer ohne Gewähr"
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Alt 15.06.2009, 20:37   #18  
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Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Kann ich daraus den Umkehrschluss ableiten, dass Titel, bei denen KEIN Hinweis auf Indizierung vermerkt ist, auch tatsächlich nicht indiziert wurden/waren/sind?
Nein, natürlich nicht.
Die Garantie kann ich wirklich nicht übernehmen.

Zitat:
Zitat von Schlimme Beitrag anzeigen
Wie heißt es bei den Lottozahlen: "Alle Angaben wie immer ohne Gewähr"
So ist es.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 15.06.2009, 20:52   #19  
zaktuell
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Ohne Garantie und Gewähr is schon klar (steht ja auch in den Nutzungsbedingungen vom Guide ). Aber so grundsätzlich und prinzipiell?!
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Alt 15.06.2009, 20:58   #20  
underduck
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Grundsätzlich und prinzipiell wirst du ersticken, wenn du zu lange die Luft anhältst.
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Alt 15.06.2009, 21:55   #21  
Schlimme
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Test: Beim indizierten "Danger Girl"-Sammelband (an den ich bei der aktuellen "Wayne Shelton"-Debatte denken musste), ist die Indizierung mehrmals erwähnt.
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Alt 15.06.2009, 22:28   #22  
zwergpinguin
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Was ist denn an dem Band indizierwürdig? Etwa Hakenkreuze?
Da muß ich den Band ja noch mal raussuchen.

Ist es möglich bei indizierten Bänden den Grund mit anzugeben?
(Bei einigen Bänden die ich in letzter Zeit gelesen habe wunderte ich mich schon warum die nicht auch indiziert wurden)

zwergpinguin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2009, 22:36   #23  
ComicGuide
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Zitat:
Zitat von zwergpinguin Beitrag anzeigen
Ist es möglich bei indizierten Bänden den Grund mit anzugeben?
Nein, da die BPjM den Indizierungsgrund nicht veröffentlicht.
Der wird, soweit ich weiß, nur dem betroffenen Verlag schriftlich mitgeteilt.

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Alt 15.06.2009, 22:52   #24  
Schlimme
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Die Hakenkreuze wurden in der deutschen "Danger Girl"-Ausgabe sorgfältig entfernt. Vermutlich lag die Indizierung daran, dass die Neonazis in dem Comic daran glaubten, dass die Deutschen die direkten Nachkommen von Halbgöttern aus Atlantis waren; und das wurde im Comic so abgebildet, als wären es Tatsachen.
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Alt 15.06.2009, 23:08   #25  
Mick Baxter
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Die Abbidung von Hakenkreuzen wäre ein Straftatbestand, kein Indizierungsgrund (die Publikation dürfte also auch gegen Altersnachweis nicht abgegeben werden).
Die Begründungen der BPjM kann man irgendwo im Internet nachlesen (hab ich zumindest im Fall von "Sailor Moon" gemacht und bin kein Egmont-Mitarbeiter).
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