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10.12.2007, 23:28 | #1 |
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Taraaaa,
und wieder ein eBay Betrüger der die schnelle Mark ähhh Euro machen will. Vor allem in diesem Fall etwas sehr dreist. Kopiert der Schlumpf doch glatt vom ComicGuide die Nr. 1 und will Sie als "sein" Heft verkaufen. Das beste ist, ich habe ihn angeschrieben und mal nach einem besseren Scan von der Preisangabe gefragt. Hier die Antwort: werde ich versuchen da ich auf der arbeit bin muss ich meinen freund bescheit sagen wenn sie es aber nicht glauben dann brauchen sie nicht mit biete mein fotoaparat macht keine beseren bilder Danach bekam er den Rat von mir die Auktion vorzeitig zu beenden, da er gerade dabei ist einen Betrug zu begehen. Hier mal der Link http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=140188464210 Ich hasse eBay Betrüger. Gruß Peguera |
11.12.2007, 00:00 | #2 |
Moderator NUFF!
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Und die Rückseite? Selbst gescannt?
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11.12.2007, 10:15 | #3 |
Moderator sammlerforen
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Er hat die Auktion gestoppt ... oder eBay hat sie nach meiner eMail sofort abgebrochen. Kann man das irgendwo erkennen?
Hier handelt es sich schon um einen eindeutigen Betrugsversuch, bonixus. Der "schwachsichtige" Anbieter hatte nur unser Wasserzeichen auf dem Cover übersehen. Ihn interessierte nur eine gute Cover-Abbildung mit 75 Pfennig. Ich bitte auch zukünftig um rechtzeitige Hinweise zu solchen Aktionen mit Guide-Covern. |
13.12.2007, 22:13 | #4 |
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Also, ich bin mit der derzeitigen Bewertungspraktik überhaupt nicht einverstanden. Mag sein, dass manche ein Feedbackprogramm verwenden, aber der Verkäufer sollte der erste sein, der bewertet. Und zwar, ob ich bezahle oder nicht. Und erst dann, wirklich erst dann, sollte beim Käufer die Möglichkeit der Bewertung zur Verfügung stehen. Solange also der Verkäufer nicht bewertet, kann ich ihm nicht antworten. Es steht dem Verkäufer ja frei, ein paar Tage zu warten, ob der Käufer mit dem Artikel zufrieden ist oder ihn zurücksenden möchte. Aber ich persönlich finde es ein Unding, erst wenn ich bewerte, die Verkäuferbewertung von seinem Programm zu bekommen. Diese Verfahrensweise würde eine Rachebewertung ausschließen, denn schließlich habe ich ordentlich bezahlt, und wenn ich schlechte Ware bekomme, gibt es eben ein Negativ ohne Angst vor einer ungerechten Rache. Wie gesagt, der Verkäufer kann ja ein paar Tage warten, ob eine eMail vom Käufer kommt.
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13.12.2007, 23:58 | #5 |
Moderator sammlerforen
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Ich kann den kuelse sehr gut verstehen und stimme ihm zu. Ein Verkäufer hat mMn immer zuerst zu bewerten und dann der Käufer. Warum sollte ein Käufer negativ bewerten, wenn alle versprochenen Punkte des Anbieters erfüllt wurden.
Wer mag Portoabzocker und Zustandsverschönerer? Auch wer mir ein Heft in einer "Bäckerstüte" als Büchersendung zuschickt und dann dafür 2 Euro kassiert, hat keine sehr gute Bewertung verdient. Wenn ein Käufer keine Kohle schickt, ist die Sache ja auch klar. |
14.12.2007, 00:25 | #6 |
Moderator sammlerforen
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Wie schnell muss ein Kunde denn bei dir bezahlen?
Den Postweg habe ich auch nicht angesprochen. Ich überlege aktuell, ob ich zukünftig noch etwas als Büchersendung verschicken kann. Ich habe jetzt leider wieder mal damit recht schlechte Erfahrung bei der Post gemacht! Und zwar als Absender bei 100%ig glaubwürdigen Empfängern! |
14.12.2007, 09:38 | #7 | |
Moderator NUFF!
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Zitat:
Diejenigen, die erst im übernächsten Monat bezahlen können, sollten garnicht bieten, sondern sich bei Herrn Zwegat melden... |
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14.12.2007, 10:46 | #8 |
Moderator sammlerforen
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@batschnass: Habe ich bisher auch immer so gehandhabt, wenn die Ware schnell, sicher verpackt und wie beschrieben ankam. (Ich habe ja über eBay noch nie etwas verkauft.)
Das Bewertungsprofil bei eBay sollte man in unserer merkwürdigen Gesellschaft aber nicht unterschätzen. Es soll schon Unterpunkte in Eheverträgen geben, darin steht, wem nach der Scheidung die Auktionsbewertungen zustehen! Nicht nur ein Gericht musste sich bisher mit sowas befassen. Die eBay-Bewertung ist für einige Erdenbewohner wichtiger und informativer als die Schufa-Auskunft. |
14.12.2007, 19:21 | #9 |
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Da stimme ich Racing.Rainer zu. Es sollte nicht nur der Zahlungseingang, sondern das ganze Geschäft bewertet werden. So halten wir es auch.
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14.12.2007, 20:07 | #10 | |
Moderator
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Zitat:
Bei mir steht auch drinne: "Ich bewerte erst, wenn ich eine Bewertung erhalten habe. So sehe ich, dass die Ware auch gut angekommen ist." "Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg" |
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14.12.2007, 21:07 | #11 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
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Warum hat eBay wohl die "Detailierte Käuferbewertung" eingeführt ?
Die kennen das Problem mit "Rachebewertungen", "gegenseitigen Bewertungs-Rücknahmen" etc ganz genau ! Ich blicke schon garnicht mehr auf die Verkäuferbewertung nach Punkten, sondern ausschließlich auf die "Detaillierte Verkäuferbewertung". Die ist mit ziemlicher Sicherheit ehrlicher zustandekommen und zudem viel aussagekräftiger hinsichtlich der vier aufgeführten Kriterien. Schaut man sich Verkäufer mit 100 % positiven Bewertungen an und blickt nach rechts auf deren detaillierte Verkäuferbewertung, dann sagt die oftmals was völlig anderes aus. |
11.12.2007, 09:11 | #12 |
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Da hilft nur sofort Anzeigen
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11.12.2007, 09:55 | #13 | ||
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Zitat:
Zitat:
Wenn jemand offensichtlich ein Foto des CGN für seine private Auktion missbraucht und damit eine Urheberrechtsverletzung zu Unterenten-Ungunsten begeht, heißt das nicht, dass er nicht doch im Besitz des Comics Micky Maus 1/51 ist. Es kann sich selbstverständlich auch um ein Original handeln, in welchem Zustand auch immer, nur eben nicht um das auf dem Foto abgebildete. Allerdings behauptet er das in seiner Auktionsbeschreibung auch nicht, sondern bezeichnet den Zustand mit (2), was ja ebenfalls nicht dem abgebildeten Exemplar entspricht. Also: Ein deutlicher Hinweis an den Verkäufer auf die Unzulässigkeit des Fotoklaus in Form einer Abmahnung wäre vielleicht angebrachter. |
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11.12.2007, 10:10 | #14 |
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@bonixus
Das Bild ist eine wesentliche Eigenschaft des angebotenen Artikels. Kann man auf Seiten wie frageeinenAnwalt.de nachlesen. Du kannst auch reinschreiben Zustand 3. Wenn Du ein Bild eines Heftes im Zustand 1 ablichtest und schreibst das Heft sei vollständig, dann hat der Käufer ein recht auf dieses glatte Heft. Du kannst dann keins im Zustand 3 schicken, das mit dem Foto nichts zu tun hat. Der Fall hier ist aus meiner Sicht eindeutig. Allerdings kann nur der Rechteinhaber des Fotos Anzeige erstatten. Nur der kann sicher sein, dass der Verkäufer das Heft nicht besitzt. |
11.12.2007, 10:34 | #15 |
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@underduck
da die Gebote auf 0 zurückgesetzt worden sind, muss ebay die Auktion beendet haben. Wenn der Anbieter selbst das Angebot beendet bleibt der Höchstbietende stehen und es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Das heißt auch wenn er nicht liefern kann ist er zum Schadensersatz verpflichtet. |
11.12.2007, 19:42 | #16 |
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Mag bei gewerbliche stimmen, bei privaten ist es eindeutig das die "postive" Beschreibung wohl hart an der Grenze ist. Bei gewerblichen schaue ich mir eh erst die negativen an, dann schau ich ob er Rachebewertungen vornimmt und ob und wie er geantwortet hat. Das genügt für eine Kaufentscheidung.
Wofür ist denn das Bewertungssystem bei ebay da? Ich will doch wissen ob der Verkäufer das Produkt so wie beschrieben liefert, und nicht ob der Verkäufer unzufrieden über eine negative Bewertung war und deshalb auch negativ bewertet, oder dem Käufer mit einem negativen droht, damit er nicht bewertet. Ja ich gehe bei alten Heften davon aus, dass die meisten Verkäufer etwas schummeln bringt bei den Top Zuständen schließlich eine Menge Geld. Es ist ja inzwischen normal, das Heft mit Zustand 1 angegeben werdn und nur 1-2 sind. Viele Händler verkaufen so schon lange. Die Unbedarften Käufer glauben dann das Sie ein Heft im Zustand 1 erworben haben und stellen es einige Jahre später so wieder bei ebay ein. Oder warum glaubst Du, dass die Bewertungsbeschreibung im Katalog schleichend lascher wird. Geändert von tarossa (11.12.2007 um 19:55 Uhr) |
11.12.2007, 22:01 | #17 |
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Genau das ist der Grund warum ein Z2 Heft bei Ebay nur den Preis des Z3 Zustandes bringt und das gleiche Z2 Heft über Versand vom Händler den Preis des Z3 Heftes.
Und alle Welt schreit das im Katalog die Ebaypreise gelten sollen. Vergleiche mal die Bewertungsbeschreibung im Katalog von 1984, 1999 und 2008 Da wurde immer wieder rumgedreht, und ein Heft was vor 20 Jahren Z2 war, wurde vor 10 Jahren als Z3 bewertet und heute ist es in Z2-3. Übrigens kann ich mit den Ebaybewertungsystem innerhalb eines Tages jeden Verkäufer aus Ebay kicken. Unnötig zu sagen was ich von dem Bewertungsystem halte. |
11.12.2007, 22:36 | #18 |
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@Underduck
Tja dann hatten wir die gleiche Idee. Auch ich hatte eBay angeschrieben. Hoffentlich ist nicht einer der Bieter so blöde und schreibt den Verkäufer an um das Heft zu kaufen. Gruß Peguera |
15.12.2007, 23:26 | #19 | |
Moderator sammlerforen
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Zitat:
321bayerchen (100) Kein angemeldetes Mitglied |
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13.12.2007, 22:23 | #20 |
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am besten zwei Namen bei ebay anmelden und mit einem nur kaufen. Da können dann die frustrierten Verkäufer soviel negativ bewerten wie sie wollen, interessiert keinen.
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14.12.2007, 00:17 | #21 |
Moderator NUFF!
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Sehe ich nicht so. Wenn ich als Verkäufer bewerte, wie schnell der Kunde zahlt, dann kommen einige schlecht weg. Und was ist, wenn auf dem Postweg etwas verloren geht oder beschädigt wird? Ich nehme bestimmt keine Bäckerstüte, aber vor Verlust und dem Einfallsreichtum der Zusteller ist niemand gefeit. Der Käufer soll sich melden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Das wird dann geklärt, und alles ist gut. Ich hab zwei schlechte Bewertungen kassiert, weil ich einmal einen falschen Scan hochgelden hatte und das andere Mal lief eine VHS-Kassette beim Käufer nicht richtig (im Testlauf bei mir aber komischerweise). In beiden Fällen hätte ich die Ware zurückgenommen. Wenn jemand sich aber nicht bei mir meldet, sondern gleich negativ bewertet, hat er eben Pech. Bei der Sache mit dem Scan hatte der Kunde keinen Nachteil. Der Zustand war inklusive aller Mängel peinlichst genau angegeben.
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14.12.2007, 09:26 | #22 |
2020 verstorben
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Der Käufer hat als erster zu bewerten. Dies signalisiert dem Verkäufer, die Ware ist angekommen, alles ok. Sollte der Artikel nicht so wie beschrieben sein, hat der Käufer die Möglichkeit mit dem V eine Einigung anzustreben. Bis zur Klärung oder Stornierung der Auktion und bei nicht Einigung den Ablauf negativ zu bewerten.
Ich bewerte als Käufer immer unmittelbar nach Erhalt der Ware, es sei denn, es gibt Probleme. Ist keine Klärung möglich gibt's selbstverständlich eine negative Bewertung von mir, mit der obligatorischen "Rachebertung" durch den Verkäufer. Es ist mir schleierhaft warum so manches ibeh Mitglieder auf Krampf versucht sein Bewertungsprofil auf 100% zu halten. Solch ein Verhalten ermutigt nur die potentiellen "Artikel Schönbeschreiber". |
14.12.2007, 12:27 | #23 |
Moderator NUFF!
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Spätestens seit man die negativen in gegenseitigem Einvernehmen löschen kann, ist das eine Farce. Trotzdem möchte ich möglichst nicht unter 95% positive kommen. 100% ist aber auch kaum glaubhaft.
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14.12.2007, 19:44 | #24 | |
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Zitat:
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15.12.2007, 13:07 | #25 | |
Moderator NUFF!
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Zitat:
@mschweiz: Ja, es ist zeitaufwendig! Manchmal nervt's auch, aber es zeigt, dass die Gegenseite zufrieden (oder auch nicht) ist. |
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