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Alt 10.12.2007, 23:28   #1  
Peguera
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Taraaaa,
und wieder ein eBay Betrüger der die schnelle Mark ähhh Euro machen will. Vor allem in diesem Fall etwas sehr dreist. Kopiert der Schlumpf doch glatt vom ComicGuide die Nr. 1 und will Sie als "sein" Heft verkaufen. Das beste ist, ich habe ihn angeschrieben und mal nach einem besseren Scan von der Preisangabe gefragt.
Hier die Antwort:

werde ich versuchen da ich auf der arbeit bin muss ich meinen freund bescheit sagen wenn sie es aber nicht glauben dann brauchen sie nicht mit biete mein fotoaparat macht keine beseren bilder

Danach bekam er den Rat von mir die Auktion vorzeitig zu beenden, da er gerade dabei ist einen Betrug zu begehen.

Hier mal der Link
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=140188464210

Ich hasse eBay Betrüger.

Gruß
Peguera
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Alt 11.12.2007, 00:00   #2  
jakubkurtzberg
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Und die Rückseite? Selbst gescannt?
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Alt 11.12.2007, 10:15   #3  
underduck
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Er hat die Auktion gestoppt ... oder eBay hat sie nach meiner eMail sofort abgebrochen. Kann man das irgendwo erkennen?

Hier handelt es sich schon um einen eindeutigen Betrugsversuch, bonixus. Der "schwachsichtige" Anbieter hatte nur unser Wasserzeichen auf dem Cover übersehen. Ihn interessierte nur eine gute Cover-Abbildung mit 75 Pfennig.

Ich bitte auch zukünftig um rechtzeitige Hinweise zu solchen Aktionen mit Guide-Covern.
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Alt 13.12.2007, 22:13   #4  
kuelse
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Also, ich bin mit der derzeitigen Bewertungspraktik überhaupt nicht einverstanden. Mag sein, dass manche ein Feedbackprogramm verwenden, aber der Verkäufer sollte der erste sein, der bewertet. Und zwar, ob ich bezahle oder nicht. Und erst dann, wirklich erst dann, sollte beim Käufer die Möglichkeit der Bewertung zur Verfügung stehen. Solange also der Verkäufer nicht bewertet, kann ich ihm nicht antworten. Es steht dem Verkäufer ja frei, ein paar Tage zu warten, ob der Käufer mit dem Artikel zufrieden ist oder ihn zurücksenden möchte. Aber ich persönlich finde es ein Unding, erst wenn ich bewerte, die Verkäuferbewertung von seinem Programm zu bekommen. Diese Verfahrensweise würde eine Rachebewertung ausschließen, denn schließlich habe ich ordentlich bezahlt, und wenn ich schlechte Ware bekomme, gibt es eben ein Negativ ohne Angst vor einer ungerechten Rache. Wie gesagt, der Verkäufer kann ja ein paar Tage warten, ob eine eMail vom Käufer kommt.
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Alt 13.12.2007, 23:58   #5  
underduck
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Ich kann den kuelse sehr gut verstehen und stimme ihm zu. Ein Verkäufer hat mMn immer zuerst zu bewerten und dann der Käufer. Warum sollte ein Käufer negativ bewerten, wenn alle versprochenen Punkte des Anbieters erfüllt wurden.

Wer mag Portoabzocker und Zustandsverschönerer?

Auch wer mir ein Heft in einer "Bäckerstüte" als Büchersendung zuschickt und dann dafür 2 Euro kassiert, hat keine sehr gute Bewertung verdient.

Wenn ein Käufer keine Kohle schickt, ist die Sache ja auch klar.
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Alt 14.12.2007, 00:25   #6  
underduck
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Wie schnell muss ein Kunde denn bei dir bezahlen?

Den Postweg habe ich auch nicht angesprochen. Ich überlege aktuell, ob ich zukünftig noch etwas als Büchersendung verschicken kann. Ich habe jetzt leider wieder mal damit recht schlechte Erfahrung bei der Post gemacht! Und zwar als Absender bei 100%ig glaubwürdigen Empfängern!
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Alt 14.12.2007, 09:38   #7  
jakubkurtzberg
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Zitat:
Zitat von underduck
Wie schnell muss ein Kunde denn bei dir bezahlen?
In der Regel zahlen die meisten nach 1-3 Tagen. Eine Woche halte ich für angemessen für diejenigen, die old-fashioned per Banküberweisungsformular bezahlen. Wenn's länger als 10 Tage dauert, nervt es...

Diejenigen, die erst im übernächsten Monat bezahlen können, sollten garnicht bieten, sondern sich bei Herrn Zwegat melden...
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Alt 14.12.2007, 10:46   #8  
underduck
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@batschnass: Habe ich bisher auch immer so gehandhabt, wenn die Ware schnell, sicher verpackt und wie beschrieben ankam. (Ich habe ja über eBay noch nie etwas verkauft.)

Das Bewertungsprofil bei eBay sollte man in unserer merkwürdigen Gesellschaft aber nicht unterschätzen. Es soll schon Unterpunkte in Eheverträgen geben, darin steht, wem nach der Scheidung die Auktionsbewertungen zustehen! Nicht nur ein Gericht musste sich bisher mit sowas befassen. Die eBay-Bewertung ist für einige Erdenbewohner wichtiger und informativer als die Schufa-Auskunft.
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Alt 14.12.2007, 19:21   #9  
Doch die Dani
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Da stimme ich Racing.Rainer zu. Es sollte nicht nur der Zahlungseingang, sondern das ganze Geschäft bewertet werden. So halten wir es auch.
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Alt 14.12.2007, 20:07   #10  
rudimobil
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Zitat:
Zitat von Doch die Dani
Da stimme ich Racing.Rainer zu. Es sollte nicht nur der Zahlungseingang, sondern das ganze Geschäft bewertet werden. So halten wir es auch.
Ich schliesse mich an.
Bei mir steht auch drinne: "Ich bewerte erst, wenn ich eine Bewertung erhalten habe. So sehe ich, dass die Ware auch gut angekommen ist."



"Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg"
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Alt 14.12.2007, 21:07   #11  
moneybin
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Warum hat eBay wohl die "Detailierte Käuferbewertung" eingeführt ?
Die kennen das Problem mit "Rachebewertungen", "gegenseitigen Bewertungs-Rücknahmen" etc ganz genau !
Ich blicke schon garnicht mehr auf die Verkäuferbewertung nach Punkten, sondern ausschließlich auf die "Detaillierte Verkäuferbewertung".
Die ist mit ziemlicher Sicherheit ehrlicher zustandekommen und zudem viel aussagekräftiger hinsichtlich der vier aufgeführten Kriterien.
Schaut man sich Verkäufer mit 100 % positiven Bewertungen an und blickt nach rechts auf deren detaillierte Verkäuferbewertung,
dann sagt die oftmals was völlig anderes aus.
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Alt 11.12.2007, 09:11   #12  
tarossa
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Da hilft nur sofort Anzeigen
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Alt 11.12.2007, 09:55   #13  
bonixus
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Zitat:
Zitat von Peguera
Danach bekam er den Rat von mir die Auktion vorzeitig zu beenden, da er gerade dabei ist einen Betrug zu begehen.
Zitat:
Zitat von tarossa
Da hilft nur sofort Anzeigen
Mit dem Vorwurf des Betrugs und mit dem Rat zu einer Anzeige würde ich etwas vorsichtig sein.

Wenn jemand offensichtlich ein Foto des CGN für seine private Auktion missbraucht und damit
eine Urheberrechtsverletzung zu Unterenten-Ungunsten begeht, heißt das nicht, dass er nicht
doch im Besitz des Comics Micky Maus 1/51 ist. Es kann sich selbstverständlich auch um ein
Original handeln, in welchem Zustand auch immer, nur eben nicht um das auf dem Foto abgebildete.

Allerdings behauptet er das in seiner Auktionsbeschreibung auch nicht, sondern bezeichnet den
Zustand mit (2), was ja ebenfalls nicht dem abgebildeten Exemplar entspricht.

Also: Ein deutlicher Hinweis an den Verkäufer auf die Unzulässigkeit des Fotoklaus in Form
einer Abmahnung wäre vielleicht angebrachter.
bonixus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 10:10   #14  
tarossa
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@bonixus
Das Bild ist eine wesentliche Eigenschaft des angebotenen Artikels.
Kann man auf Seiten wie frageeinenAnwalt.de nachlesen. Du kannst auch reinschreiben Zustand 3. Wenn Du ein Bild eines Heftes im Zustand 1 ablichtest und schreibst das Heft sei vollständig, dann hat der Käufer ein recht auf dieses glatte Heft. Du kannst dann keins im Zustand 3 schicken, das mit dem Foto nichts zu tun hat.

Der Fall hier ist aus meiner Sicht eindeutig. Allerdings kann nur der Rechteinhaber des Fotos Anzeige erstatten. Nur der kann sicher sein, dass der Verkäufer das Heft nicht besitzt.
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Alt 11.12.2007, 10:34   #15  
tarossa
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@underduck
da die Gebote auf 0 zurückgesetzt worden sind, muss ebay die Auktion beendet haben.

Wenn der Anbieter selbst das Angebot beendet bleibt der Höchstbietende stehen und es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Das heißt auch wenn er nicht liefern kann ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
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Alt 11.12.2007, 19:42   #16  
tarossa
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Mag bei gewerbliche stimmen, bei privaten ist es eindeutig das die "postive" Beschreibung wohl hart an der Grenze ist. Bei gewerblichen schaue ich mir eh erst die negativen an, dann schau ich ob er Rachebewertungen vornimmt und ob und wie er geantwortet hat. Das genügt für eine Kaufentscheidung.

Wofür ist denn das Bewertungssystem bei ebay da? Ich will doch wissen ob der Verkäufer das Produkt so wie beschrieben liefert, und nicht ob der Verkäufer unzufrieden über eine negative Bewertung war und deshalb auch negativ bewertet, oder dem Käufer mit einem negativen droht, damit er nicht bewertet.
Ja ich gehe bei alten Heften davon aus, dass die meisten Verkäufer etwas schummeln bringt bei den Top Zuständen schließlich eine Menge Geld. Es ist ja inzwischen normal, das Heft mit Zustand 1 angegeben werdn und nur 1-2 sind. Viele Händler verkaufen so schon lange. Die Unbedarften Käufer glauben dann das Sie ein Heft im Zustand 1 erworben haben und stellen es einige Jahre später so wieder bei ebay ein. Oder warum glaubst Du, dass die Bewertungsbeschreibung im Katalog schleichend lascher wird.

Geändert von tarossa (11.12.2007 um 19:55 Uhr)
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Alt 11.12.2007, 22:01   #17  
Racing.Rainer
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Genau das ist der Grund warum ein Z2 Heft bei Ebay nur den Preis des Z3 Zustandes bringt und das gleiche Z2 Heft über Versand vom Händler den Preis des Z3 Heftes.
Und alle Welt schreit das im Katalog die Ebaypreise gelten sollen.

Vergleiche mal die Bewertungsbeschreibung im Katalog von 1984, 1999 und 2008
Da wurde immer wieder rumgedreht, und ein Heft was vor 20 Jahren Z2 war, wurde vor 10 Jahren als Z3 bewertet und heute ist es in Z2-3.

Übrigens kann ich mit den Ebaybewertungsystem innerhalb eines Tages jeden Verkäufer aus Ebay kicken.
Unnötig zu sagen was ich von dem Bewertungsystem halte.
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Alt 11.12.2007, 22:36   #18  
Peguera
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@Underduck
Tja dann hatten wir die gleiche Idee. Auch ich hatte eBay angeschrieben. Hoffentlich ist nicht einer der Bieter so blöde und schreibt den Verkäufer an um das Heft zu kaufen.

Gruß
Peguera
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Alt 15.12.2007, 23:26   #19  
underduck
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Zitat:
Zitat von Peguera
@Underduck
Tja dann hatten wir die gleiche Idee. Auch ich hatte eBay angeschrieben. Hoffentlich ist nicht einer der Bieter so blöde und schreibt den Verkäufer an um das Heft zu kaufen.

Gruß
Peguera
Das haben wir dann wohl das dreiste bayerchen mit meinem geklauten 1/51-Bild voll aus der eBay-Bahn geschossen.

321bayerchen (100) Kein angemeldetes Mitglied
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Alt 13.12.2007, 22:23   #20  
tarossa
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am besten zwei Namen bei ebay anmelden und mit einem nur kaufen. Da können dann die frustrierten Verkäufer soviel negativ bewerten wie sie wollen, interessiert keinen.
tarossa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2007, 00:17   #21  
jakubkurtzberg
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Sehe ich nicht so. Wenn ich als Verkäufer bewerte, wie schnell der Kunde zahlt, dann kommen einige schlecht weg. Und was ist, wenn auf dem Postweg etwas verloren geht oder beschädigt wird? Ich nehme bestimmt keine Bäckerstüte, aber vor Verlust und dem Einfallsreichtum der Zusteller ist niemand gefeit. Der Käufer soll sich melden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Das wird dann geklärt, und alles ist gut. Ich hab zwei schlechte Bewertungen kassiert, weil ich einmal einen falschen Scan hochgelden hatte und das andere Mal lief eine VHS-Kassette beim Käufer nicht richtig (im Testlauf bei mir aber komischerweise). In beiden Fällen hätte ich die Ware zurückgenommen. Wenn jemand sich aber nicht bei mir meldet, sondern gleich negativ bewertet, hat er eben Pech. Bei der Sache mit dem Scan hatte der Kunde keinen Nachteil. Der Zustand war inklusive aller Mängel peinlichst genau angegeben.
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Alt 14.12.2007, 09:26   #22  
batschnass
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Der Käufer hat als erster zu bewerten. Dies signalisiert dem Verkäufer, die Ware ist angekommen, alles ok. Sollte der Artikel nicht so wie beschrieben sein, hat der Käufer die Möglichkeit mit dem V eine Einigung anzustreben. Bis zur Klärung oder Stornierung der Auktion und bei nicht Einigung den Ablauf negativ zu bewerten.
Ich bewerte als Käufer immer unmittelbar nach Erhalt der Ware, es sei denn, es gibt Probleme. Ist keine Klärung möglich gibt's selbstverständlich eine negative Bewertung von mir, mit der obligatorischen "Rachebertung" durch den Verkäufer.
Es ist mir schleierhaft warum so manches ibeh Mitglieder auf Krampf versucht sein Bewertungsprofil auf 100% zu halten. Solch ein Verhalten ermutigt nur die potentiellen "Artikel Schönbeschreiber".
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Alt 14.12.2007, 12:27   #23  
jakubkurtzberg
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Spätestens seit man die negativen in gegenseitigem Einvernehmen löschen kann, ist das eine Farce. Trotzdem möchte ich möglichst nicht unter 95% positive kommen. 100% ist aber auch kaum glaubhaft.
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Alt 14.12.2007, 19:44   #24  
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Zitat:
Zitat von jakubkurtzberg
Spätestens seit man die negativen in gegenseitigem Einvernehmen löschen kann, ist das eine Farce. Trotzdem möchte ich möglichst nicht unter 95% positive kommen. 100% ist aber auch kaum glaubhaft.
Was ist an 100 % nicht glaubhaft ?
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Alt 15.12.2007, 13:07   #25  
jakubkurtzberg
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Zitat:
Zitat von Raro
Was ist an 100 % nicht glaubhaft ?
Naja, ich bin bald fünf Jahre dabei und hatte 2 negative Bewertungen. Trotzdem denke ich, dass ich immer fair war. Habe Ware zurückgenommen oder wenn sie verschütt ging ersetzt. Von daher ist mir einer, der 98 oder 99% positiv hat lieber als einer, der 100% von weißdergeier woher bekommen hat...

@mschweiz:
Ja, es ist zeitaufwendig! Manchmal nervt's auch, aber es zeigt, dass die Gegenseite zufrieden (oder auch nicht) ist.
jakubkurtzberg ist gerade online   Mit Zitat antworten
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