09.12.2017, 13:33 | #11 |
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Beiträge: 1.234
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von Buchführungspflicht bei den Händlern habt Ihr nur am Rande gehört - oder ?
JEDER Verkauf wird dokumentiert, weil das liebe Finanzamt seinen Anteil einfordert und darüber kann problemlos nachvollzogen werden WAS zu WELCHEM Preis WIE OFT verkauft wurde. Und die oben angesprochenen 4 Peterleverkäufe liegen noch unter der Lächerlichkeitsgrenze, die noch nicht mal einen Gedanken an eine Preisänderung zulässt. Und die von dir und Hulk1104 angesprochenen "Bedenken" sind reine Spekulation ohne jeglichen Nachweis |
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