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11.04.2015, 11:52 | #1 |
Mitglied
Ort: Niederrhein
Beiträge: 367
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Ist es wirklich so, dass für die abgelieferten "Medienwerke" nichts vergütet wird? Teilweise ist ja auch von "Erwerb" die Rede...
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11.04.2015, 12:02 | #2 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.644
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@kegelkoning: stell dir mal vor, es gibt von deinem bsv-Meisterwerk nur ein aufwenig erstelltes A3-Exemplar in Schlangenleder mit Goldschnitt.
Das musst du dann natürlich für lau abliefern, oder man verpasst dir eisenhaltige Abführmittel. |
11.04.2015, 12:32 | #3 |
Mitglied
Ort: Niederrhein
Beiträge: 367
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Wirst lachen, sowas bereite ich gerade vor, die "Enzyklopädie deutscher bsv-Bilderhefte", natürlich in A3. Die DNB bekommt nur ein Exemplar "in marktüblicher Ausführung", das Schlangenlederteil schicke ich dann nach Norderstedt, OK?
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11.04.2015, 12:07 | #4 | |||
Moderatorin Internationale Comics
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Wenn ein Bürger von den Behörden etwas haben, kann das schon mal dauern. Die Neuheit muß ja erst einmal in das Gesetz geschrieben werden, und da das über Politik, Parteien und Parlamente läuft, vergehen etliche Jahre (Stichwort: "Neuland"). Geändert von Servalan (11.04.2015 um 12:25 Uhr) |
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