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Alt 11.04.2015, 11:52   #1  
kegelkoning
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Ist es wirklich so, dass für die abgelieferten "Medienwerke" nichts vergütet wird? Teilweise ist ja auch von "Erwerb" die Rede...
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Alt 11.04.2015, 12:02   #2  
underduck
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@kegelkoning: stell dir mal vor, es gibt von deinem bsv-Meisterwerk nur ein aufwenig erstelltes A3-Exemplar in Schlangenleder mit Goldschnitt.

Das musst du dann natürlich für lau abliefern, oder man verpasst dir eisenhaltige Abführmittel.
underduck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2015, 12:32   #3  
kegelkoning
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Zitat:
Zitat von underduck Beitrag anzeigen
@kegelkoning: stell dir mal vor, es gibt von deinem bsv-Meisterwerk nur ein aufwenig erstelltes A3-Exemplar in Schlangenleder mit Goldschnitt.
Wirst lachen, sowas bereite ich gerade vor, die "Enzyklopädie deutscher bsv-Bilderhefte", natürlich in A3. Die DNB bekommt nur ein Exemplar "in marktüblicher Ausführung", das Schlangenlederteil schicke ich dann nach Norderstedt, OK?
kegelkoning ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2015, 12:07   #4  
Servalan
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Blog-Einträge: 3
Zitat:
Zitat von kegelkoning Beitrag anzeigen
Ist es wirklich so, dass für die abgelieferten "Medienwerke" nichts vergütet wird? Teilweise ist ja auch von "Erwerb" die Rede...
Nein, aber bei besonders teuren Exemplaren mit niedriger Auflage kann ein Zuschuß beantragt werden:
Zitat:
Der Zuschussantrag

Für die Beantragung eines Zuschusses sind folgende Formulare zu verwenden
  • Formular für die Beantragung eines Zuschusses in Leipzig (PDF, 60KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Formular für die Beantragung eines Zuschusses in Frankfurt (PDF, 130KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Formular für die Beantragung eines Zuschusses beim Deutschen Musikarchiv (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Beim Ausfüllen der Formulare sind die dazugehörigen Hinweise zu beachten:
  • Hinweise zum Zuschussantrag (PDF, 30KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Anlage für die Eigenbelege (PDF, 287KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Formular muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Verbreitung des Medienwerkes eingereicht werden.

Auf Verlangen der Bibliothek sind die Angaben im Antrag nachzuweisen. Bei einem zu erwartenden Zuschuss je Ausfertigung von mehr als 120 Euro bzw. 40 Euro bei natürlichen Personen und gemeinnützigen Körperschaften sind die Angaben generell zu belegen.
Die Belege müssen vollständig, in deutscher Sprache und ohne weitere Unterlagen verständlich sein. Fremdsprachigen Rechnungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Auf allen Belegen ist eindeutig zu vermerken, auf welche Punkte des Antrags sie sich beziehen. Können keine Fremdbelege vorgelegt werden, muss die Anlage für Eigenbelege (PDF, 287KB, Datei ist nicht barrierefrei) mit dem Antrag eingereicht werden.
Ob die gezielt auch Suche gehen, weiß ich nicht. Mit einem Brief von der DNB kann aber wohl jeder rechnen:
  • der öffentlich über dessen Existenz informiert, zum Beispiel online in einem Forum oder auf einer Social-Media-Seite;
  • dessen Werk rezensiert wird, oder über dessen Werk anderswo berichtet wird.

Zitat:
Zitat von kegelkoning Beitrag anzeigen
Meine Erfahrungen mit Behörden sind leider nicht deckungsgleich mit Deiner Aussage.
Wenn Behörden etwas haben wollen, können die ziemlich fix reagieren.
Wenn ein Bürger von den Behörden etwas haben, kann das schon mal dauern. Die Neuheit muß ja erst einmal in das Gesetz geschrieben werden, und da das über Politik, Parteien und Parlamente läuft, vergehen etliche Jahre (Stichwort: "Neuland").

Geändert von Servalan (11.04.2015 um 12:25 Uhr)
Servalan ist offline   Mit Zitat antworten
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