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Alt 16.08.2007, 11:05   #1  
Scheuch
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Da es ja irgendwie alle Webseitenmacher und nicht nur die Händler betrifft wollte ich hier mal auf eine Petition hinweisen, die den Bundestag animieren soll, endlich gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Abmahnmißbrauch aufhört:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=478

Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

-SCHEUCH-
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Alt 16.08.2007, 12:58   #2  
Bhur
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Danke für den Link. Ich habe mich gleich bei den Unterstützern eingereiht.
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Alt 16.08.2007, 13:14   #3  
Doch die Dani
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auch dabei
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Alt 16.08.2007, 20:30   #4  
rudimobil
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Moi aussi



"Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg"
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Alt 16.08.2007, 20:59   #5  
elwood blues
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Komisch, ein Daniel Scheuch hat auch unterschrieben...
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Alt 16.08.2007, 21:05   #6  
Scheuch
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was soll daran komisch sein? ist ein üblicher Nachname in Deutschland

-SCHEUCH-
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Alt 16.08.2007, 21:29   #7  
underduck
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Tibor von Klopotek und Jutta Mohamed Ali ist auch ganz normal, oder?

Geändert von underduck (16.08.2007 um 21:37 Uhr)
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Alt 20.08.2007, 01:47   #8  
thowi
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Der thowi is auch dabei.
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Alt 20.08.2007, 01:49   #9  
thowi
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"Peter Penn" find ich nett.
Hat was von "Gerhard Gösebrecht" oder "Vicki Vomit"
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Alt 23.08.2007, 12:13   #10  
comsieg
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Aus der Hamburger MoPo vom 23.08.07:

3000 Euro für einen Eistee
Internet-Köchin Marion Knieper überzieht Forenbetreiber mit einer Abmahnwelle

STEPHANIE LAMPRECHT

Wenn Blogger in ganz Deutschland Post von der Hamburger Anwaltskanzlei Rotermund bekommen, geht's um die Wurst. Oder ums Brötchen, manchmal auch um Sauerkraut. Die Kanzlei überzieht die Internetgemeinde derzeit im Auftrag von "marions-kochbuch.de" mit einer gnadenlosen Abmahnwelle. Es geht um Fotos von Lebensmitteln. Gestern war erneut Termin vor dem Landgericht.

Wegen Verletzung des Urheberrechts beschuldigt: Jürgen Bechstein (41) aus Wiesbaden, Familienvater und Betreiber eines Forums für Fußballfans (www.bundesligaforen.de). Einer der rund 10000 Nutzer stellte Anfang des Jahres das Bild eines "Long Island Iceteas" in seinen Beitrag, schrieb dazu etwas wie: "Hallo, bin grade aufgestanden und serviere euch jetzt erst mal einen Eistee."

Ein harmloser Gag, der teuer wird: Das Foto stammt von Folkert Kniepert, der zusammen mit seiner Frau Marion die kommerzielle Rezeptsammlung "marions-kochbuch.de" betreibt. Kniepers Rezeptfotos stehen bei der "google"-Bildersuche stets ganz oben.

Wie mehrere hundert Blogger und Forenbetreiber vor ihm erhielt Bechstein eine Abmahnung von der Kanzlei Rotermund: Er solle 700 Euro zahlen, davon 300 Euro Lizenzgebühren, der Rest Anwaltskosten. Bechstein war fassungslos: "Ich habe das Bild sofort rausgenommen", sagt er. Das reicht, dachte er. "Würde es vor anderen Gerichten auch", sagt sein Anwalt Sascha Kremer. Das bestätigt auch der Knieper-Anwalt Florian Bischoff: "Die Rechtsprechung in Hamburg ist sehr günstig." Die Kniepers führen dermaßen viele Abmahnprozesse, dass sie das Gericht nun um "Terminbündelung" baten: Wegen "Aufrechterhaltung des Betriebs und Urlaubsplanung".

Erwartungsgemäß ließ der Richter gestern durchblicken, dass er Bechstein für haftbar hält. Für den Forumsbetreiber heißt das: Er wird auf rund 3000 Euro Gerichtskosten sitzen bleiben. Urteil am 14. September
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Alt 24.08.2007, 13:04   #11  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Beiträge: 122.202
Dabei blockt die Seite automatisch verlinkte Bilder von ihrem Kochbuchserver mit langen, roten Marion-Bannern!

Ich kann nur jedem Freizeitkoch empfehlen, solch "radikale" Webseiten zu meiden. Wir müssten nach diesem Beispiel auch täglich ca. 100 User abmahnen, die Comicguidetexte alleine auf iBäh für ihre Angebote benutzen. Ein einfacher Hinweis auf unser Urheberrecht auf die Guide-Texte reicht da in der Regel aber völlig aus.
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Alt 24.08.2007, 20:40   #12  
tarossa
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So ähnlich wie mit dem Eistee bin ich auch mal reingefallen.
Bei mir war es eine Micky Maus.

Hat aber nur um die 250 € gekostet

Ich habe über den Herrn infos eingeholt. Hat ein Nebengewerbe angemeldet und macht mit der Masche richtig Schotter .

Hauptberuflich arbeitet er bei der Uni Hanover. Ich habe bis heute richtig lust den Schriftverkehr an der Uni einmal an alle zu schicken.
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Alt 29.08.2007, 19:00   #13  
Amanda
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Zitat:
Zitat von underduck
Tibor von Klopotek und Jutta Mohamed Ali ist auch ganz normal, oder?
Ja, allerdings ist dieser Name ganz normal

Das bin nämlich ICH und den Namen habe ich, weil mein Herr Göttergatte Ägypter ist und dort ist der Name genauso wie Müller, Meyer, Schmidt bei uns
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Alt 29.08.2007, 19:05   #14  
Amanda
Mitglied
 
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von tarossa
So ähnlich wie mit dem Eistee bin ich auch mal reingefallen.
Bei mir war es eine Micky Maus.

Hat aber nur um die 250 € gekostet

Ich habe über den Herrn infos eingeholt. Hat ein Nebengewerbe angemeldet und macht mit der Masche richtig Schotter .

Hauptberuflich arbeitet er bei der Uni Hanover. Ich habe bis heute richtig lust den Schriftverkehr an der Uni einmal an alle zu schicken.
Die Dame und den Herrn kenne ich auch zur Genüge.

Anfang letzten Jahres bekamen wir von denen das Angebot, gemeinsam exklusiv ein paar Gerichte gemeinsam zu kochen.
Mein Mann ist nämlich selber Koch.
Guckst du hier: http://www.leih-dir-den-koch.de

Wir machten Ihnen ein schriftliches Angebot, was unsere Dienstleistung so kosten würde, worauf sie ziemlich hochnäsig antworteten, wir könnten ja wohl froh sein, wenn wir quasi die Ehre hätten, mit unseren Gerichten auf der dortigen Seite zu erscheinen. Und Herr Knieper würde die Fotos eben original schießen. Auf meine Rückfrage, ob wir die Fotos dann natürlich auch für unsere eigene website nutzen könnten, bekamen wir einen ziemlich hohen Nutzungspreis genannt, plus die Gebühren, wenn wir mit der Seite verlinkt würden. Wäre für uns trotzdem eine gute Werbung gewesen, deswegen wollten wir auf das Angebot eingehen. Kurze Zeit später erhielten wir jedoch eine sehr unverschämt formulierte Absage, weil wir es gewagt hatten, uns auch auf der Seite "chefkoch.de" einzutragen. Was wir nicht wussten: das sind die härtesten Konkurrenten. Also war die Sache gestorben.
Mit einem weiteren Brief bekamen wir dann schon mitgeteilt, dass demnächst auch ägyptische Rezepte auf den Seiten zu finden sein würden und wir bitte nicht kopieren sollten, weil das eine Abmahnung zur Folge hätte......
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Alt 12.09.2007, 16:35   #15  
ComicGuide
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Eine aktuelle Meldung der "Internet World Business" vom 12.09.07:

Zitat:
Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

Der wegen seiner Abmahnungen berüchtigte Anwalt Günter Gravenreuth wurde gestern von dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt -- ohne Bewährung.

Der unter Online-Shopbetreibern für seine Abmahnungen berüchtigte Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch im Gegensatz zu einem Münchner Gericht, das den umstritrtenen Juristen im Januar zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, möchte Amtsrichterin Karin Nissing vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gravenreuth hinter Gittern sehen - sie verurteilte ihn wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Geklagt hatte die linksalternative Tageszeitung "taz", mit der Gravenreuth einen längeren Rechtsstreit um angeblich unzulässige E-Mail-Werbung ausgefochten hatte.

Wie die "taz" selbst berichtet, ging dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ein langes Hickhack voraus: Im Mai 2006 hatte Gravenreuth gegen die Tageszeitung eine einstweilige Verfügung erwirkt, nachdem er eine Bestätigungsmail für den "taz"-Newsletter erhalten hatte, den er eigenen Angaben zufolge jedoch nie bestellt hat. Die "taz" kam der Verfügung nach und zahlte die geforderte Gebühr in Höhe von 663,71 Euro. Mit dem Argument, das Geld nie erhalten zu haben, ließ der Münchner Anwalt jedoch später die Domain taz.de pfänden und versuchte, sie zu versteigern. Dies ging den Berlinern allerdings zu weit. "Taz"-Anwalt Jony Eisenberg stellte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und konnte vor Gericht belegen, dass die "taz" die Strafgebühr bezahlt hatte, nachdem Ermittler in der Kanzlei Gravenreuths ein entsprechendes Fax fanden, dessen Kenntnis der Anwalt bestritten hatte.

Die zuständige Richterin Nissing am Amtsgericht Berlin-Tiergarten glaubte Gravenreuth nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die "taz" gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe.

Nissing verurteilte Gravenreuth zu einem halben Jahr Haftstrafe ohne Bewährung. Eine Geldstrafe hielt sie wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend: "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden", sagte sie zur Urteilsbegründung. Auch für die Zukunft ist Nissing wenig optimistisch. Sie sähe keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde, sagte sie.

Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung - wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung in Berlin kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ist jedoch noch Berufung möglich.

(Quelle: http://www.internetworld.de/home/new...r-gittern.html)

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 13.03.2013, 19:15   #16  
Maxithecat
Moderator Marvel
 
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Beiträge: 28.796
Meldung von heute bei Arcor (dpa)

Zitat:
Kabinett beschließt Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke

Die Verbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetzespaket, das massenhafte Abmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll.


Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik demnach höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere Hundert Euro. Gewinnspiel- Verträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: «Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken.» Mit den Neuregelungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht im Internet solle auch verhindert werden, dass seriöse Abmahnungen in Verruf geraten. Von der Regelgebühr für Abmahnungen von 155,30 Euro soll dem Entwurf zufolge nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden können.

Bei unlauterer Telefonwerbung soll das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Regelungen künftig auch dann gelten, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Unternehmen sollen die Bußgeld-Höchstsätze von bisher 5000 auf 50 000 Euro angehoben werden. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.

Auf die Neuregelungen hatte sich die schwarz-gelbe Koalition nach längerer Diskussion geeinigt. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Schutz vor betrügerischen Aktivitäten dubioser Unternehmer. Die bayerische Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) mahnte weitere Verbesserungen an. So solle der Schutz vor unlauteren Werbeanrufen nicht auf Gewinnspiele beschränkt sein. «Das muss für alle Anrufe gelten.»
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