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04.12.2005, 23:44 | #1 |
Moderator NUFF!
Ort: im Norden
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Indizierung
Kann mich mal jemand aufklären, was da genau im Jahr 2002 vor sich ging?
Dracula Untertitel: Die Gruft von Graf Verlag: Williams Verlag (Bd. 1-9, 19-33) Klaus Recht GmbH (Bd. 10-18) Erschienen: 1974 - 1976 Format: Heft Vierfarbig Genre: Horror/Grusel Bemerkungen: Band 5 wurde 1974 von der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" indiziert, d.h. auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt. Die Indizierung wurde 2002 durch Gesetzesänderung automatisch aufgehoben. |
05.12.2005, 18:13 | #2 |
Moderator sammlerforen.net
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Bis 2002 war es so, daß Indizierungen praktisch für immer und ewig galten. Die einzige Möglichkeit eine Indizierung wieder aufzuheben war wohl einen entsprechenden Antrag bei der Bundesprüfstelle zu stellen (oder so ähnlich).
Da sich die Wertevorstellung einer Gesellschaft aber bekanntlich nur langsam ändert, machte der schnelle Antrag auf Aufhebung einer Indizierung i.d.R. nur wenig Sinn. Die meisten Gründe z.B. für Indizierungen in den 50er oder 60er Jahren wirken aus heutiger Sicht natürlich völlig antiquiert und oftmals lächerlich. Hinzu kam wohl die Tatsache, daß viele betroffene Verlage nach 10, 20 oder 30 Jahren gar nicht mehr existierten, so daß selbst dann ein entsprechender Antrag nicht mehr gestellt wurde bzw. werden konnte. Um dies zu berücksichtigen, wurde dann im Jahre 2002 das Jugendschutzgesetz dahin geändert, daß Indizierungen automatisch nach 25 Jahren aufgehoben werden. Bei der Einführung dieser Gesetzesänderung wurden natürlich dann alle Indizierungen, die 2002 älter als 25 Jahre waren, auf einen Schlag aufgehoben. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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05.12.2005, 18:14 | #3 |
Moderator Disney (intern)
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2002 wurde, hauptsächlich in Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt, das Jugendschutzgesetz geändert. Unter anderem wurde ein Passus aufgenommen, der bestimmt, daß eine Eintragung in die Liste jugendgefährdender Medien nach Ablauf von 25 Jahren automatisch ungültig wird.
EDIT: Okay, Stefan war mal wieder schneller! |
05.12.2005, 20:01 | #4 |
Moderator NUFF!
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Danke!
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03.05.2008, 15:05 | #5 |
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Da ich heute mal wieder einen indizierten Comic (wovon ich einige in meiner Sammlung habe ) in der Hand hatte, werde ich mal spontan diesen Thread hier wieder zum Leben erwecken.
Ich habe da eine ganz gute Info-Seite, einziger Haken: man muss sich im Forum registrieren und einen Altersnachweis über die Perso-nummer bringen. Dient einzig und allein dem Jugendschutz. http://www.bpjm.com/ Die Datenbank dürfte lückenlos sein und neben Printmedien stehen auch Filme, Spiele und Tonträger in der DB. |
26.05.2008, 12:03 | #6 |
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Unter "www.schnittberichte.com" findet man unter dem Tab Comics einige Gegenüberstellungen was in den deutschen Ausgaben gegenüber dem Original editiert wurde.
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15.06.2009, 19:30 | #7 |
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Grundsätzliche Frage: Sind eigentlich Comics, deren Indizierung (noch) nicht aufgehoben ist im Guide enthalten (mit entsprechendem Indizierungs-Hinweis)? Wenn ja, darf das eigentlich? Weil: Die BPfjM macht ja bizarrerweise (wie soll man wissen, was man nicht bewerben und nur beschränkt vertreiben darf, wenn die Liste der indizierten Titel nicht frei zugänglich ist?) immer ein Geheimnis daraus, was indiziert wurde/ist?
Und rein praktisch: Neuerscheinungen werden ja recht zeitnah im Guide aufgenommen, Indizierungen dauern meist etwas länger: Bekommt ihr Bescheid, was indiziert wurde (um das dann entsprechend ergänzend zu notieren oder den Titel aus dem Guide zu entfernen) oder habt ihr Zugang zum Bundesanzeiger, in dem das bekannt gegeben wird oder wie funktioniert das? |
15.06.2009, 19:45 | #8 | |
Moderator sammlerforen.net
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Beiträge: 1.484
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Zitat:
Wir dürfen von indizierten Titeln allerdings keine Coverabbildungen zeigen. Es gibt ein Mitteilungsblatt "BPjM aktuell", das ich im Abo habe. Dort werden alle Beschlüsse der Bundesprüfstelle (zusätzlich zum Bundesanzeiger) veröffentlicht. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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15.06.2009, 20:01 | #9 |
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Kann ich daraus den Umkehrschluss ableiten, dass Titel, bei denen KEIN Hinweis auf Indizierung vermerkt ist, auch tatsächlich nicht indiziert wurden/waren/sind?
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15.06.2009, 20:37 | #10 | |
Moderator sammlerforen.net
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Zitat:
Die Garantie kann ich wirklich nicht übernehmen. So ist es. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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15.06.2009, 20:24 | #11 |
Nachrichten
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Wie heißt es bei den Lottozahlen: "Alle Angaben wie immer ohne Gewähr"
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15.06.2009, 20:52 | #12 |
Mitglied
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Ohne Garantie und Gewähr is schon klar (steht ja auch in den Nutzungsbedingungen vom Guide ). Aber so grundsätzlich und prinzipiell?!
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15.06.2009, 20:58 | #13 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Grundsätzlich und prinzipiell wirst du ersticken, wenn du zu lange die Luft anhältst.
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15.06.2009, 21:55 | #14 |
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Test: Beim indizierten "Danger Girl"-Sammelband (an den ich bei der aktuellen "Wayne Shelton"-Debatte denken musste), ist die Indizierung mehrmals erwähnt.
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15.06.2009, 22:28 | #15 |
Moderator Tessloff Verlag
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Was ist denn an dem Band indizierwürdig? Etwa Hakenkreuze?
Da muß ich den Band ja noch mal raussuchen. Ist es möglich bei indizierten Bänden den Grund mit anzugeben? (Bei einigen Bänden die ich in letzter Zeit gelesen habe wunderte ich mich schon warum die nicht auch indiziert wurden) |
15.06.2009, 22:36 | #16 |
Moderator sammlerforen.net
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Nein, da die BPjM den Indizierungsgrund nicht veröffentlicht.
Der wird, soweit ich weiß, nur dem betroffenen Verlag schriftlich mitgeteilt. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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15.06.2009, 22:52 | #17 |
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Die Hakenkreuze wurden in der deutschen "Danger Girl"-Ausgabe sorgfältig entfernt. Vermutlich lag die Indizierung daran, dass die Neonazis in dem Comic daran glaubten, dass die Deutschen die direkten Nachkommen von Halbgöttern aus Atlantis waren; und das wurde im Comic so abgebildet, als wären es Tatsachen.
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15.06.2009, 23:08 | #18 |
Moderator ICOM
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Die Abbidung von Hakenkreuzen wäre ein Straftatbestand, kein Indizierungsgrund (die Publikation dürfte also auch gegen Altersnachweis nicht abgegeben werden).
Die Begründungen der BPjM kann man irgendwo im Internet nachlesen (hab ich zumindest im Fall von "Sailor Moon" gemacht und bin kein Egmont-Mitarbeiter). |
15.06.2009, 23:20 | #19 |
Moderator Tessloff Verlag
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Weißt du noch den Grund!?
Und um welchen Band es sich handelte? Gefunden: Heft 21/2000 wurde 2001 von der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" indiziert, d.h. auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt. |
15.06.2009, 23:43 | #20 |
Mitglied
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Grund, soweit google das auf die Schnelle hergibt:
http://skeletor.kostenloses-forum.or...3325.html#3325 |
15.06.2009, 23:56 | #21 |
Moderator Tessloff Verlag
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Danke
So und/oder ähnlich steht es auch in anderen Foren. Den Kommentar über diese komische Indizierungsstelle spar ich mir lieber. |
16.06.2009, 00:01 | #22 | |
Moderator ICOM
Beiträge: 3.002
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Zitat:
Da Sailor Moon ein Kioskobjekt und bei Urteilsverkündung eh längst aus den Läden verschwunden war, hat Egmont/EMA das Urteil widerspruchslos akzeptiert, obwohl dieses wirklich eine Blamage für das Gremium (in diesem Fall ohne kirchliche Beteiligung übrigens) war. |
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16.06.2009, 12:16 | #23 |
Mitglied
Ort: Everymorelost Eden
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Im Anime sieh man die Szene übrigends auch ohne eine Anhebung der FSK auf 18 ;D
Ansonsten sei noch zu erwähnen das es bei den indizierten Sachen es verschiedene Listen gibt wobei die Listen C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG nicht veröffentlicht werden. |
16.06.2009, 22:43 | #24 |
Moderator ICOM
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Bei Filmen wird auch weniger reininterpretiert, was zwischen zwei Einstellungen passiert, nämlich in 98% der Fälle gar nichts (bei Schnitten in der Bewegung sogar weniger, weil zwei, drei Frames rausgeschnitten werden) oder bei Zeitsprüngen so viel, daß sich jede Spekulation verbietet (natürlich könnte ein Person zwischen zwei zeitlich weit auseinanderliegenden Szenen eine Unmenge unmoralischer Handlungen begehen).
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10.07.2009, 02:30 | #25 |
Moderatorin Internationale Comics
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Nachtigall, ick hör Dir trappsen!
Des einen Uhl is des andern Nachtigall: Nachdem nun das Netzsperrengesetz von den Parteien im Parlament einfach durchgewunken wurde (was der Netzpartei einen deutlichen Mitgliederzuwachs und mediales Interesse beschert hat), glauben immer mehr Leute, diese juristische Lage für ihre Interessen und Bedürfnisse instrumentalisieren zu können. Die Komplikationen dieser kurzsichtigen Einschätzung der Perspektive erörtert Twister in einem knappen, aber prägnanten Plädoyer, bei dem sich der Zentralrat der Sinti und Roma, in personam Romani Rose, unvermutet mit der Feindsenderverordnung des Dritten Reiches in einem Atemzug findet. Spannende Lektüre!
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30692/1.html |
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