03.04.2014, 21:31 | #7 |
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Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist
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