16.08.2007, 10:05 | #1 |
bemüht sich stets
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Da es ja irgendwie alle Webseitenmacher und nicht nur die Händler betrifft wollte ich hier mal auf eine Petition hinweisen, die den Bundestag animieren soll, endlich gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Abmahnmißbrauch aufhört:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=478 Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. -SCHEUCH- |
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