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11.01.2012, 14:21 | #1 |
Moderater Sklavenjunge
Ort: Wo die Sonne verstaubt
Beiträge: 6.701
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Der Gesetzgeber möchte eben nicht, dass der Index zu einer "Einkaufsliste" verkommt, was ja an sich ein guter Gedanke ist. Die Liste ist ja hauptsächlich für "Verfolger" (Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendämter) und "potentielle Verfolgte" (Buchhändler, Videothekare, etc.) gedacht. Im "Idealfall" sollen Kinder und Jugendliche so noch nicht einmal die Existenz indizierter Medien bemerken, was in Zeiten fast grenzenloser Kommunikation nicht ganz einfach ist.
Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger, in dem auch Gesetzesänderungen und vieles mehr veröffentlicht werden. Der erscheint viermal die Woche. Neuindizierungen werden einmal im Monat gesammelt veröffentlicht. Als in den 80er Jahren der Index rapide anwuchs und plötzlich für andere Berufsgruppen als Buchhändler (die über ihren Börsenverein informiert werden) relevant wurde, beschloss die Bundesprüfstelle, ein eigenes Organ zusätzlich herauszubringen. Das hieß zuerst "BPS-Report" und heute "BPjM Aktuell". Geändert von Xury (11.01.2012 um 14:23 Uhr) Grund: ergänzt |
12.01.2012, 16:48 | #2 |
Moderater Sklavenjunge
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Ein Gespräch (natürlich unter Erwachsenen) ist wohl auch eher unbedenklich. Man darf ja auch in einer Buchhandlung nach einem indizierten Buch fragen (und bekommt als Erwachsener wahrscheinlich eine Antwort).
Wenn man an einer öffentlich zugänglichen Stelle etwas schreibt, kann unter Umständen werbender Charakter unterstellt werden. Das kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, denn man ist sofort im strafrechtlichen Bereich. Auf keinen Fall sollte man vergessen: Grundsätzlich darf jeder Erwachsene indizierte Medien besitzen oder auch kaufen. Nur wer noch keine 18 ist, schaut in die Röhre. Und das ist, wenn man sich die Sachen, die in der Liste stehen, anschaut, wirklich kein Verlust. |
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