10.01.2012, 15:15 | #1 | |
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Bundesprüfstelle / Fakten / Indizierung etc.
Da es hier und dort im Forum Beiträge zu Thema Bundesprüfstelle gab und gibt und sich hin und wieder auch mal Ungenauigkeiten einschleichen, was Terminologie und ähnliches betrifft, wird hier ein neues Thema eröffnet.
In telefonischer Absprache mit der Leiterin der Bundesprüfstelle, Frau Elke Monnsen-Engberding, können die Texte der Internetseite der Bundesprüfstelle herangezogen werden. Diesbzgl. liegt mir auch eine schriftlich Genehmigung der BPJM vor. Zitat:
Sollten sich anderweitige Quellen ergeben, werde ich diese angeben. Wichtig ist, dass in diesem öffentlich Thema dringend darauf zu achten ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Insbesondere ist jede Besprechung oder Bewerbung aktuell noch indizierter Comics zu unterlassen. Ein herzliches Dankeschön an Frau Monssen-Engberding für die Genehmigung! "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 Geändert von 74basti (10.01.2012 um 15:29 Uhr) |
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10.01.2012, 15:16 | #2 | |
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Geschichte der BPJM
Geschichte
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:18 | #3 | |
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Aufgaben
Aufgaben und Zuständigkeiten
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:19 | #4 | |
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Entscheidungsgremien
Gremien
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:20 | #5 | |
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Antragsberechtigung
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:21 | #6 | |
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Verfahren 3-er Gremium
Vereinfachtes Verfahren / 3er Gremium
Zitat:
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10.01.2012, 15:22 | #7 | |
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12er Gremium
Verfahren / 12er Gremium
Zitat:
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10.01.2012, 15:24 | #8 | |
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Listenstreichung
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:25 | #9 | |
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Begriff Jugendgefährdung
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:26 | #10 | |
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Gewaltdarstellungen
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:27 | #11 | |
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http://www.bundespruefstelle.de/bpjm...htsfolgen.html
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:28 | #12 | |
Moderator Sekundärliteratur
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Statistik
Zitat:
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 15:38 | #13 |
Moderator Sekundärliteratur
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Das war es erst einmal.
Falls noch Unklarheiten sein sollten, bin ich gerne bereit, die entsprechenden Infos zu bringen. Das Thema dient natürlich primär zur Information. (Bitte nicht fragen, welche Comics stehen derzeit auf dem Index) Aber Fragen und Diskussionsbeiträge sind natürlich erwünscht. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
10.01.2012, 15:45 | #14 |
Moderator sammlerforen
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Prima Thema!
Und es ist nicht erlaubt über spezielle indizierte Comics zu schreiben, oder diese hier sogar aufzulisten. Das ist verboten! |
10.01.2012, 19:20 | #15 |
Kolumnist
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Welcher Personenkreis hat das Recht, die Namen der indizierten 'Werke' zu sehen?
Hätte ich als Privatperson überhaupt eine Möglichkeit, meine überausgroße Neugier diesbezüglich zu befriedigen? Oder ist meine Fragerei nur lästig? |
10.01.2012, 20:05 | #16 |
verstorben
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Wieso kann über indizierte Comics nicht berichtet werden?
Natürlich kann in die Listen - mit Ausnahme der nicht öffentlichen Listen - Einblick genommen werden. "Liste der jugendgefährdenden Medien [Bearbeiten] Die Liste der jugendgefährdenden Medien (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell, sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist gemäß § 15 Abs. 4 JuSchG die Veröffentlichung der Liste zum Zweck der geschäftlichen Werbung unter Strafandrohung verboten. Daraus ergibt sich, dass eine öffentliche Auseinandersetzung (siehe Art. 5 GG) mit den Inhalten der Liste sehr wohl möglich ist. Die Listen werden in BPjM-Aktuell veröffentlicht, das einmal im Vierteljahr erscheint und als Einzelheft für derzeit 14 € [2] erhältlich ist. Eine unabhängige Website (siehe Weblinks) listet die Trägermedien auf. Die amtlichen Bekanntmachungen sind im übrigen Amtliche Werke im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG, damit ist ihre Verbreitung durch Dritte - unabhängig von der sonstigen Zulässigkeit - jedenfalls kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Bezüglich der Liste der nicht veröffentlichten Telemedien wird diese gemäß § 24 Abs. 5 JuSchG anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme in verschlüsselter Form zur Verfügung gestellt. Dies betrifft etwa die Selbstkontrolle der Betreiber von Suchmaschinen. „Auskunft über die Zusammensetzung der Liste erteilt die Behörde nur bei gezielter Nachfrage nach einzelnen Internet-Adressen unter der E-Mail liste@bundespruefstelle.de”.[3] Eine Indizierung ist nach dem neuen JuSchG 25 Jahre lang gültig, danach muss das Medium aus dem Index gelöscht werden. Wenn die Bundesprüfstelle der Auffassung ist, die Jugendgefährdung liege weiterhin vor, muss sie ein neues Verfahren durchführen.[4] Verfahrensbeteiligte können, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat, nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Listenstreichung stellen." Diese Zusammenfassung aus der Wikipedia beschreibt es vollkommen richtig. Also ein Abo abschließen für 14 €. Träger der Jugendhilfe sind hiervon übrigens befreit. |
10.01.2012, 20:08 | #17 | ||
Moderator Sekundärliteratur
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Behörden, öffentliche Bibliotheken, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen können die Listen kostenfrei bei der BPM anfordern, und zwar hier.
Die Regelung zur Liste befinden sich unter anderem in § 18 Jugendschutzgesetz. Zitat:
Zitat:
Bei weiteren Fragen zum Bezug der Listen müsste man sich ggf. an die BPM wenden. Zumindest ist ein Bestellformular vorhanden: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/publikationen.html Das lässt sich aber nicht öffnen. "Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
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10.01.2012, 20:10 | #18 |
verstorben
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Die Liste ist für Comicfans nicht allzu spannend. Für Menschen die sich für harte Pornos, Rechtsradikalismus interessieren aber umso mehr.
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10.01.2012, 20:13 | #19 |
Moderator Sekundärliteratur
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Gebe ich Dir Recht. Im Sommer hatte ich auch ein Exemplar der Publikation bekommen. (Musste da was recherchieren ) Aber das lohnt für einen Comic-Fan nicht, wenn es um die Comic-Historie aus den 50ern bis in die 80er Jahre geht.
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
10.01.2012, 20:29 | #20 |
Moderator Marvel
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10.01.2012, 20:41 | #21 |
Moderator Sekundärliteratur
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"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
10.01.2012, 20:51 | #22 | ||
Moderator sammlerforen.net
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Zitat:
Zitat:
Diese Listen lassen die sich schon ganz gut bezahlen. Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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10.01.2012, 21:29 | #23 |
Kolumnist
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Ich hatte vom Beginn bis zur Mitte der 70-er Jahre eine Freundin, die bei der zu jenem Zeitpunkt zuständigen Behörde beschäftigt war. Durch sie erhielt ich verbotenerweise (Liebe, nichts als Liebe!) die wöchentlich aktualisierte Liste, mit deren Hilfe ich vor der Veröffentlichung gelegentlich auf Einkaufstour gehen konnte.
Nun hatte ich also die Möglichkeit an Bücher zu gelangen, die wenige Tage danach indexiert wurden. Nachdem ich diese durchgeblättert hatte, erkannte ich mehrfach, dass die 'Werke' weniger jugendgefährdend waren, sondern vielmehr gegen den guten Geschmack verstießen. Allerdings waren etliche Teile dabei, die 'ekelerregend' waren oder sich ganz knapp an der Grenze zum unlogischen Schwachsinn bewegten. Ich war zu dem Zeitpunkt schon volljährig, fiel also in keiner Hinsicht mehr in irgendeine der Sparten, die geschützt gehörten. Und nachdem mir die Bücher nach recht kurzer Zeit überhaupt nicht mehr gefielen, verblaßte schon bald danach das Interesse nach solchen seltenen Werken. Daran, dass ich jemals an ein mir interessantes Comic gekommen wäre, kann ich mich aber bei bestem Willen nicht mehr erinnern. |
10.01.2012, 21:44 | #24 | |
verstorben
Ort: am Rhein
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Zitat:
Wer dort nach interessanten Comics sucht ist sicherlich an der falschen Adresse. Zudem kommt natürlich dazu das die Bundesprüfstelle immer auch ein Abbild der Gesellschaft ist. Daher würde die Bundesprüfstelle auch heute bei den Comics nicht mehr die Entscheidungen treffen die in den 50er und 60er Jahren gefällt wurden. Im Grunde wäre es ein spannendes Thema für ein Comicmagazin einmal die Politik der Bundesprüfstelle im Laufe der Zeit zu untersuchen. Es muss ja keine Arbeit von 46 Seiten in der Sprechblase werden. |
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10.01.2012, 22:34 | #25 |
Moderator sammlerforen.net
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Das ist aber der Preis für ein Einzelheft, nicht für ein Jahresabo!!
Das Jahresabo schlägt mit 42,00 Euro zu Buche, will man dann das Ganze auch noch als PDF-Version per E-Mail haben, kostet das nochmals 30,00 Euro extra. Ein PDF-Abo alleine gibt es leider nicht, man muß immer beides abonnieren. Folglich zahle ich stolze 72,00 Euro im Jahr für ein paar Listen, die ich eigentlich nur als PDF bräuchte und die man erheblich günstiger anbieten könnte... Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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