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09.09.2022, 16:18 | #1 |
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Dräger war doch als Einziger als freier Mitarbeiter beim Verlag. Hier ist klar, das eine Abwerbung erfolgen musste um Hegen abzuservieren. Lona und die anderen Zeichner und Grafiker waren doch beim Verlag angestellt und nur an Hegen für die Arbeit am Mosaik ausgeliehen. Da musste niemand abgeworben werden, allenfalls wollte man wissen ob eine Bilderzeitschrift in der Art von Mosaik auch ohne Hegenbarth vorstellbar wäre und jeder von denen war da anfänglich sicher überzeugt von. Wie kommst du auf die mir zwar vom Hören her bekannte aber steile These mit Hannes seiner Schwester. Folgende Betrachtung möchte ich dazu anmerken: Zu diesem Zeitpunkt hatte Edith Österreicher seit vielen Jahren keine Tätigkeit mehr inne bei ihrem Bruder oder im Verlag, ebensowenig ihr Mann. Woher sollte also diese Information kommen, die denke ich verlagsintern unter dem Deckmantel einer strikten Geheimhaltung gelaufen sein wird (bedingt durch drohenden Plagiatsprozess).
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10.09.2022, 00:25 | #2 | |
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Zitat:
Geändert von Udo Swamp (10.09.2022 um 01:01 Uhr) |
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10.09.2022, 13:08 | #3 |
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Na davon spreche ich ja. Angestellte des Verlages mussten nicht abgeworben werden, denn sie waren ja bereits beim Verlag angestellt (und nicht als Freischaffende bei Hegenbarth) und als Arbeitgeber ist der Verlag entsprechend auch weisungsberechtigt gewesen. Er hätte bsw. Frau Rietschel einfach Frösi malen lassen können, den Arfert den Technikus kolorieren lassen können etc. Nur im Vertrag mit Hegen ist vereinbart, dass dieser vom Verlag entsprechend eine gewisse Anzahl an Grafikern gestellt bekommt für die Mosaikproduktion. Abgeworben musste nur Dräger werden.
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10.09.2022, 17:56 | #4 | |
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