11.07.2005, 09:45 | #1 | |
Moderator sammlerforen
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Wie beschreibe ich ein Angebot?
Was will ein Käufer eigentlich in einem Angebot lesen, wenn er ein Comicheft sucht? Steht man als Käufer von gebrauchten Comics auf Formulierungen, die das Teil schöner beschreiben als es wirklich ist?
Was sagt ein Angebotstext wirklich aus? Ich habe mir hier mal ein aktuelles eBay-Beispiel ausgeliehen. Zitat:
... findet ihr die Aussage zu diesem Heft so okay, oder wären da noch kleine "Verbesserungen" angebracht? |
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11.07.2005, 14:36 | #2 |
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Was willste denn da noch "verbessern" ?????
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11.07.2005, 15:21 | #3 |
Mitglied
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Ein positives Beispiel mit guten großen Bildern
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11.07.2005, 16:21 | #4 |
Moderator sammlerforen
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Was mich z.B. dabei etwas stört, ist der Satz:
Der Katalog weist dieses Heft im Z1 mit 170,00 EUR aus. Da es sich hier nicht um ein Heft im Zustand 1 handelt, ist diese Angabe eher verwirrend und blendet den Käufer mit falschen Werten. Eine faire Angabe sollte lauten: Der Katalog weist dieses Heft im Z1 mit 170,00 EUR aus und im Z2 mit 80,00 EUR. Ausserdem wirkt folgender Satz auf mich wie die gezielte Verharmlosungen von klaren Fehlern. Klingt wie: Das Heft hat zwar Fehler, aber die übermale ich geschickt mit hübschen Worten als schon wünschenswerten Zustand aus. Eben mit üblich, dezent und altersbedingt. Hier mal der Text ohne diese Verharmlosungen: Neben den Lesespuren, wie Bugspuren und Abdunkeln des Papiers ist noch die durch die Aufbewahrung in einer MM-Sammelmappe verursachte "Zeichnung" der Mittelseite durch den Sammelmappenstab zu erwähnen. ... Liest sich irgendwie ehrlicher, aber halt nicht so verkaufsfördernd! Fazit: Würden alle Hefte wie das Beispiel präsentiert, wären wir schon einen guten Schritt weiter beim Comicangebot. Die von mir genannten Beispiele sollen dieses Angebot nicht unseriös erscheinen lassen. Das ist es ganz klar nicht!
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18.08.2005, 11:45 | #5 |
Moderator sammlerforen
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Wichtig!
Hiermit weisen wir private Verkäufer im Marktplatz darauf hin, dass sie ihr Angebote bitte nicht mit dem Bergiff Neuware anbieten. Der Artikel fällt damit automatisch unter die Buchpreisbindung und der Anbieter wirkt somit wie ein Händler. Also: Privatleute sollen ihre Angebote immer mit Zustandsangaben anbieten. Nicht als Neuware. ... ich verweisen dabei auf folgendes Urteil. http://www.beckmannundnorda.de/ebaypreisbindung.html |
07.02.2006, 02:00 | #6 |
Mitglied
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Hi
wenn 1 Heft (NEUWARE) aber verlagsvergriffen ist, fällt es dann auch automatisch unter die Buchpreisbindung |
07.02.2006, 07:24 | #7 |
bemüht sich stets
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für Kiosk-Hefte = Zeitschriften gelten doch eh andere Richtlinien oder?
-SCHEUCH- |
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