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26.03.2011, 17:42 | #1 | |
Mitglied
Ort: Berlin
Beiträge: 565
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Zitat:
Schaut doch mal im Preisbindungsglossar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels rein. Ich denke, dass hilft weiter. |
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26.03.2011, 19:22 | #2 |
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.057
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Auch steuerlich wird eine gebrauchte Sache anders behandelt als eine neue - da kommt es auch nicht auf die Eigenschaft als "Wiederverkäufer" an.
Das war nur ein Beispiel dafür, dass auch im Steuerrecht differenziert wird. |
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