14.10.2008, 13:31 | #1 |
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Wegen Besitz von Mangas: amerikanischen Comicsammler drohen 20 Jahre Haft
Man glaubt es kaum!
Wie Newsarama.com am 10. Oktober 2008 berichtete, drohen einem Comicsammler aus Iowa 20 Jahre Gefängnis wegen dem Besitz von Mangas. Angeblich sollen diese Comics obzönen Inhalts sein, so behauptet dies zumindest die Staatsregierung. In der Vergangenheit war in Sachen Comics immer wieder gegen Händler und Comic-Künstler ermittelt worden. Dass jetzt aber auch die Freiheitsrechte eines Bürgers wegen dem Besitz von Comics eingeschränkt werden sollen, ist in den Vereinigten Staaten bislang ein einmaliger Vorgang. Der Comic Book Legal Defense Fund (CBLDF), so Newsarama.com weiter, wird als eine Art spezieller Berater für die Verteidigung tätig werden. |
20.10.2008, 16:33 | #3 |
bsv + SaBa-Mod
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Das glaubt man wirklich kaum! Kürzlich unterhielt ich mich mit einem chinesischen Kunden, der im Verlauf des Gesprächs das ach so fortschrittliche Rechtssystem der Amis lobte, aus Höflichkeit durfte ich nicht laut lachen.
Das hier ist allerdings echt der Gipfel... |
28.10.2008, 21:12 | #4 |
Operator
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Grund der Beschlagnahme war laut Artikel, "that the material includes drawings that they claim appear to be depictions of minors engaging in sexual conduct". In Deutschland wäre § 184 b StGB einschlägig. Interessant wäre zu erfahren, um welche Mangas es ging.
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28.10.2008, 22:01 | #5 |
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Das Mangas allgemein etwas schlüpfrig sind, ist ja wohl kein Geheimnis...
Klar, wenn es in dem Fall um reine Hentais ginge, dann wäre es eindeutig, aber wenn es in dem Fall um irgendwelche Shonen oder sonst was ginge, dann wäre es ziemlich ungerechtfertigt (in Japan klappts doch auch, da rennen wegen den Mangas nun auch nich mehr oder weniger Lüstlinge durch die Gegend ) |
29.10.2008, 06:39 | #6 |
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Naja würde ich so nicht behaupten, in Japan wird nur anders mit dem Thema umgegangen. Hentais sind allgemein akzeptiert und Lüstlinge werden einfach nicht gesehen.
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06.11.2008, 13:12 | #7 |
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Hm ich dachte wir können nie so schlimm wie Amerika werden,
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html http://www.heise.de/newsticker/Straf...meldung/118381 http://www.spiegel.de/panorama/justi...522607,00.html aber seit dem 4.11. schein ich mich geirrt zuhaben, scheinbar werden hier nun doch die rechtlichen Möglichkeiten dafür gelegt. Wie immer wenn die EU was machen will, schlägt sie voll über die Schmerzgrenzen. |
07.11.2008, 22:02 | #8 |
Operator
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Die neue Rechtslage soll neben Kindern (also Personen bis 14 Jahren), die bisher schon durch § 184 b StGB geschützt wurden, nunmehr auch Jugendliche (also Personen bis 18 Jahren) schützen. Das ist der Grundgedanke des neuen § 184 c StGB.
Für den "Endverbraucher" ist insbesondere der Absatz 4 interessant. Dort gibt es die Einschränkung: "Schriften ... , die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben". In der amtlichen Begründung heißt es hierzu: Strafbar ist künftig vor allem das Verbreiten jugendpornografischer Schriften, ebenso deren Besitz, sofern echte Jugendliche dargestellt werden. Dagegen bleibt der Besitz von fiktiver Jugendpornografie (z. B. Computeranimationen) und von pornografischen Abbildungen von Erwachsenen, die lediglich so aussehen wie Jugendliche (sog. Scheinjugendliche), weiterhin straflos. |
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