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Alt 03.11.2011, 22:31   #1  
Detlef Lorenz
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Zitat:
Zitat von ELDORADO Beitrag anzeigen
(...) Ich sprach doch nun sehr eindeutig von Wäschers Sigurd und Falk [B]
Und was ist mit Murphys Eisenherz? Hat doch keiner was vom Erstzeichner geschrieben ... im Mittelalter-Katalog war da jedenfalls nirgends die Rede von.

Letztlich ist das doch aber egal, in die gemeinsame Vermarktung sollten nur die Verlage Bocola, Splitter, Kult, Tempus und Cult mit rein und andere nicht, Punkt!
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Alt 04.11.2011, 14:39   #2  
Eldorado
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Zitat:
Zitat von Detlef Lorenz Beitrag anzeigen
Und was ist mit Murphys Eisenherz? Hat doch keiner was vom Erstzeichner geschrieben ...
Ich! Ich schrieb was vom Erstzeichner Wäscher,weil es in der Tat über mein Vorstelllungsvermögen hinaus ging, dass Du diese, einen reinen Nostalgiemarkt bedienenden Fortsetzungen
von bestenfalls semi-professionellen Autoren mit Murphys Eisehnherz gleichsetzen würdest.
Oder dass überhaupt jemand auf die Idee kommen könnte, dieses Zeug von Fans für Fans in einen "beste Mitelalter-Comics" - Katalog rein zu argumentieren.

Was schrieb der Herr Mergenthaler in seiner Stellungname:
"Sehr spezielle Sammlercomics für eine begrenzte Zielgruppe"

Und damit hat er doch nun mal schlicht recht.
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Alt 04.11.2011, 16:36   #3  
Detlef Lorenz
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Zitat:
Zitat von ELDORADO Beitrag anzeigen
Was schrieb der Herr Mergenthaler in seiner Stellungname:
"Sehr spezielle Sammlercomics für eine begrenzte Zielgruppe"
Und damit hat er doch nun mal schlicht recht.
Okay, okay! - mich hatten einfach nur die Argumente der Herr Mergenthaler-Gruppe interessiert und das nicht einmal hauptsächlich. Schließlich sind ja auch andere Verlage, richtig große Verlage mit einer breit gefächerten Zielgruppe, nicht mit ins Boot genommen worden.
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Alt 04.11.2011, 16:53   #4  
Stefan Meduna
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Ich habe Sigurd & Co. in dem Katalog auch schmerzlich vermisst. Die hier vorgebrachten Gegenargumente überzeugen mich in keiner Weise. Auch Wäschers Sigurd erscheint in einer aktuellen Reihe (bei Mohlberg), und die "bestenfalls semiprofessionellen" Macher liefern immer noch bessere Arbeit ab als Murphy in seinen letzten 15 Eisenherz-Jahren. Darüber hinaus würde ich z.B. Studio Spadari (wo der Sigurd produziert wird) wohl wirklich nicht unter "semiprofessionell" einordnen, ganz im Gegenteil. Die machen z.B. auch den Phantom für Egmont, der in Skandinavien immer noch mit einer stolzen Auflage erscheint.
Das Argument "für eine begrenzte Zielgruppe" trifft wohl heutzutage auf die allermeisten Comics zu, ein solcher Katalog soll ja dazu dienen da etwas Abhilfe zu schaffen. Eine Broschüre über "die besten Mittelalter-Comics" ist ohne Sigurd, Falk & Co. ganz einfach nicht komplett, es ist so einfach eine Broschüre über "die besten Mittelalter-Comics bei Cross Cult, Bocola und Splitter".
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Alt 04.11.2011, 18:03   #5  
Martin
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Zitat:
Zitat von ELDORADO Beitrag anzeigen
Was schrieb der Herr Mergenthaler in seiner Stellungname:
"Sehr spezielle Sammlercomics für eine begrenzte Zielgruppe"

Und damit hat er doch nun mal schlicht recht.
auch wenn er Recht hat, warum soll es denn bei dieser begrenzten Zahl bleiben?

Kann mir keiner erzählen, das die Verlage nichts dagegen hätten, mehr Leser zu bekommen

und wenn das Argument ein Ausschlußkriterium ist, warum hat sich eine Filmfirma Rechte gesichert?? Ist doch völliger Qautsch für wieviel auch immer, vielleicht 1000 Käufer einen Film zu machen

Zitat:
Zitat von Stefan Meduna Beitrag anzeigen
Das Argument "für eine begrenzte Zielgruppe" trifft wohl heutzutage auf die allermeisten Comics zu, ein solcher Katalog soll ja dazu dienen da etwas Abhilfe zu schaffen. Eine Broschüre über "die besten Mittelalter-Comics" ist ohne Sigurd, Falk & Co. ganz einfach nicht komplett, es ist so einfach eine Broschüre über "die besten Mittelalter-Comics bei Cross Cult, Bocola und Splitter".

Danke Srefan, sehe ich genauso.

Geändert von Karsten (04.11.2011 um 18:37 Uhr)
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Alt 09.01.2012, 09:10   #6  
Detlef Lorenz
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Heute wollte ich an dieser Stelle noch einmal auf die Sprechblase 223, die neuste Ausgabe, eingehen.

Nachdem ich sie nun komplett durchgelesen habe, werde ich meine Meinung über den Gehalt dieser Nummer nicht ändern: mir hat das fast "Rhodan-Speziel" gut gefallen, aber das ist natürlich Geschmackssache. Gelegentlich gibt es auch in der Sp Themen - und das nicht erst seit Försters Zeiten - die mir nicht zusagen, aber was solls, das nächste Heft wird es sicherlich wieder tun.

Einen Fehler habe ich aber im Gefunden, den ich in der Quasselwelt abhandeln wollte (ein neues Thema schien mir dafür nicht nötig).
Im Text auf Seite 59 steht zum abgedruckten Brief des "Ministers für Arbeit, Gesundheit und soziales des Landes Nordrhein-Westfalen", das die "Bundesprüfstelle" (gemeint ist natürlich die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften/Medien") sich um Vampirella sorgen macht ... !
Es ist natürlich der Minister für (geistige) Gesundheit, der sich sorgt!

Außerdem und das fand ich zum selben Thema eine Seite weiter, dass, Zitat: "... die Bundesprüfstelle bereits für die Nr. 2 eine Indizierung beantragt hatte." Zitat Ende. Soweit mir bekannt ist, prüft die Bundesprüfstelle Anträge und Indiziert sie dann bei negativer Prüfung. Ich habe mal aus Wikipedia den entsprechenden Absatz kopiert:

Die BPjM prüft auf Antrag eines Jugendamts oder auf Anregung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe, ob eine Schrift, ein Film, ein Computerspiel oder ein anderes Medium jugendgefährdende Inhalte hat. Im Falle von Anträgen wird immer geprüft, bei Anregungen liegt es im Ermessen der Prüfstelle, ob sie tätig wird. Andere als die gesetzlich vorgesehenen staatlichen Stellen dürfen keine Anträge stellen (in der Praxis sind dies hauptsächlich Jugendämter).

Ergänzend ist zu sagen, dass man jederzeit auch als Privatperson tätig werden kann, wenn man zum Beispiel Internetseiten von sehr fragwürdigem Inhalt vor sich hat. In diesem Falle kann man sich direkt an sein jeweiliges zuständiges Jugendamt wenden, damit dieses den Fall prüft.


Das aber nur mal so, um dieses langlebige Mißverständnis zur Arbeit der Bundesprüfstelle mal wieder zu korigieren.
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Alt 09.01.2012, 10:55   #7  
74basti
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Die BPM umschreibt das Verfahren wie folgt:
Zitat:

Antrags- und Anregungsberechtigte
Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall.

Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen.

Kontakthinweise
Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an Ihr örtliches Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Die Jugendämter können Ihnen auch die Anschriften der Anregungsberechtigten in Ihrer Nähe benennen, zu denen neben allen Behörden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gehören.
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bmfs...rungsverfahren

Es gibt verschiedene Verfahrensarten, die auch bei der BPM im Internet vorgestellt sind.
Zitat:
In § 18 Abs. 1 JuSchG heißt es:

"Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm...rensarten.html

Das ist heutzutage rucki-zucki recherchiert. Daher befremdet es etwas, dass das nicht richtig in der SB dargestellt wird.
Dürfte heute nicht mehr passieren, und Detlef hat zu Recht auf dieses Manko hingeweisen:

"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
74basti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2012, 21:32   #8  
74basti
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Zitat:

"Gleich weiterlesen über PECOS BILL in LORENZ´ COMIC WELT"
http://www.sammlerforen.net/forumdisplay.php?f=133
Ein Zitat aus "Die Sprechblase" # 224

Eine Viertelseite Werbung für diesen Thread.

Fand ich richtig klasse.

@Detlef: Gibt es zu dieser Werbung eine Geschichte?

"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
74basti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2012, 08:31   #9  
Detlef Lorenz
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Zitat:
Zitat von 74basti Beitrag anzeigen
(...) @Detlef: Gibt es zu dieser Werbung eine Geschichte?
Die gibt es, aber das ist eine, die nur Gerhard Förster und mich betrifft - nur soviel: bezahlt habe ich diese Werbung nicht, das war ein Freundschaftsdienst von Gerhard ...
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