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Alt 03.12.2009, 05:35   #1  
Moderne_Zeiten
Comichändler
 
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
Standard Wer ist haftbar?

Guten Morgen,

folgendes unangenehmes Problem - ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1. Nach etwa anderthalb Wochen meldet sich der Käufer telefonisch und erzählt mir, das von den 17 Heften 3 aus Gründen wie Stockflecken und einem Knick auf der Rückseite nicht den Anforderungen genügen, die anderen Hefte wären perfekt, aber ja leider alle stark angestossen. Da es nicht alle Hefte beträfe, könne man ja einen Transportschaden wohl ausschliessen, ob sie denn beim Verpacken runtergefallen wären? Was sie natürlich nicht sind. Womit die Situation für mich die ist, dass er mir unverkäufliche Hefte zurückschickt, die ich ihm erstatten soll. Meine Tophefte sind Altpapier, er ist raus aus der Nummer.
Die einzige Erklärung ausser einem Transportschaden (er sagt, die Verpackung sei noch völlig in Ordnung, er schicke sie mit zurück - kann man also wohl wirklich ausschliessen) wäre, dass sie ihm vom Tisch gerutscht sind. Wer von uns muß denn jetzt dem anderen beweisen, dass er der Verursacher der Schäden ist? Ist der Händler wieder einmal der Dumme?
Moderne_Zeiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 07:34   #2  
die erste
Gast (nicht registriert)
 
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Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben Vermutlich sieht es jetzt auf Händlerseite eher düster aus, was die Beschädigungen anbelangt.

Aber vielleicht kann hier jemand Verbindliches zu schreiben?
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Alt 03.12.2009, 08:19   #3  
Detlef Lorenz
Operator 50er Jahre
 
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Ort: Ahrensburg
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Zitat:
Zitat von die erste Beitrag anzeigen
Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben
So sieht das aus, und nicht nur das, der Händler ist ja sogar verpflichtet in seinen AGB darauf hinzuweisen.
Detlef Lorenz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 08:50   #4  
mschweiz
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Beiträge: 8.187
Vielleicht sind es nicht mehr dieselben Hefte?
mschweiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 10:40   #5  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Beiträge: 123.369
Moderne_Zeiten hatte mich gestern befragt und mir auch den Namen des Käufers genannt. Es handelt sich dabei nicht um die bekannten Schwarzen Schafe wie W.U. oder M.P. (Namen werden hier aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt), sondern um einen seriösen Sammler, der wohl auch schon mal Einzelhefte für 1000 Euro im CMP bestellt, bezahlt und behalten hat.
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Alt 03.12.2009, 10:49   #6  
Aaricia
Moderator Disney intern
 
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Was aber nichts über die Seriösität und über diesen Sachverhalt aussagt.
Hierzu wird wohl nur ein Anwalt, welcher sich in diesem Rechtsbereich auskennt, wirklich was sagen können.
Aaricia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 11:02   #7  
Scheuch
bemüht sich stets
 
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Das ist die Frage ... wer muss beweisen, wann die Hefte wie ausgesehen habe ...

ohne für irgendjemanden Partei zu ergreifen: auch meine Zustandbeurteilung weicht manchmal von der meiner Handelspartner ab, da bleibt dann nur eine Rückabwicklung oder man wird sich anderweitig einig

das Risiko, dass die Hefte beschädigt werden können, trägt vermutlich der Verkäufer

den schlimmsten Fall, jemand schickt gelesene oder ausgetauschte Hefte zurück, klammere ich mal aus, das ist Betrug - vermutlich muss aber hier der Geschädigte seinen Schaden beweisen

Geändert von Scheuch (03.12.2009 um 11:07 Uhr)
Scheuch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 12:09   #8  
die erste
Gast (nicht registriert)
 
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Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier online vermutlich niemand erteilen, doch gebe ich zu bedenken, dass auch bei sehr sorgfältiger Verpackung mal was beschädigt werden kann.
Wenn die Hefte nur eine Hauch zu viel Spiel im Karton haben, kann das bei dem liebevollen Umgang bei der Post schon zu merklichen Schäden führen.

Ich vermute also - Ware zurück - Geld zurück!
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Alt 03.12.2009, 17:10   #9  
bernd73434
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Ort: im Süden der Republik
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n'paar Tips/Fragen hätte ich hierzu :

hast du noch scans/Bilder der Hefte VOR dem Versand gespeichert, die zeigen in welcher Erhaltung die Hefte waren ?

ein Zeuge(Mitarbeiter) wäre auch nicht schlecht, der ausser Dir gesehen hat, dass es sich beim Verpacken und Versenden um die beschriebenen TOP-Hefte handelte.

es ist zwar richtig, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat und vom Vertrag durch Rücksendung der Ware zurücktreten kann
aber
hat Dir der Kunde wenigstens scans/Bilder zugesandt/gemailt um den Schaden zu dokumentieren ?

...bloss ein schriftlicher Hinweis, dass die Hefte seiner Meinung nach schon vorher angestossen waren, muss nicht unbedingt ausreichend sein,
denn wenn die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden kann, muss insoweit ggf. Wertersatz von ihm geleistet werden.
Allerdings muss dann nachgewiesen werden, dass den Verkäufer/Versender kein Verschulden trifft.

Dies - das betone ich ausdrücklich - ist keine rechtliche Beratung, aber ein bisschen im Widerrufsrecht zu blättern kann hilfreich sein .....
bernd73434 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 17:32   #10  
Servalan
Moderatorin Internationale Comics
 
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Zitat:
Zitat von Moderne_Zeiten Beitrag anzeigen
Stockflecken
In den paar Tagen des Versands können die ja nicht entstanden sein. Da wäre die Frage: Wußtest Du, ob die schon vorher da waren? In dieser Hinsicht schließe ich mich bernd73434 an: Ein Foto als Beleg des Zustandes vor dem Versand wäre ratsam, um Mißverständnisse zu vermeiden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stockfleck
Servalan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 18:02   #11  
bernd73434
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Ort: im Süden der Republik
Beiträge: 1.232
'ne kleine Nachfrage an servalan:
was soll denn der belehrende wiki-Hinweis bzgl. Stockflecken ?
Glaubst Du wirklich es gibt einen einzigen Comicsammler, der NICHT weiss was das ist ?
bernd73434 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 18:07   #12  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.369
Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin!
underduck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 21:47   #13  
Moderne_Zeiten
Comichändler
 
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
Die Stockflecken sind nicht mein Problem, die Hefte kann er natürlich zurückgeben. Es geht ausschließlich um Hefte, die jetzt schlechter aussehen, als vorher. Und ja, dafür gibt es einen Zeugen. Nein, es gibt leider keine Fotos. Würde für mich aber auch keinen Unterschied machen, ich könnte mit hinreichender krimineller Energie jederzeit einwandfreie Hefte fotografieren und so Camouflage betreiben. Der Käufer ist da professioneller, hat welche gemacht. Aber wie aussagekräftig sind Fotos von kaputten Heften? Ich bezweifele ja nicht, das sie jetzt gestaucht sind. Die Frage ist ausschließlich, warum sind sie das und wer muß die Verantwortung dafür übernehmen. Mein Anwalt meint, ich solle ihn klagen lassen, bei einem Strteitwert von 360 Euro würden das keine hohen Anwaltkosten. Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe. Wäre sicher eine No-Win- Situation, dafür ganz viel Ärger. Hat das schon mal jemand durchexerziert?
Moderne_Zeiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 22:55   #14  
Batman
Moderator DC-Forum (intern)
 
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Ort: Wuppertal
Beiträge: 5.494
Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman
Batman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 23:35   #15  
batmichi
Gesperrt
 
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Beiträge: 114
Zitat:
Zitat von Moderne_Zeiten Beitrag anzeigen
Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe.
Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.
batmichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2009, 07:17   #16  
die erste
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Zitat:
Zitat von Batman Beitrag anzeigen
Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman
Sehe ich absolut auch so - zurücknehmen und den Fall vergessen!
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Alt 04.12.2009, 08:02   #17  
Moderne_Zeiten
Comichändler
 
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen. Ich unterhielt mich gestern mit jemandem, der nicht mehr auf Ebay anbietet, weil es ihn verrückt macht, wie oft er einwandfreuiie CDs und DVDs zurück bekommt, mal gerade überspielt, schon zurück.
Mein Fall liegt anders und sollte meinem Kunden wirklich etwas mit den Heften passiert sein, so macht es ihm das Internetrecht zu leicht, die Verantwortung dafür weiterzureichen. Und mir bleibt dann nicht mehr zu tun, als einen Blog mit meinem Unverständnis und Ärger vollzusülzen? Das ist mir zuwenig
Moderne_Zeiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2009, 09:51   #18  
bernd73434
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Ort: im Süden der Republik
Beiträge: 1.232
Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren,
aber der Aufwand den Du anstrebst muss im Verhältnis zum Erfolg stehen.

Ich dachte eigentlich auch, dass es sich bei dem Schaden um eine große Summe handelt, die durchfechtenswert wäre,
aber bei insg. 360 EU,
die sich auch noch aufsplitten in stockfleckige Sachen, die Du eh' zurücknehmen müsstest (geschätzt 60 EU), und die angestossenen Hefte(geschätzter jetziger Verkaufswert 50% des ursprünglichen 150 EU),
bleibt ein Schaden von ca. 100 bis 150 EU,
lohnt der Aufwand und Ärger einer gerichtlichen "Klärung" (wenn es denn eine werden wird) und dem zu erwartenden Erfolg in keiner Weise.

Nimm' die Hefte zurück,
trink einen Beruhigungstee,
stufe die Hefte auf den nun vorhandenen Zustand runter
ärger' Dich (zu Recht !) noch 1-2 Tage
und verbuche es dann unter "ausser Spesen nichts gewesen".
bernd73434 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2009, 10:59   #19  
die erste
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Zitat:
Zitat von underduck Beitrag anzeigen
Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin!
Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............
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Alt 04.12.2009, 11:01   #20  
die erste
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Zitat:
Zitat von Moderne_Zeiten Beitrag anzeigen
Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen.
Solltest Du Dir das nicht noch überlegen - denn sonst steht Dir ein überdimensionierter Kampf gegen Windmühlenflügel bevor.
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Alt 04.12.2009, 12:36   #21  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.369
Zitat:
Zitat von die erste Beitrag anzeigen
Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............
Hier im CMP-Forum lesen ja auch immer wieder Neueinsteiger mit, da dieses Forum vom CMP direkt verlinkt wird.
Ganz verkehrt ist das dann hier halt auch nicht.
underduck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2009, 12:43   #22  
die erste
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Beiträge: n/a
Nunja - Neueinsteiger im CMF sind ja nicht gleichbedeutend mit Neueinsteigern im Sammlerbereich... (ohne Flötentöne)
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Alt 04.12.2009, 19:00   #23  
Big Supie
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Benutzerbild von Big Supie
 
Beiträge: 2.798
Zitat:
Zitat von batmichi Beitrag anzeigen
Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.
Stimmt. Eine Haftpflichtsache wird das erst, wenn er schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden verursacht hat.

Big Supie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2009, 19:35   #24  
ComicGuide
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Beiträge: 1.484
Unternehmerisches Risiko läßt sich leider nicht versichern...

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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Alt 04.12.2009, 21:24   #25  
G.Nem.
Mitglied
 
Benutzerbild von G.Nem.
 
Beiträge: 4.983
Mir kam grade so in den Sinn, dass derlei sicher mal auch bei uns dazu führen wird, dass wertvolle Hefte 0-1 Zustand nur noch (wie in den USA) zertifiziert und in Plexiglas versiegelt zu erwerben sind. Eben reine Prestige- und/oder Spekulationsobjekte.
G.Nem. ist offline   Mit Zitat antworten
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