11.04.2015, 11:02 | #1 | ||
Moderatorin Internationale Comics
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DNB Pflichtexemplare: Der Komplettsammler
Wenn es einen Komplettsammler in der Bundesrepublik Deutschland gibt, dann ist es die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) mit ihrem beiden Zweigstellen in Leipzig und Frankfurt am Main. Dort schalten und walten Bibliothekare, die ihre Druckwerke nicht kaufen, sondern einfordern. Wer glaubt, das beträfe nur kommerziell gehandelte Comics, der irrt sich gewaltig. Das sind hoheitliche Beamte und Angestellte wie Polizisten, Leute vom Zoll oder der Bundeswehr.
Ich kann mir vorstellen, daß die Schwelle, bei der über Nachlässigkeiten weggesehen wird, deutlich gesunken ist, seit Online-Anbindung fast obligatorisch ist. Die bestreffenden Stellen werde ich mal zitieren: Zitat:
Zitat:
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11.04.2015, 11:12 | #2 |
Moderator Sekundärliteratur
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Die DNB ist natürlich weder ein "Sammler" noch ist sie komplett.
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
11.04.2015, 11:36 | #3 |
Moderatorin Internationale Comics
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Den Ausdruck "Komplettsammler" habe ich benutzt, um deutlich zu machen, daß sich die DNB für wesentlich mehr interessiert als das, was am Kiosk oder im Buchhandel erhältlich ist.
Pflichtexemplare einfordern zu dürfen, das stelle ich mir als den feuchten Traum eines Komplettsammlers vor ... Die DNB will auch Fanpublikationen haben, wenn sie die Kritieren erfüllen, die ich oben zitiert habe. Der Preis spielt dabei keine Rolle, der Vertrieb ebensowenig. Auch wenn die kostenlos erhältlich sind, werden die Pflichtexemplare eingefordert. Ich möchte nur verhindern, daß hier irgend jemand zur Kasse gebeten wird, weil die DNB ein Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit (versäumte oder unterlassene Pflichtabgabe) eintreibt. |
11.04.2015, 11:41 | #4 |
Moderator Sekundärliteratur
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Auf diese Art von "feuchten Träumen" kann ich gerne verzichten!
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
11.04.2015, 11:46 | #5 |
Mitglied
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Als PLOP-Herausgeber habe ich mal irgendwann um Ausgabe # 60 herum angefangen, der Nationalbibliothek mein Pflichtexemplar zu schicken. Einmal hat sie schriftlich bei mir nachgefragt, als sie meinte, es müsse schon ein neues Heft erschienen sein. Diese Anfrage habe ich ignoriert und die Ausgabe eben dann zugesendet, als sie erschienen war. Die vor # 60 erschienenen Ausgaben hat die Nationalbibliothek aber nie bekommen, und es gab auch nie Ärger deswegen.
Ich denke schon, die Pflichtzusendung wird desto unsinniger, je geringer die Auflage ist. Andererseits ist der Gedanke schon nicht unangenehm, daß jemand, der sich für mich interessiert, noch in Jahrzehnten dort mein publizistisches Werk - jedenfalls Teile davon - einsehen kann. Mein Nachruhm...! |
11.04.2015, 11:52 | #6 |
Moderator sammlerforen
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Ich stelle mir gerade mal vor, dass seit ewigen Zeiten jeder deutschsprachige Comic als Pflichtexemplar nach Norderstedt zu Star Media geschickt werden musste.
Vorteil: Es gäbe keine Lücken im Guide. Ach ja: Wer ihn noch nicht gesehen hat. Der neue Comic Guide läuft seit drei Monaten neben der bekannten Version. |
11.04.2015, 11:52 | #7 |
Mitglied
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Ist es wirklich so, dass für die abgelieferten "Medienwerke" nichts vergütet wird? Teilweise ist ja auch von "Erwerb" die Rede...
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11.04.2015, 11:57 | #8 |
Moderatorin Internationale Comics
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Die Leute dort sind ja nicht blöd, die lernen im Laufe der Jahre dazu.
Für Zeitschriften und Sachen, die häufiger als einmal erscheinen, gibt es auf der DNB-Homepage einen Begleitzettel als pdf-Datei. In den späten 1990er Jahre ich mal ein sporadisch erscheinendes Literatur-Copyzine herausgegeben. Solange RoRschach in seinen niedrigen Auflage nur regional kursierte, passierte nichts. Die zweite und letzte Ausgabe wurde aber von einer größeren Literaturzeitschrift (papillon) nachgedruckt und zwar in einer Auflage von 1000 Stück. Wenige Wochen später bekam ich den bösen Brief, der mich von den Socken gehauen hat. Im deutschen Recht gibt es den Grundsatz, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ich möchte nur verhindern, daß andere in dieselbe Bredouille geraten wie meinereine anno Tobak. Geändert von Servalan (11.04.2015 um 12:09 Uhr) |
11.04.2015, 12:01 | #9 |
Moderator Sekundärliteratur
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Meine Erfahrungen mit Behörden sind leider nicht deckungsgleich mit Deiner Aussage.
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799 |
11.04.2015, 12:02 | #10 |
Moderator sammlerforen
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@kegelkoning: stell dir mal vor, es gibt von deinem bsv-Meisterwerk nur ein aufwenig erstelltes A3-Exemplar in Schlangenleder mit Goldschnitt.
Das musst du dann natürlich für lau abliefern, oder man verpasst dir eisenhaltige Abführmittel. |
11.04.2015, 12:07 | #11 | |||
Moderatorin Internationale Comics
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Zitat:
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Wenn ein Bürger von den Behörden etwas haben, kann das schon mal dauern. Die Neuheit muß ja erst einmal in das Gesetz geschrieben werden, und da das über Politik, Parteien und Parlamente läuft, vergehen etliche Jahre (Stichwort: "Neuland"). Geändert von Servalan (11.04.2015 um 12:25 Uhr) |
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11.04.2015, 12:32 | #12 |
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Wirst lachen, sowas bereite ich gerade vor, die "Enzyklopädie deutscher bsv-Bilderhefte", natürlich in A3. Die DNB bekommt nur ein Exemplar "in marktüblicher Ausführung", das Schlangenlederteil schicke ich dann nach Norderstedt, OK?
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