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Alt 04.04.2014, 06:59   #1  
user06
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Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.
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Alt 04.04.2014, 10:39   #2  
albert-enzian
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Zitat von Eymen Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.
Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.
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Alt 04.04.2014, 19:55   #3  
BerengarBlaeulich
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.
Dann kommt es aber stark auf die Versicherung an. Meine Haftpflicht hat für einen Schaden, den ich bei einem Umzug (als Gefälligkeitshilfe) verursacht habe, anstandslos bezahlt.
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Alt 04.04.2014, 22:18   #4  
moneybin
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Es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Ich hatte zum Beispiel kürzlich einen Heizungsschaden mit austretendem Wasser. Kein Problem sagte der Versicherungsmitarbeiter "vor Ort". Zwei Wochen später kam jedoch die Ablehnung der Zentrale mit der Begründung es handele sich um einen Kondenswasserschaden und keinen Leitungswasserschaden. Und dagegen bin ich über die Gebäudeversicherung leider nicht versichert. Rund 1500 Euro Reparaturen an der eigenen Backe.
Nachtrag: Vor ein paar Tagen kam die Abbuchung für ein weiteres Jahr Gebäudeversicherung....


Barks Index


Murry Index


Bussi Bär

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Alt 05.04.2014, 01:07   #5  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von BerengarBlaeulich Beitrag anzeigen
Dann kommt es aber stark auf die Versicherung an. Meine Haftpflicht hat für einen Schaden, den ich bei einem Umzug (als Gefälligkeitshilfe) verursacht habe, anstandslos bezahlt.
Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...
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Alt 05.04.2014, 01:12   #6  
FrankDrake
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Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:

-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
-Schäden, die Sie selbst erleiden
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung

Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden!
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Alt 05.04.2014, 12:25   #7  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:

-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben (...)
Macht Sinn.
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die Sie selbst erleiden (...)
Verstehbar: Wenn ich mir in den Finger schneide, verklag ich mich ja auch nicht selbst auf Schmerzensgeld.
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind (...)
Bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: Meint das, die Versicherung zahlt nicht, wenn ich einem Angehörigen einen Schaden zufüge oder wenn ein Angehöriger jemand anderem einen Schaden zufügt?
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. (...)
Find ich jetzt nicht verständlich: Hier wird ja die Kondition nicht mehr an den Schadensverursacher gekoppelt, sondern an den Gegenstand, der beschädigt wurde. Liegt das daran, dass ich bei derart Überlassenem selbst der Besitzer (nicht Eigentümer!) bin und deshalb entsprechend Obigen (selbst erlittener Schaden) die Versicherung nicht greift? Das würde dann das verliehene Auto aus den früheren Beiträgen erklären. Wäre so dann für mich einigermassen verständlich, in der Konsequenz aber blöd, weil es dazu führen würde, dass keiner mehr was verleiht...
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden (...)
Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
Klar: Wenn ne eine Versicherung greift, braucht die andere nicht zu greifen. Aber was ist mit Luft- oder Wasserfahrzeugen? Gibts für die keine zur Kfz.-Haftpflicht analoge Pflicht-Versicherung?
zaktuell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2014, 14:52   #8  
FrankDrake
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Und wenn Du es einfach mal so hinnimmst?

Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden!
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Alt 07.04.2014, 16:16   #9  
albert-enzian
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Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?
Und genau das ist der "Kasus knacksus". Das meinte ich mit "Fallkonstellation". Je nachdem, wie man den Unfallhergang schildert, steht die Versicherung ein oder auch nicht.
Wenn Du erzählst, das Dir die Vase beim Blumengießen herunter gefallen ist, dann hast Du die A...karte gezogen. Du warst im Auftrag des Wohnungsinhabers tätig und damit greift Deine HV nicht.
Das ist genauso, wenn ich im Auftrag meines Chefs bei einem Mandant im Außendienst bin und dort eine Mingvase zerstöre. Da greift meine private HV nicht, da ich im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses dort tätig war.
Gibst Du an, Du bist noch einmal in die Wohnung zurück, weil Du Deinen Regenschirm vergessen hast, dann zahlt Deine HV, denn dann warst Du "privat" noch einmal in der Wohnung. Ist zwar ein bißchen haarsträubend für das normale Rechtsempfinden, aber so ist das im Juristen- und Versicherungsdeutsch.
Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall und den jeweils gültigen Vertragskonditionen der Haftpflichtversicherung an.
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Alt 05.04.2014, 10:07   #10  
BerengarBlaeulich
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Zitat:
Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...
Nein, die andere Partei hat ja gar keinen Schaden gemeldet.
Es kommt in der Tat stark auf die Versicherung und den jeweiligen Vertrag an. Versicherungen, bei denen die Vertreter unter starkem Druck stehen, werden alles tun um die Zahlung zu vermeiden. Eine Versicherung, die an zufriedenen Kunden interessiert ist, übernimmt bis zu einer gewissen Höhe einen gemeldeten Schaden ohne überhaupt nachzuforschen, sofern diese Art des Schadens durch den Vertrag auch abgedeckt ist (sollte natürlich nicht zu oft vorkommen; wenn ich einmal im Monat einen Haftpflichtschaden melde, reißt auch der kulantesten Versicherung der Geduldsfaden ).
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