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04.04.2014, 06:59 | #1 |
Gesperrt
Beiträge: 3.386
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Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.
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04.04.2014, 10:39 | #2 |
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Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.
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04.04.2014, 19:55 | #3 | |
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Zitat:
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04.04.2014, 22:18 | #4 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
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Es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Ich hatte zum Beispiel kürzlich einen Heizungsschaden mit austretendem Wasser. Kein Problem sagte der Versicherungsmitarbeiter "vor Ort". Zwei Wochen später kam jedoch die Ablehnung der Zentrale mit der Begründung es handele sich um einen Kondenswasserschaden und keinen Leitungswasserschaden. Und dagegen bin ich über die Gebäudeversicherung leider nicht versichert. Rund 1500 Euro Reparaturen an der eigenen Backe.
Nachtrag: Vor ein paar Tagen kam die Abbuchung für ein weiteres Jahr Gebäudeversicherung.... Barks Index Murry Index Bussi Bär Gerüchte werden von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt! |
05.04.2014, 01:07 | #5 |
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Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...
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05.04.2014, 01:12 | #6 |
Moderator Preisfindung
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Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:
-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben -Schäden, die Sie selbst erleiden -Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind -Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet -Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden -Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
05.04.2014, 12:25 | #7 | ||||
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Zitat:
Verstehbar: Wenn ich mir in den Finger schneide, verklag ich mich ja auch nicht selbst auf Schmerzensgeld. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Klar: Wenn ne eine Versicherung greift, braucht die andere nicht zu greifen. Aber was ist mit Luft- oder Wasserfahrzeugen? Gibts für die keine zur Kfz.-Haftpflicht analoge Pflicht-Versicherung? |
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05.04.2014, 14:52 | #8 |
Moderator Preisfindung
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Und wenn Du es einfach mal so hinnimmst?
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
07.04.2014, 16:16 | #9 | |
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Zitat:
Wenn Du erzählst, das Dir die Vase beim Blumengießen herunter gefallen ist, dann hast Du die A...karte gezogen. Du warst im Auftrag des Wohnungsinhabers tätig und damit greift Deine HV nicht. Das ist genauso, wenn ich im Auftrag meines Chefs bei einem Mandant im Außendienst bin und dort eine Mingvase zerstöre. Da greift meine private HV nicht, da ich im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses dort tätig war. Gibst Du an, Du bist noch einmal in die Wohnung zurück, weil Du Deinen Regenschirm vergessen hast, dann zahlt Deine HV, denn dann warst Du "privat" noch einmal in der Wohnung. Ist zwar ein bißchen haarsträubend für das normale Rechtsempfinden, aber so ist das im Juristen- und Versicherungsdeutsch. Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall und den jeweils gültigen Vertragskonditionen der Haftpflichtversicherung an. |
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05.04.2014, 10:07 | #10 | |
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Zitat:
Es kommt in der Tat stark auf die Versicherung und den jeweiligen Vertrag an. Versicherungen, bei denen die Vertreter unter starkem Druck stehen, werden alles tun um die Zahlung zu vermeiden. Eine Versicherung, die an zufriedenen Kunden interessiert ist, übernimmt bis zu einer gewissen Höhe einen gemeldeten Schaden ohne überhaupt nachzuforschen, sofern diese Art des Schadens durch den Vertrag auch abgedeckt ist (sollte natürlich nicht zu oft vorkommen; wenn ich einmal im Monat einen Haftpflichtschaden melde, reißt auch der kulantesten Versicherung der Geduldsfaden ). |
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