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Alt 06.02.2015, 15:07   #1  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Beiträge: 123.606
Nehmen wir mal an: Wenn wir nichts verschenken wollen ...

Schneller Verkauf einer größeren Sammlung zu "angemessenen" Preisen ist immer ein Problem. Selbst, wenn man ein großes Konvolut online anbietet ist es in der Regel der geforderte Preis, den ein Privatmann nicht immer aus der Portokasse zahlen kann.

Früher gab es da den Händler deines Vertrauens in deinem Einzugsbereich, dem du im €rn$tfall deine Sammlung anbieten musstest. Der gab dir im Glücksfall 20% Katalog und alles war weg.

Heute gibt es (zum Glück) das Internet. Bietet man dort seine Sammlung für 10.000 € an hat man das gleiche Problem. Geld in dieser Größenordung haben wieder nur Händler, die dir aber klarmachen, dass sie dir nur 1000 - 2000 € geben können.

Bietest du deine Sammlung in kleinen, preisverträglichen Häppchen an, dann ist das ab einer gewissen Stückzahl im Monat für das Finanzamt wohl gewerbliches handeln. Die "Raubritter" können sich zu jeder Zeit beim Seitenbetreiber melden und die Umsätze der letzten 3 Jahre erfahren.
Da bei den meisten Verkaufsseiten eine Verkaufsprovision gefordert wird, ist sowas auch ohne Probleme möglich. Wer dann zuviele Verkäufe als Privater auf seinem Account hat könnte in dem Fall schlechte Karten haben.
Man sollte also für solche umfassendere Projekte zur Sicherheit ein Kleingewerbe anmelden.

Wer hat damit als Privatmann Erfahrung?
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Alt 10.02.2015, 21:45   #2  
albert-enzian
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Beiträge: 2.714
Zitat:
Zitat von underduck Beitrag anzeigen
Bietest du deine Sammlung in kleinen, preisverträglichen Häppchen an, dann ist das ab einer gewissen Stückzahl im Monat für das Finanzamt wohl gewerbliches handeln.
Wer hat damit als Privatmann Erfahrung?
Es gibt eigentlich keine Begrenzung der verkauften Stückzahl im Monat. Wichtig ist die nachhaltige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Ich versuch's mal mit einem einfachen Beispiel.

Eldorado hat einen Comicladen und keiner wird anzweifeln, das er gewerblich tätig ist.
Nun stellen wir uns den ganz schlimmen Fall vor, er verkauft nur ein Heft pro Monat (oder auch nur alle zwei Monate).
Wird er deshalb zum Privatmann??????????

Natürlich nicht. (Nach einer gewissen Zeitspanne schon, weil er dann pleite ist)

Und die jeweiligen Verkaufsplattformen sind halt einfach nur virtuelle "Läden" der jeweiligen Anbieter/Verkäufer.

Und "Kleingewerbe" ist kein steuerlicher Begriff. Im Steuerrecht gibt es nur die gewerbliche Tätigkeit an sich. Kleingewerbe kommt aus der Gewerbeordnung der zuständigen Kommunen und bedeutet nur, das hierfür nicht so strenge Auflagen gelten.

Geändert von albert-enzian (10.02.2015 um 22:00 Uhr)
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