10.09.2022, 13:08 | #176 |
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Na davon spreche ich ja. Angestellte des Verlages mussten nicht abgeworben werden, denn sie waren ja bereits beim Verlag angestellt (und nicht als Freischaffende bei Hegenbarth) und als Arbeitgeber ist der Verlag entsprechend auch weisungsberechtigt gewesen. Er hätte bsw. Frau Rietschel einfach Frösi malen lassen können, den Arfert den Technikus kolorieren lassen können etc. Nur im Vertrag mit Hegen ist vereinbart, dass dieser vom Verlag entsprechend eine gewisse Anzahl an Grafikern gestellt bekommt für die Mosaikproduktion. Abgeworben musste nur Dräger werden.
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10.09.2022, 13:12 | #177 | |
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Zitat:
Das Verhältnis Bruder/Schwester hängt unter anderem mit der beruflichen Entwicklung von Hans Österreicher zusammen und war bereits zu Anfang der 70er Jahre belastet, also bereits einige Jahre vor dem Ende der Digedags (Quelle Familie Österreicher) |
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10.09.2022, 17:47 | #178 |
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Auch hier Quelle Familie Österreicher + Sohn von Hannes, der dies bestätigte..
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10.09.2022, 17:56 | #179 | |
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Zitat:
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