05.12.2009, 12:49 | #26 |
Mitglied
Ort: München
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05.12.2009, 13:15 | #27 |
Moderatorin Internationale Comics
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Zum Thema Stockflecken
Gerade bei einem Thema wie der Haftung erwarte ich, daß es hier eine Menge Augen gibt, die Leuten gehören, die einfach mal aus Interesse mitlesen, d.h. in erster Linie Gäste. Mir ging es dabei um die Trennung der Mangel in Versandschäden und Lagerungsschäden.
bernd73434 ist ja nachher konkret darauf eingegangen, allerdings habe ich nicht gewagt, Summen zu nennen, weil die meine Kompetenz übersteigen. Solche Details des Alltagswissens wurden mir in meiner Schule nicht beigebracht, und ich bezweifle, daß sich in der Hinsicht stark etwas geändert hat. Zu Schulzeiten hätte ich sowas nämlich auch gern gewußt; mein erstes vernünftiges Lexikon bekam aber weit vor Wikipedia-Zeiten erst zu meiner Konfirmation. |
05.12.2009, 16:55 | #28 | |
Moderator DC-Forum (intern)
Beiträge: 2.798
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Zitat:
Da es sich dabei aber um einen Kaufvertrag handelt, und es derzeit nur sehr wenige bis kaum welche Versicherer gibt, die Vertrags-Rechtsschutz für Gewerbetreibende anbieten, auch kein Rechtsschutz-Fall. Würde ich so adhoc meinen. |
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07.12.2009, 17:27 | #29 |
Weißbrotfreund
Ort: bluesmobil
Beiträge: 2.053
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07.12.2009, 22:17 | #30 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Wer kauft denn seine neuen Winterreifen bei eBay?
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08.12.2009, 03:53 | #31 |
Gast (nicht registriert)
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Ich nicht (kein Auto = keine Reifen ) - doch so extrem abwegig finde ich das nicht wirklich.
Man sollte doch zwischen ebay-Versteigerungen und den Festpreis-Shops unterscheiden. So habe ich z.B vor Jahren Waschmaschine und Wäschetrockner dort gekauft - alles läuft und läuft und läuft.... Für mich ist das online ein riesiges Warenhaus - was ich nicht zwingend sehen und anfassen muss, das kann auch da gekauft werden. Nur bei Versteigerungen aus privater Hand, da habe ich auch Bedenken und lasse die Finger davon. Aber ich entferne mich (mal wieder) vom Thema - sorry Geändert von die erste (08.12.2009 um 07:18 Uhr) |
14.12.2009, 10:12 | #32 |
Comichändler
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
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So, nun sind meine Hefte wieder da und siehe da - sie sind in dem Zustand, in dem ich sie auf die Reise schickte.
Der Käufer hat sie bestellt, mit seinen makellosen Heften verglichen, für nicht besser (oder schlechter) befunden und zurückgesandt. Das ist ein durch die Rechtslage gedeckter völlig normaler Bestellvorgang. Zurückgeben kann er, inzwischen durch die aktualisierte Rechtslage ja sogar in verschlechtertem Zustand. Galoppierender Wahnsinn. Vielleicht bestellt er alle Hefte, die bundesweit in Zustand 0-1 angeboten werden. Wenns ihm Spaß macht! Nur mir ist das nicht so spaßig. Hätte er angerufen, gesagt, dass er die Hefte zum Vergleich bestellen möchte, dann hätte ich die Möglichkeit gehabt, ja oder nein zu sagen. So hatte ich die nicht. |
14.12.2009, 10:40 | #33 |
Administrator
Beiträge: 4.041
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Na toll! Und du durftest für seinen Vergleich auch noch das Porto zahlen!
Ich finde es zwar okay, das Kunden auch im Internet gegen Abzocke geschützt werden ... aber man muss auch den fairen Anbieter gegen unzumutbare Kunden schützen. |
14.12.2009, 10:41 | #34 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
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Was soll er denn machen, wenn die Zustandsangaben von Händlern seinen Ansprüchen nicht gerecht werden? Ist schon komisch wie weit die manchmal auseinanderliegen können.
Ich kenne nur einen einzigen Versandhändler bei dem ich bisher mit wirklich jeder Lieferung zufrieden war, manchmal spare ich mir das Reklamieren und manchmal auch nicht ... |
14.12.2009, 11:20 | #35 |
Moderator Stripforum
Ort: Elysion
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Letztendlich ist das Risiko (neben den Kosten) zu 100% auf den Händler abgewälzt
_______________________ Grüße aus der Bibliothek |
14.12.2009, 11:32 | #36 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
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und jetzt nochmal die andere Sichtweise:
ein Kunde bestellt und zahlt per Vorkasse, er geht also (ziemlich oft im Versandhandel) in Vorleistung, hin&wieder erhält er nun Ware, die nicht dem entspricht was er von einer bestimmten Zustandsangabe erwartet hat ... entweder nimmt er das hin oder er reklamiert im Fall der Reklamation, wurde bspw. dieser Kunde hier verdächtigt, Ware auszutauschen, die Entschuldigung für diese Unterstellung habe ich wohl überlesen andere mir bekannte Fälle (anderer Anbieter) sind, dass man als Preisdrücker und ähnliches beschimpft wird er schickt nun die Ware zurück und darf weiter auf sein Geld warten, irgendwann kriegt er dann im Idealfall sein Geld inkl. aller ihm entstandenen Kosten wieder zurück PS: Ich kenne die Hefte nicht, kann also nicht beurteilen, ob sie wirklich in Z0-1 waren. Meine Erfahrungen im Versandhandel (als Kunde von Comichändlern) sind jedoch die, dass Zustandsangaben leider kein Gütesiegel sind. Geändert von Scheuch (14.12.2009 um 11:43 Uhr) Grund: diplomatisch sein ist schwer |
14.12.2009, 11:57 | #37 | |
Moderator Disney intern
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Zitat:
Die Provoaktive Variante: Der Käufer überweist - meistens - erst einmal Geld. Zustand: Das Geld ist fürs erste weg und Ware ist noch nicht da. Nun bekommt er vielleicht einmal Ware. Wenn die denn kommt, kann sich der Kunden von dem angegebenen Zustand überzeugen und ihn vergleichen. Zustand: Geld ist weg, Ware ist da (so soll es sein ;-)) Wenn die Ware nicht kommt, geht das gerenne nach dem Geld los (Anwaltskosten im schlimmsten Falle). Zustand: Geld ist weg, Ware ist nicht da Ist der Zustand nicht korrekt, geht die Verhandlung über die Rückname los. Um sein Geld zurück zu erhalten, muss der Kunde erst einmal die Ware wieder versenden. Zustand: Geld ist weg, Ware ist wieder weg. Versandkosten kamen für den Kunden dazu Verkäufer erstattet nun das Geld zurück (oftmals ohne die entstandenen Versandkosten für den Käufer). Zustand: Geld ist wieder da, aber weniger als vorher. Verdient hat nur das Versandinstitut ;-) Alles in allem tragen hier doch beide das Risiko. Im Bereich der Comics sind die Zustandsbeschreibungen leicht unterschiedlich (Katalog, CMP). Es gibt keine definitive Festlegung und für deinen einen ist es Z1 und für den anderen Z2 und dies ohne die Zustandsbeschreibungen zu ignorieren. Die sind in vielen Punkten nun einmal Auslegungssache. Vielleicht könnte eine Gradierung nach der amerikanischen Beschreibung von 1-10 helfen. Aber das ist nur eine Vermutung |
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14.12.2009, 12:08 | #38 |
Administrator
Beiträge: 4.041
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Liebe Leute,
zunächst geht es mal bitte nur um diesen speziellen Fall von Moderne_Zeiten. Das es die brühmten Schwarze Schafe auch unter den Händlern gibt wissen wir alle! Bitte diskutiert jetzt nicht in die volle Breite, sondern versetzt euch bitte nur mal in die Situation von Comichändler Moderne_Zeiten. DANKE! |
14.12.2009, 14:54 | #39 | |
Comichändler
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
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Zitat:
Natürlich weichen unsere Kriterien für sehr gut erhaltene Hefte voneinander ab. Aber es geht mir nicht in den Kopf, dass ungelesene (!!!) Hefte nicht das Kriterium "sehr gut erhalten" erfüllen sollen. Ich kann so ein Heft gern mal Lothar zur Verfügung stellen. Aber was bringt es uns? Bei jedem Topheft findet jemand, der das versucht, einen kleinen Makel. Und wenn er das eine makellose Exemplar sucht, dann fände ich es angemessen und nett, wenn er das auf Börsen versucht. So aber bitte nicht. |
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14.12.2009, 15:11 | #40 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
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14.12.2009, 15:31 | #41 |
Gast (nicht registriert)
Beiträge: n/a
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Ich vermute, das Problem ist hier doch gar nicht zu lösen!
Einen rechtsverbindlichen Rat kann er hier nicht erhalten. Es liegt jetzt in der Entscheidung des Verkäufers, ob er einen Anwalt aufsuchen möchte oder einen Haken hinter die ganze Geschichte macht. Geändert von die erste (14.12.2009 um 16:07 Uhr) Grund: Slang geschrieben |
14.12.2009, 16:34 | #42 | |
Moderator ICOM
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Zitat:
Andernfalls nutzt er eine gesetzliche Regelung aus, die für diesen Fall nicht gedacht ist. |
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14.12.2009, 16:41 | #43 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
Beiträge: 11.067
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Diese Plattitüde beantwortet meine Frage nicht.
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14.12.2009, 17:29 | #44 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Warum Plattitüde, Scheuch? Mick Baxter hat doch recht!
Sehr schöne Hefte nur zu Anschauungszwecken auf den Postweg zu senden finde ich okay. Der Anbieter sollte dabei aber schon wissen, daß die dem Poststress ausgesetzten Schmuckstücke nur zur Betrachtung verschickt werden. Ich finde, solch eine Aktion ist ohne Absprache nicht tragbar! |
14.12.2009, 18:19 | #45 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
Beiträge: 11.067
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Und war es denn so?
Ich lese hier von Z0-1 und dass der Käufer Stockflecken und Knicke und angeditschte Ecken monierte ... sorry, aber wie Kunden hier als Betrüger, die Hefte austauschen wollen, verunglimpft werden und sie in einen Sack mit Raubkopierern gesteckt werden, gefällt mir gar nicht und das das anonym geschieht macht das auch nicht besser. |
14.12.2009, 18:34 | #46 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.330
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Sorry, Scheuch, jetzt nimm dich mal bitte ein Stück zurück und senk den Blutdruck!
Ausser dir spricht hier doch keiner in solch einem Ton! Was bezweckst du damit? |
14.12.2009, 19:45 | #47 | |
Gesperrt
Beiträge: 3.386
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Zitat:
Ich unterstelle dem ungenannten Kunden, daß er sich nicht einfach mal ein paar schöne Hefte zum Bestaunen nach Hause hat liefern lassen, sondern eine echte Kaufabsicht dahinter stand. Daß er für den stolzen Preis dann auch sehr kritisch ist, finde ich verständlich. Gerade die "TOP-Zustand" Sammler gehen ja teilweise mit der Lupe `ran. Das wissen Händler die auf solche Hefte spezialisiert sind auch Ich finde das Verhalten des Kunden in keiner Weise kritikwürdig. Sowas gehört zum Unternehmensrisiko jedes Versandhändlers. |
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14.12.2009, 20:25 | #48 |
Mitglied
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Beiträge: 4.669
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Ich würde da auch mal eine gewisse Gelassenheit empfehlen.
Der Kunde ärgert sich aus seiner Sicht zu Recht, weil das eben keine TOP-Hefte waren wie in der Auktion beschrieben. Sein Verhalten mit der direkten Beschwerde beim Verkäufer deutet jedenfalls darauf hin, dass er tatsächlich enttäuscht war und hier eher nicht die Schiene "einfach mal schicken lassen und dann mal weiter schauen" fahren wollte. Und klar, auch für mich als Händler ist sowas ärgerlich. Kostet Zeit und Nerven und das schon sicher gehabte Geschäft ist geplatzt. Ist mir auch schon passiert, aber wie oft denn? Vielleicht 1-2 mal im Jahr, im Vergleich zu hunderten Auktionen die problemlos verlaufen. Man reibt sich ja naturgemäß gerne an Dingen, bei denen man ganz anderer Meinung ist und sich ungerecht behandelt fühlt. Aber so wie ich das verstanden, ist das auch für "Moderne Zeiten" ein besonderer Fall gewesen und so lange sowas eben nicht ständig vorkommt sollte man mit dieser "Ausfallquote" leben können. Und solch schwierige oder anstrengende Kunden eben dann zur Not für die eigenen Auktionen sperren (und wer "anstrengend" ist entscheidet dann ja jeder für sich selbst. Ich setze Leute ja schon für viel weniger auf meine "Liste gesperrter Bieter", die im Laufe von 10 Jahren ein beträchtliches Ausmaß angenommen hat. Da reicht manchmal schon eine blöde oder dreiste Frage und ich verzichte umgehend auf diese potentiellen Blutdruck-Erhöher ). |
14.12.2009, 20:41 | #49 | |
Gesperrt
Beiträge: 3.386
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Zitat:
Bestellen, bezahlen, enttäuscht begutachten, mit Händler telefonieren, wieder sorgfältig verpacken, zum Postamt bringen... macht weniger Spass als die gewünschten Top-Hefte zu kriegen. Ich zitiere mal aus dem ersten Beitrag des Thread Erstellers: ...ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1... Bei so einem angegebenen Erhaltungszustand gibt es eigentlich ja nicht viel Raum für Mängel wie Stockflecken etc. Ich vermute: Auch wenn der Käufer sich hier nicht äußert, hätte er wohl mehr Grund sich zu beklagen als der Händler. |
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14.12.2009, 20:47 | #50 |
Moderator Marvel
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Da hier weder der Händler sich zu Stockflecken geäußert hat (obwohl sie lt seiner Aussage, im SELBEN Zustand zurück gekommen sind, wie geliefert!), noch sich der Käufer hier gemeldet hat, sind alle weiteren Antworten nur Spekulationen nach dem Motto "Was wäre, wenn..?".
Ich denke, wir sollten diesen Thread schließen, da ja wohl nix neues bekannt werden wird. |
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