09.12.2020, 17:39 | #4076 |
DC Fanboy
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09.12.2020, 17:41 | #4077 |
Moderater Sklavenjunge
Ort: Wo die Sonne verstaubt
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Und wieder falsch.
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09.12.2020, 17:46 | #4078 |
Geisterjäger
Beiträge: 7.367
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Jetzt wollte ich es aber wissen:
___ Gilt das Jugend*schutz*gesetz auch zu Hause? Nein, der private Bereich ist vom Jugend*schutz*gesetz ausgenommen. In ihrem Zuhause dürfen Eltern grund*sätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Kindern Dinge erlauben, die in der Öffent*lich*keit verboten sind – zum Beispiel Rauchen oder Alkohol trinken. Auch im privaten Bereich haben Mutter und Vater aber ihre Fürsorge- und Aufsichts*pflicht zu wahren. Und gibt der Filius etwa eine Party im Eltern*haus, müssen sie zusätzlich dafür sorgen, dass die minderjäh*rigen Gäste nicht zu Schaden kommen. ___ https://www.test.de/Jugendschutz-Aus...ger-5390749-0/ |
09.12.2020, 17:54 | #4079 |
Moderater Sklavenjunge
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Nicht jede bescheuerte Idee ist illegal. Es gibt das sogenannte Elternprivileg. Der deutsche Staat mutet den Eltern zu, selbst zu entscheiden, was für das eigene Kind gut und richtig ist. Aus dieser Verantwortung kommt man nicht heraus.
Vernünftige Eltern werden nicht den Flüssigkeitsbedarf ihrer Sprösslinge mit Single Malt decken. Dass es leider auch Eltern gibt, die es nie hätten werden dürfen, gehört zu den Ungerechtigkeiten das Lebens. Jugendämter und -richter haben genug damit zu tun, das auszubügeln. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind allerdings ausschließlich dazu da, Sachverhalte zu regeln, die sich in der Öffentlichkeit abspielen. |
09.12.2020, 17:58 | #4080 |
DC Fanboy
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09.12.2020, 18:23 | #4081 |
Moderater Sklavenjunge
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Ich habe von meinen mittlerweile mehr als vierzig Dienstjahren nahezu fünfunddreißig im Jugendamt zugebracht. Die meiste Zeit davon musste ich mich mit genau diesen Fragen auseinandersetzen. Es spricht einiges dafür, mir zu vertrauen.
Liest man den zugegebenermaßen komplizierten Gesetzestext genau, fällt schon auf, dass immer wieder von Öffentlichkeit die Rede ist. Und auch bei den Bußgeldvorschriften heißt es ausdrücklich: „Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender...“ |
09.12.2020, 18:46 | #4082 |
Last Son of Krypton
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@pecush: Was sollen die Gendersternchen in deinem Text? Auch an Stellen wo es überhaupt nichts verloren hat.
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09.12.2020, 18:53 | #4083 | |
DC Fanboy
Beiträge: 11.855
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Zitat:
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09.12.2020, 18:56 | #4084 |
Moderater Sklavenjunge
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Jetzt wird mir das langsam zu blöd.
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09.12.2020, 19:01 | #4085 |
Moderator sammlerforen
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Kleiner Tipp: Wir haben gar keine gefüllte Hausbar und auch keine krassen Filmchen mit Jugendschutz im Haus im Unterentenland.
Uns kann sowas also gar nicht passieren. @Xury: Nicht verzweifeln! Dies ist nur das PFF. |
09.12.2020, 19:12 | #4086 |
Optimist-innen
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Xury, danke für die Information.
Ich fasse das so zusammen: Eltern, die ihren Kindern Filme und Alkohol zur Verfügung stellen, handeln zwar nicht vernünftig, aber begehen keinene Straftat. Sollte das Jugendamt bei nachweislich groben Verstößen tätig werden, können sie zum Schutz des Kindes dies sogar in Obhut nehmen, es werden aber nicht die Eltern deswegen rechtlich belangt. Richtig? |
09.12.2020, 19:29 | #4087 |
DC Fanboy
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09.12.2020, 19:32 | #4088 |
Moderater Sklavenjunge
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Zumindest nicht wegen der Jugendschutzgesetze. Körperverletzung ist schon eine Straftat, nicht nur bei Kindern.
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09.12.2020, 19:36 | #4089 |
Optimist-innen
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Ja, ist es denn "Körperverletzung" einem 8-jährigen einen brutalen Horrorfilm zu zeigen? Nein? Und keine Straftat, für die Eltern belangt werden können, so verstehe Ich das
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09.12.2020, 19:38 | #4090 |
Optimist-innen
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@Damian, in deinem Beispiel hast Du ja Recht, es ist ein Fall für das Jugendamt und deine Erziehungsfähigkeit wird überprüft. Aber es ist keine Straftat!
Im Prinzip widersprecht ihr euch doch gar nicht! |
09.12.2020, 19:47 | #4091 |
Moderater Sklavenjunge
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Noch ein allerletztes Mal: Eltern können keine „Vergehen“ nach dem Jugendschutzgesetz begehen, das können nur Gewerbetreibende oder Veranstalter. Punkt.
Ansonsten vertraue ich auf die informierende Kraft des Internets. Pecush ist es ja auch in kurzer Zeit gelungen, dort etwas zu finden. 😊 |
09.12.2020, 19:58 | #4092 |
Geisterjäger
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@kal-l: keine Ahnung. Habe den Text aus dem Netz kopiert. Ich gender nicht, sondern respektiere die Menschen so wie sie sind ohne unschöne Sternchen.
@xury: wollte dir nichts unterstellen. Mir kam es so vor, als sprechen sich alle jetzt für klassische Musik aus. |
09.12.2020, 20:47 | #4093 |
Erleuchteter
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Vorsicht, das Jugendamt liest mit (und bestätigt Xury in jedem Detail seiner Aussagen)...!
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09.12.2020, 20:53 | #4094 |
Optimist-innen
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@Xury, ich fand es verwirrend, dass Du auf einmal Von Körperverletzung gesprochen hast. Davon haben ja weder Damian noch ich gesprochen.
Die Frage, die sich mir jetztge stellt, ist ob es eine Straftat ist, wenn Eltern Kinder Alkohol trinken lassen oder sie Filme ab 18 sehen lassen. Antwort, ja, es gibt dafür Bussgelder: https://www.bussgeldkatalog.net/juge...esetz-alkohol/ Das Dokument was man da ansehen kann, sagt, dass es Bussgelder nicht nur für Gewerbstreibende gibt. Siehe "andere Personen". In BW lese ich da ein Bußgeld von 300 - 1000 Euro, wenn ich meinen Kind Alkohol gebe. Ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht war es in Deinem ja legal... Ich will dich auch nicht verärgern, ich wollte es nur verstehen.... |
09.12.2020, 20:59 | #4095 | |
Moderator sammlerforen
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Zitat:
Aber ich hoffe: Der tut hier nix Schlimmes. |
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09.12.2020, 21:08 | #4096 |
Captain Rezi
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Da muss man jetzt nochmal nachtreten, nur weil jemand was in der Bucht veräußerst hat und das hier kundgetan? Kein guter Stil, auch wenn ein Smilie hinterher kommt.
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09.12.2020, 21:25 | #4097 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Wo bist du denn jetzt dran?
Und was ist kein guter Stil? |
09.12.2020, 21:39 | #4098 |
Captain Rezi
Ort: Nähe Aschaffenburg
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Du willst mir jetzt allen Ernstes erzählen, dass Dein Satz bzgl. komischer Ansichten des excelsior1166 jetzt nicht auf Eure Diskussion gemünzt war, die mittlerweile (zum Glück) in Ablage P verschoben wurde?
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09.12.2020, 21:41 | #4099 |
Moderater Sklavenjunge
Ort: Wo die Sonne verstaubt
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Erstens: zur Körperverletzung. Ich meinte das so, dass Eltern unter Umständen eine Körperverletzung begehen könnten, wenn sie ihren Sprösslingen Alkohol einflößen, bis eine Vergiftung eintritt. (Sehr hypothetisch das Ganze) Das hätte aber nichts mit dem Jugendschutzgesetz zu tun (Wir erinnern uns, das gilt NICHT im Elternhaus), sondern mit Strafrecht. So viel dazu.
Zweitens: Die „anderen Personen“ aus dem Bußgeldkatalog in deinem Link. Damit sind NICHT die Eltern gemeint. Sondern Sachverhalte wie zum Beispiel: Vier junge Menschen gehen ins Wirtshaus. Drei sind 17, einer 18. Der Erwachsene bestellt: Vier Tequila. Dann ist der Wirt dran, aber auch der 18jährige. (Die Erhebung von Bußgeldern im Jugendschutz ist aber eine Sache für sich. Meist kriegt man keine vernünftige Beweislage hin.) Im ersten Satz des Alkoholparagraphen steht es auch ausdrücklich drin: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit... Wir sehen: Nix mit Elternhaus. So, ich hoffe, jetzt sitzt es. Ich frage das dann morgen oder an einem anderen Tag im Test ab. Vergesst die Klassenhefte nicht. |
09.12.2020, 21:43 | #4100 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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@God_W.: Sorry, aber was ist hier in Ablage P verschoben worden?
Und worum ging es? |
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