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Alt 01.03.2023, 16:55   #1  
albert-enzian
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Zitat:
Zitat von Harvey Specter Beitrag anzeigen
Sehe ich auch so (Vorsteuer), nur würde ich bei der Einlage über einen Teilwert nachdenken.
Könnte man. Aber m.E. steht da § 6 (1) Nr.5a EStG i.V. § 4 (1) Satz 8 EStG im Weg. Schreibe ich jetzt nur, weil ich bei Dir die Fachkompetenz sehe.

Geändert von albert-enzian (01.03.2023 um 17:00 Uhr)
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Alt 01.03.2023, 16:58   #2  
albert-enzian
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Ich glaube, man muss hier mal eine Sache wirklich klarstellen. So wie es aussieht, machen doch einige hier den Fehler und setzen den Begriff Unternehmer immer automatisch gleich mit einem Gewerbebetrieb. Dem ist aber nun mal nicht so.
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist jeder, der eine Ware oder Dienstleistung öffentlich anbietet und die Absicht hat, daraus Einnahmen (nicht Gewinn) zu erzielen.
So ist zum Beispiel auch jeder Haus- oder Wohnungseigentümer, der seine Immobilien an andere Personen vermietet ein Unternehmer.
Aber da ein Dach über dem Kopf ein Grundbedürfnis (zumindest bei den Meisten) des Lebens ist, sind diese Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Rein theoretisch müssten alle Vermieter jedes Jahr mit ihrer Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Aber da sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze melden würden und daraus auch keinerlei Steuerzahlungen fällig wären, wird von der Finanzverwaltung auf die Abgabe dieser Erklärung verzichtet. Wozu sollte man hier auch einen immensen Formular- und Verwaltungsaufwand betreiben, wenn letztendlich keinerlei Steuereinkommen zu generieren ist.
albert-enzian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2023, 17:26   #3  
Harvey Specter
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Könnte man. Aber m.E. steht da § 6 (1) Nr.5a EStG i.V. § 4 (1) Satz 8 EStG im Weg. Schreibe ich jetzt nur, weil ich bei Dir die Fachkompetenz sehe.
Ist ja schön, dass das so wirkt.

Schauen wir mal.

Geändert von Harvey Specter (01.03.2023 um 17:39 Uhr) Grund: 2. Satz geändert
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Alt 18.12.2023, 15:04   #4  
underduck
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Aktuell würde ich jedem neuen privaten User davon abraten, über das Internet zu verkaufen. Das gilt hier im ComicMarktplatz/Sammler speziell für Neuregistrierungen.

Vor drei Wochen hatten wir eine private Neuregistrierung, die sich anschliessend auch verifizieren wollte. Der Brief mit dem Aktivierungscode wurde von mir ausgedruckt und auch verschickt.
Eine Woche später fragt er nach, ob wir den Brief abgeschickt haben.
Zitat:
Guten Morgen, ich möchte anfragem, ob Ihrerseits schon ein Brief an mich mit dem Code versendet worden ist.
Viele Grüße, xxxxxx xxxxxx
Ich bestätigte ihm den Versand und schickte erneut einen Brief raus, da die Post den ersten Brief wohl verschlampt hatte.

Was dann folgte hat mich schon verärgert.
Zitat:
Guten Abend, bedauerlicherweise habe ich erst vorhin Ihre Preisvorstellungen, die Sie
für Verkäufer als Gebühr erheben entdeckt.
Als Konsequenz löschen Sie bitte umgehend mein Konto xxxxxxxxxxx.
Gruß, xxxxx xxxxx
2 x Porto und eine halbe Stunde Arbeit für jemand, der zu faul ist, sich die Info im Reiter Verkaufen So funktioniert es für Verkäufer durchzulesen.
Was glauben die Leute eigentlich, wie sich solch werbefreien Seiten finanzieren?
Lasst es also bitte bei uns bleiben. Ich empfehle den Sammler ausdrücklich eher den gewerblichen Anbietern.

Jeder der sich im Internet als Privatanbieter registriert muss irgendwann auch mit einem Kontakt zum Finanzamt rechnen.
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