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26. Comicfestival Contern - 20 + 21.07.2019 | 16 | 61,54% | |
CCXP Cologne - Comic Con Experience 27. bis 30.06.2019 | 12 | 46,15% | |
COMIC CON GERMANY Stuttgart vom 29. bis 30.06.2019 | 12 | 46,15% | |
2. Comicfest Nord-Deutschland in Lübeck - 15.06.2019 | 11 | 42,31% | |
Comicfestival München 2019 vom 20.06. – 23.06.2019 | 18 | 69,23% | |
1. Bremer Comic-und Mangaconvention 01.06.2019 | 8 | 30,77% | |
Comicmesse Köln am 04.05.2019 (Mehrseitiges Thema 1 2) | 22 | 84,62% | |
Berliner Comic & Mangamesse - 28.04.2019 | 11 | 42,31% | |
7. Comic- und Mangaconvention Hamburg am 16.03.2019 | 10 | 38,46% | |
German Comic Con Dortmund - 01.-02.12.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) | 8 | 30,77% | |
Comicmesse Köln am 03.11.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) | 18 | 69,23% | |
25. MOSAIK-Börse Wolfen - 10.11.2018 | 6 | 23,08% | |
Berliner Comic & Mangamesse - 20. bis 21.10.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) | 10 | 38,46% | |
30 Jahre Ansbacher Comic-Börse am 20. Oktober 2018 | 8 | 30,77% | |
Frankfurter Buchmesse - 10.-.14.10.2018 | 11 | 42,31% | |
Comic Con Germany 30.06 - 01.07.2018 Stuttgart | 11 | 42,31% | |
25. Comicfestival Contern - 21 + 22.07.2018 | 13 | 50,00% | |
1. Comicfest Nord-Deutschland - 16.06.2018 in Bordesholm | 12 | 46,15% | |
Comiciade 2018 vom 14. bis 15. April 2018 | 10 | 38,46% | |
Comic-Salon Erlangen 31.05 - 03.06.2018 | 21 | 80,77% | |
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 26. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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24.07.2019, 18:09 | #1 | |
Mitglied
Beiträge: 4.983
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Zitat:
Es geht in diesem Fall nicht um das Recht am Bild, sondern um die Kombination Bild und Name der betreffenden Person. Wenn keine schriftliche Einwilligung der betreffenden Person vorliegt, handelt es sich immer um eine Verletzung des Namens- und Persönlichkeitsrechts u.a. nach § 12 BGB. So ist die Rechtslage. underduck macht das hier genau richtig wie er es macht. Nehmen wir mal an jemand knipst Herrn Rudi Realname sturzbetrunken bei einer öffentlichen Veranstaltung wie er in die Mitte des Saales kotzt, veröffentlicht das Bild im weltweiten Internet und schreibt auch noch Rudi Realname drunter, damit es z.B. der Arbeitgeber von Rudi Realname auch gleich findet. Das geht nicht. |
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24.07.2019, 18:53 | #2 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.745
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Eigentlich müssen Realnamen durchgeixt werden!
Woher kennst du eigentlich meinen guten Freund Rudi? ... |
24.07.2019, 19:01 | #3 |
Mitglied
Beiträge: 4.983
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Ich kenn den gar nicht. Aber den Albert.
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24.07.2019, 20:16 | #4 | |
Mitglied
Ort: München
Beiträge: 2.714
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Zitat:
Ich habe nix von Hinz und Kunz geschrieben, der das Bild auf dem Handy macht und dann bei Facebook hochlädt. Wieder ein völlig anderer Sachverhalt und Tatbestand. Auch Personen des öffentlichen Geschehens (z.B. Politiker und Schauspieler) haben unter bestimmten Umständen weniger Privatsphärenschutz im Bereich der Presse als Du und ich als Otto Normalverbraucher. Ist halt so. Wenn zum Beispiel unser Ministerpräsident beim politischen Aschermittwoch sturzbesoffen vom Podium fällt, kann er mit keiner Macht der Welt die Veröffentlichung dieser Bilder in Presse und Fernsehen im Rahmen der offiziellen Berichterstattung verhindern. Man kann hier nicht so einfach allgemeine, laienhafte Aussagen aus dem eigenen Rechtsverständnis los lassen. Dein zitierter Paragraph ist so in seiner Form grundsätzlich auch gültig. Aber das wurde uns schon in der Berufsschule und beim Steuerberaterexamen deutlich eingebleut:" Grundsätzlich" bedeutet sofort, hier gibt es Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Sachverhalte. |
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24.07.2019, 21:26 | #5 |
Mitglied
Beiträge: 4.983
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Orthopädisch?
Ach so, jetzt ... aber dann doch ein bißchen. Es ging schon auch um Hinz+Kunz und da geht es eben nicht und underduck verhält sich da richtig. Als zweites käme der/die Zeichnerin die du ablichtest. Das geht natürlich wenn du ihn/sie beim zeichnen auf einer Comic-Messe etc. ablichtest und mit Namen ins Netz stellst. Ganz anders wenn der/die ZeichnerIn sich privat irgendwo befindet! Zum Beispiel der Zeichner Karlo Klarname ( als Privatperson) will nicht bei seinem Besuch auf der Edelsteinmesse ( = öffentliche Veranstaltung) abgelichtet werden, wo er sein Vermögen in Diamanten anlegt. Weiterer Grenzfall die Comic-Händler. Da gilt es auch nachzufragen, denn auf einem Foto erkennt man ja den Namen des Standes, aber will derjenige auch, dass man seine ganzen Angestellten dort mit Namen kenntlich macht (die ja Privatpersonen sind). Also – es ist im Prinzip immer ein abwägen und eine Grauzone. Können wir uns darauf einigen? Geändert von G.Nem. (24.07.2019 um 21:32 Uhr) Grund: Verständniskorrektur |
24.07.2019, 22:34 | #6 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 123.745
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Diese Form der Besprechung wollte ich hier so eigentlich nicht anschieben.
Und in der Regel frage ich Leute, die nicht gleich freundlich in die Linse schauen, ob sie etwas gegen eine Abbildung in unserem Forum haben. Bei einem "ja" kommt das Bild dann gleich in den Handy-Mülleimer. |
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