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26. Comicfestival Contern - 20 + 21.07.2019 16 61,54%
CCXP Cologne - Comic Con Experience 27. bis 30.06.2019 12 46,15%
COMIC CON GERMANY Stuttgart vom 29. bis 30.06.2019 12 46,15%
2. Comicfest Nord-Deutschland in Lübeck - 15.06.2019 11 42,31%
Comicfestival München 2019 vom 20.06. – 23.06.2019 18 69,23%
1. Bremer Comic-und Mangaconvention 01.06.2019 8 30,77%
Comicmesse Köln am 04.05.2019 (Mehrseitiges Thema 1 2) 22 84,62%
Berliner Comic & Mangamesse - 28.04.2019 11 42,31%
7. Comic- und Mangaconvention Hamburg am 16.03.2019 10 38,46%
German Comic Con Dortmund - 01.-02.12.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) 8 30,77%
Comicmesse Köln am 03.11.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) 18 69,23%
25. MOSAIK-Börse Wolfen - 10.11.2018 6 23,08%
Berliner Comic & Mangamesse - 20. bis 21.10.2018 (Mehrseitiges Thema 1 2) 10 38,46%
30 Jahre Ansbacher Comic-Börse am 20. Oktober 2018 8 30,77%
Frankfurter Buchmesse - 10.-.14.10.2018 11 42,31%
Comic Con Germany 30.06 - 01.07.2018 Stuttgart 11 42,31%
25. Comicfestival Contern - 21 + 22.07.2018 13 50,00%
1. Comicfest Nord-Deutschland - 16.06.2018 in Bordesholm 12 46,15%
Comiciade 2018 vom 14. bis 15. April 2018 10 38,46%
Comic-Salon Erlangen 31.05 - 03.06.2018 21 80,77%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 26. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 24.07.2019, 18:09   #1  
G.Nem.
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Stimmt in diesem Zusammenhang so gut wie gar nicht. Wenn jemand an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, dann nimmt er billigend in Kauf, das sein Bild und sein Namen im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung über eben diese Veranstaltung gezeigt und genannt wird.
Dem muss ich widersprechen!
Es geht in diesem Fall nicht um das Recht am Bild,
sondern um die Kombination Bild und Name der betreffenden Person.
Wenn keine schriftliche Einwilligung der betreffenden Person
vorliegt, handelt es sich immer um eine Verletzung des Namens-
und Persönlichkeitsrechts u.a. nach § 12 BGB.

So ist die Rechtslage.
underduck macht das hier genau richtig wie er es macht.

Nehmen wir mal an jemand knipst Herrn Rudi Realname sturzbetrunken
bei einer öffentlichen Veranstaltung wie er in die Mitte des Saales
kotzt, veröffentlicht das Bild im weltweiten Internet und schreibt
auch noch Rudi Realname drunter, damit es z.B. der Arbeitgeber von
Rudi Realname auch gleich findet. Das geht nicht.
G.Nem. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2019, 18:53   #2  
underduck
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Beiträge: 123.745
Eigentlich müssen Realnamen durchgeixt werden!

Woher kennst du eigentlich meinen guten Freund Rudi? ...
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Alt 24.07.2019, 19:01   #3  
G.Nem.
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Ich kenn den gar nicht. Aber den Albert.
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Alt 24.07.2019, 20:16   #4  
albert-enzian
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Beiträge: 2.714
Zitat:
Zitat von G.Nem. Beitrag anzeigen
[B]sondern um die Kombination Bild und Name der betreffenden Person.
Wenn keine schriftliche Einwilligung der betreffenden Person
vorliegt, handelt es sich immer um eine Verletzung des Namens-
und Persönlichkeitsrechts u.a. nach § 12 BGB.


Nehmen wir mal an jemand knipst Herrn Rudi Realname sturzbetrunken
bei einer öffentlichen Veranstaltung wie er in die Mitte des Saales
kotzt, veröffentlicht das Bild im weltweiten Internet und schreibt
auch noch Rudi Realname drunter, damit es z.B. der Arbeitgeber von
Rudi Realname auch gleich findet. Das geht nicht.
Und hier liegst Du falsch und stimmt so nicht ganz. Ihr müsst schon lesen, was ich geschrieben haben. Es braucht im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung über eine öffentliche Veranstaltung, bei denen Künstler im Rahmen dieser Veranstaltung öffentlich auftreten (z.B. im Programm angekündigte Signierstunden), keinerlei schriftlichen Genehmigung von Seiten der abgebildeten und genannten Künstlern für die berichterstattenden Medien.
Ich habe nix von Hinz und Kunz geschrieben, der das Bild auf dem Handy macht und dann bei Facebook hochlädt. Wieder ein völlig anderer Sachverhalt und Tatbestand.
Auch Personen des öffentlichen Geschehens (z.B. Politiker und Schauspieler) haben unter bestimmten Umständen weniger Privatsphärenschutz im Bereich der Presse als Du und ich als Otto Normalverbraucher. Ist halt so.
Wenn zum Beispiel unser Ministerpräsident beim politischen Aschermittwoch sturzbesoffen vom Podium fällt, kann er mit keiner Macht der Welt die Veröffentlichung dieser Bilder in Presse und Fernsehen im Rahmen der offiziellen Berichterstattung verhindern.
Man kann hier nicht so einfach allgemeine, laienhafte Aussagen aus dem eigenen Rechtsverständnis los lassen.
Dein zitierter Paragraph ist so in seiner Form grundsätzlich auch gültig.
Aber das wurde uns schon in der Berufsschule und beim Steuerberaterexamen deutlich eingebleut:" Grundsätzlich" bedeutet sofort, hier gibt es Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Sachverhalte.
albert-enzian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2019, 21:26   #5  
G.Nem.
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Beiträge: 4.983
Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Und hier liegst Du falsch
Orthopädisch?

Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
und stimmt so nicht ganz.
Ach so, jetzt ... aber dann doch ein bißchen.

Es ging schon auch um Hinz+Kunz und da geht es eben nicht und underduck verhält sich da richtig.
Als zweites käme der/die Zeichnerin die du ablichtest. Das geht natürlich wenn
du ihn/sie beim zeichnen auf einer Comic-Messe etc. ablichtest und mit Namen ins Netz stellst.
Ganz anders wenn der/die ZeichnerIn sich privat irgendwo befindet!
Zum Beispiel der Zeichner Karlo Klarname ( als Privatperson) will nicht bei seinem Besuch auf
der Edelsteinmesse ( = öffentliche Veranstaltung) abgelichtet werden, wo er sein Vermögen in Diamanten anlegt.
Weiterer Grenzfall die Comic-Händler. Da gilt es auch nachzufragen, denn auf
einem Foto erkennt man ja den Namen des Standes, aber will derjenige auch,
dass man seine ganzen Angestellten dort mit Namen kenntlich macht (die ja
Privatpersonen sind).

Also – es ist im Prinzip immer ein abwägen und eine Grauzone.
Können wir uns darauf einigen?

Geändert von G.Nem. (24.07.2019 um 21:32 Uhr) Grund: Verständniskorrektur
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Alt 24.07.2019, 22:34   #6  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Beiträge: 123.745
Diese Form der Besprechung wollte ich hier so eigentlich nicht anschieben.

Und in der Regel frage ich Leute, die nicht gleich freundlich in die Linse schauen, ob sie etwas gegen eine Abbildung in unserem Forum haben. Bei einem "ja" kommt das Bild dann gleich in den Handy-Mülleimer.
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