05.04.2011, 20:55 | #76 |
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Focus und Gala sind keine Bücher. Wieso sollte es da eine Buchpreisbindung geben?
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05.04.2011, 22:39 | #77 | |
Moderator ICOM
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Gibt es auch nicht.
Zitat:
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05.04.2011, 22:54 | #78 |
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Der aufgedruckte und allgemein als verbindlich angesehene Preis auf den Zeitungen und Zeitschriften spricht jedenfalls sehr dafür, dass man sich da einig ist.
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05.04.2011, 23:03 | #79 |
Moderatorin Internationale Comics
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Im Übrigen kenne ich es von meinen Stammbuchhandlungen, daß Remittenden (überzählige Exemplare für alle Nichtfachleute) gekennzeichnet und entwertet werden:
Häufig wird die Titelseite oder die hintere Umschlagseite abgerissen, um billiges Weiterverscherbeln zu vermeiden ... |
05.04.2011, 23:11 | #80 |
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Das nennt sich Titelkopfremission: http://de.wikipedia.org/wiki/Remission_%28Handel%29
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08.04.2011, 01:44 | #82 |
Moderator ICOM
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Es gibt auch körperlose Remission. Hat aber alles mit der Preisbindung nichts zu tun.
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15.04.2011, 13:02 | #83 |
Moderator Sekundärliteratur
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Wegen meiner Anregung in # 67 möchte ich anmerken, dass bei einem großen und bekannten Internet-Anbieter bei den Comic-Angeboten beispielsweise die Angabe zu finden ist "gebraucht - wie neu" oder "gebraucht - akzeptabel".
Abgesehen davon, dass die Z-Angabe entscheidend für die Zustandsbeurteilung ist, sollte meiner Meinung jeder, der einen Titel, dessen Preisbindung nicht aufgehoben wurde, anbietet, auf folgendes achten: Um Abmahnungen zu entgehen, sollte wirklich (und ich meine das ernst) der Zusatz "gebraucht" angegeben werden. Z.B. bei der Zustandsbeschreibung: Zustand 1 Ein gebrauchtes, neuwertig wirkendes, nahezu fehlerfreies Heft, dass nur den einen oder anderen Kleinstfehler (z.B. kleiner Einriss im Millimeter-Bereich, Knick, angelaufene Klammern) besitzen darf. Diese dürfen aber nicht auf dem ersten Blick auffallen und den hervorragenden Gesamteindruck des Heftes stören. Entsprechend bei Z0 = "neues" u.s.w. |
15.04.2011, 15:17 | #84 |
Moderator sammlerforen
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Es ist doch ein Unterschied, ob ich privat ein ungelesenes Teil im Regal stehen habe oder beim Händler etwas neues im Regal steht, Basti. Alle bereits verkauften Artikel sind für mich automatisch gebraucht, auch wenn sie von einem Händler beim Kunden wieder angekauft werden.
In dem Augenblick, wo man ein Auto beim Händler mit Kaufvertrag kauft, ist das ja auch kein Neuwagen mehr. |
15.04.2011, 15:26 | #85 |
Moderator Sekundärliteratur
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Da hast Du völlig Recht, aber nimm beispielsweise irgendjemanden, der jetzt Largo Winch 1 der Gesamtausgabe für 25.- € anbietet in Z1.
Da würde ggf. der Verleger auf die Idee kommen, mal eine Abmahnung abzuschicken (ist ja jetzt erstmal wurscht, ob berechtigt, oder nicht). Fakt ist, dass mindestens 489,45 € für die (eigene) anwaltliche Beratung berappen musst, wenn man die in Anspruch nimmt. Durch die Angabe "gebraucht" kommt erst keine Abmahnung (wenn der Verlag seriös recherchiert). Ist ja auch nur eine Anregung gewesen, da man häufiger nach Erscheinen neuer Bücher schon "verbilligte" Angebote gesehen hat und dann die Abmahngefahr steigt. Ich möchte bloß vermeiden, dass jemand in die Abmahnfalle reintappt. |
15.04.2011, 16:57 | #86 |
Moderator Preisfindung
Ort: Reutlingen
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Warum sollte ich "irgendjemanden" nehmen? Das gilt doch wohl nur für Händler. Wenn ich als Privatmann ein z.B. doppelt gekauftes Buch wieder abstoßen will, kann ich das doch zu dem Preis tun, den ich bestimme, selbst wenn das Teil noch Z0 ist; oder liege ich da falsch?
Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will... (alter Fliegerspruch) |
15.04.2011, 17:08 | #87 |
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Ja, kannst Du.
Was das große Auktionshaus betrifft: Da muss man nicht unbedingt "gebraucht" auch noch in die Beschreibung schreiben, da es ja eh schon ein übergeordnetes Feld gibt, wo man sich beim Einstellen sowieso stets zwischen "neu" und "gebraucht" entscheiden muss. Das ist dann doch eigentlich deutlich und klar genug. |
15.04.2011, 18:14 | #88 | ||
Moderator Sekundärliteratur
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Zitat:
Und zum anderen geht es natürlich um die Händler, aber auch wenn ich keiner bin, darf ich doch mal Tipps geben, oder?? Zitat:
Das meinte ich nicht, sondern die Seite mit dem großen "A" und dem kleinen "m" Geändert von 74basti (15.04.2011 um 18:16 Uhr) Grund: Zitatformatierung |
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15.04.2011, 19:44 | #89 |
Moderator Disney intern
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Du darfst, wenn du es nicht als "Neu" deklarierst.
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15.04.2011, 23:19 | #90 |
Moderator Deutsche Comicforschung
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Jeder private Verkäufer kann etwas als"neu" deklarieren - was dann heißt, es ist gar nicht neu, sondern es sieht nur so aus, oder er hat es im Comicladen geklaut, oder es ist einfach ein neuer Titel.
Wenn ein Händler eines unsere Bücher unter LVP anbietet und dann "neu" dazu schreibt, kriege ich spitze Ohren. Dann bin ich eigentlich gefordert, ihn darauf hinzuweisen, dass das nicht in Ordnung ist. Um jemanden richtig abzumahnen, müsste schon eine ganze Menge mehr passieren, was mich angeht, jedenfalls. eckrt |
15.04.2011, 23:23 | #91 |
Moderator Sekundärliteratur
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Das finde ich eine sehr gute und gelassene Einstellung - Respekt
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21.05.2011, 12:31 | #92 | |
Moderator Disney intern
Ort: 64832 Babenhausen
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Zitat:
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21.05.2011, 12:45 | #93 |
Moderator sammlerforen
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Wie ist das eigentlich mit den Comicausgaben von Aldi-Süd vom Januar 2011?
Hier gab es das Thema im CGN: http://www.sammlerforen.net/showthread.php?t=29541 Befinden sich diese Artikel noch in der Buchpreisbindung? Die Aktion wurde ja am 02.03.2011 beendet. Da die Restbestände nicht beim Verlag angeboten werden, müssen sie wohl vernichtet worden sein. |
21.05.2011, 13:22 | #94 |
Moderator Preisfindung
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Es gibt keine automatische Aufhebung der Buchpreisbindung, sie muss vom herausgebenden Verlag aufgehoben werden (passiert oft im Börsenblatt, damit die Buchhändler informiert sind) und hat nichts mit Ausverkauf oder Ähnlichem zu tun.
Es ist mir allerdings kein Fall bekannt, dass bei einer Kleinauflage, die schon bei Veröffentlichtlichung quasi ausverkauft ist, eine Preiserhöhung juristisch verfolgt wird. Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will... (alter Fliegerspruch) |
26.05.2011, 11:37 | #95 |
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"Vorauflage"
Was soll eigentlich dieser komische Ausdruck "Vorauflage"? Darunter hatte ich mir beim anfänglichen Lesen so was wie "Vorabdruck" gedacht, aber das gibt's ja imho nur in Zeitschriften. Erschließt sich erst beim weiteren Lesen des Artikels, daß es sich um vorhergehende, also ältere Auflagen ein und desselben Titles handelt.
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31.05.2011, 17:04 | #96 |
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In diesem Thema möchte ich gerne auf einen aktuellen Beitrag von mir zur Stuttgarter Börse vom letzten Samstag hinweisen.
Es wäre mir recht, wenn das Thema Buchpreisbindung auf Börsen hier in diesem Thema mal zur Sprache kommt. |
31.05.2011, 17:30 | #97 |
Moderator Sekundärliteratur
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Gibt es eigentlich einen "Verband", zu dem sich die Comichändler zusammengeschlossen haben (ähnlich wie die Buchhandelsverbände) oder sind das alles Einzelkämpfer?
Mit einem Verband könnte man ggf. Seitens der Händler geschlossener agieren. Ich denke aber eher "alles Einzelkämpfer" Als "Privater" ist mir auf Messen das auch aufgefallen (meist so 2.- € Nachlass als "Messepreis"), aber wenn Stapelweise Neuerscheinungen mit deutlicher Werbung "Messepreis: xxx.-€" herumliegen und niemand von den anderen Ständen etwas macht, nimmt man als Kunde das auch als "üblich" wahr (und über die Buchpreisbindung denkt man dann auch nicht nach). Was Deine Kunden mit der vorbestellten Ware gemacht haben, ist natürlich eine Sauerei! Ich habe auch schon einmal etwas für eine Messe vorbestellt, wäre aber nie auf die Idee gekommen, dann noch nach einem Rabatt zu fragen (schließlich sucht der Händler mir meinen individuellen Stapel zusammen, passt drauf auf und ist angeschmiert, wenn der Stapel nicht abgeholt wird) Ich denke, wenn die Händler dem einen Riegel vorschieben möchten, hilft nur eines: Die Verlage informieren. |
31.05.2011, 17:40 | #98 | |
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Ich denke, die Messehändler werden sich auf diese Ausnahme berufen:
Zitat:
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31.05.2011, 21:15 | #99 |
Moderator Sekundärliteratur
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Ich meine, dass sich das bspw. auf Parkgebühren bezieht
http://www.berlinerbuchhandel.de/six...n_Buechern.pdf Beispiel: Parkhaus Galerie - Buchhändler gibt Parkgutschein Gutscheinsysteme sind grundätzlich auch möglich, allerdings nur eng begrenzt: http://www.berlinerbuchhandel.de/six...ngssysteme.pdf Ansonsten meine ich, dass es erlaubte "Messepreise" für Endkunden nicht gibt. Zu den Ausnahmen: siehe erster Link |
31.05.2011, 22:15 | #100 |
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