31.01.2007, 10:30 | #26 |
Weißbrotfreund
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Ich halte die Buchpreisbindung bzw. das Preisbindungsgesetz im Prinzip zwar für richtig und wichtig (vor allem im "Machtverteilungskampf" zwischen großen und KLEINEN Buchhandlungen im Hinblick auf (Buch)Neuerscheinungen), aber letztlich doch für einen recht "zahnlosen Tiger"!
Spätestens seit ich vor einigen Jahren im Auftrag eines großen Buchhändlers mal ca. 1000 Taschenbücher mit einem "Pizzaschneider" bearbeiten mußte, um sie anschließend als MÄNGELEXEMPLARE ausweisen zu können, weiß ich: Nichts ist unmöglich und die "schwarzen Schafe" sind ÜBERALL! |
01.02.2007, 01:18 | #27 | |
Moderator ICOM
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Zitat:
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01.02.2007, 11:14 | #28 |
Moderator Disney intern
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Laut den Berichten darf diese Marke nur von Lizensnehmern der Firma verkauft werden. Deswegen wurde Klage eingereicht.
Anscheinend wird hier gegen der internationale Markenrecht vertossen. |
01.02.2007, 12:36 | #29 |
Moderator sammlerforen
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Ich denke mal, daß die Angebote von Privatleuten hier eine unbedeutende Rollespielen, so lange es wirklich noch als "Privat-Handel" zu werten ist! Bei Neuware ist das innerhanlb der Comics sicher nicht die Regel, da diese Spezialisten eher im Antiquariat aktiv sind.
Ich hatte eben ein längeres Telefonat mit Herrn Möller von der Heide. Er sitzt in der Rechtsabteilung vom Börsenverein und hat mir einige Fragen beantworten können. Grundsätzlich fällt jede Veröffentlichung eines Verlages automatisch unter die Buchpreisbindung. Egal, ob der Verlag Mitglied im Börsenverein des Buchhandels ist oder nicht! ... ich gehe mal davon aus, daß uns hier hauptsächlich die Regelungen für den Internethandel interessieren, da dieser Bereich auch den ComicMarktplatz betrifft. |
01.02.2007, 12:49 | #30 | |
Moderator sammlerforen
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Dieser beitrag berifft die Buchpreisbindung im Internethandel:
http://www.preisbindungsgesetz.de/co...-amazon-co.htm © Copyright Rechtsanwaltssozietät Fuhrmann Wallenfels Binder Zitat:
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01.02.2007, 13:08 | #31 |
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Da hast du ja einen teuren Anwalt ausgesucht. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz wird €686 als Gebühr genannt (bei 25.000 Streitwert).
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01.02.2007, 13:27 | #32 |
Moderator sammlerforen
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Ich habe da garnichts ausgesucht, Hinnerk!
... diese Kanzlei schreitet wohl automatisch bei Buchpreis-Verstößen ein und regelt dann die Problemfälle. (... natürlich nicht für
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01.02.2007, 13:31 | #33 |
Moderator Disney intern
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und als Privatperson koennte man Verdachtsmomente an die melden oder was habe ich fuer Moeglichkeiten?
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01.02.2007, 13:47 | #34 |
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@underduck Hat der Experte auch die Frage beantworten können, ob eine Buchpreisbindung "automatisch" erlischt, wenn ein Titel verlagsvergriffen ist?
Und ist ein Comic etc.genau dann als Buch im Sinne des Preisbindungs-Gesetzes anzusehen, wenn es eine ISBN hat? |
01.02.2007, 14:07 | #35 | |
Moderator Preisfindung
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01.02.2007, 19:20 | #36 | |
Administrator
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Zitat:
... ist aber wohl auch ganz gut so, oder? |
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02.02.2007, 05:50 | #37 | |
Moderator ICOM
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Zitat:
Ein gebrauchter Comic wird per Gesetz wieder zur Neuware? Was für ein Unfug! |
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02.02.2007, 09:43 | #38 | |
Moderator Disney intern
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Zitat:
Obwohl, da koennte ich mich dann bewerben, vielleicht haett ich dann endlich nen gescheiten Job :-)))) |
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02.02.2007, 12:19 | #39 | |
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06.02.2007, 11:40 | #40 |
Moderator Disney intern
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Da meine Fragen moeglicherweise in diese Richtung tendieren oder so interpretiert werden koennten, dass ich Gruende suche, wie man jemanden anschwaerzen koennte, moechte ich erst einmal darauf Hinweisen, dass es mir hier rein um das Verstaendnis geht. :-)
Wenn man nun ein Ware als Neuware anpreist, kann/darf man dann unter/ueber dem Verkausfwert liegen oder muss man dann den Preis verlangen, der auf dem Exemplar gedruckt ist, bzw. der laut Preisbindung dafuer verlangt werden muss? |
06.02.2007, 13:24 | #41 |
Moderator sammlerforen
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Neuware bedeutet im CMP, daß ein Händler Neuware anbietet und er sich damit bei uns an die Vorgaben der Buchpreisbindung halten muß.
Um das aber genau zu klären, gibt es dieses Thema! Das hier ist auch keine Anklagebank für Händler, die gegen die Buchpreisbindung verstoßen, sondern eher ist es ein Aufklärungsthema für die ganze Comicszene. Ich bin mir auch sicher, daß viele Händler die Buchpreisbindung nicht genau kennen. Da aber Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte sich jeder Gewerbetreibende Comichändler damit einmal beschäftigen. ... würde mich auch freuen, wenn sich der Handel etwas mehr an diesem Thema beteiligen würde. |
12.02.2007, 17:42 | #42 |
Moderator sammlerforen
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Aktuelle Info zur Buchpreisbindung:
Nachdem ich von Baldur Buscher - Kult Editionen (Bernd Biestig) eine Liste der Waren bekam, die sich nach seiner Meinung noch in einer Preisbindung befinden, hat mir auch Heute Egmont eine Solche Liste zugesagt. Ziel dieses Projektes ist es, jeden Händler beim einstellen seiner Waren im Comicmarktplatz mit einer klaren Angabe zur Preisbindung zu informieren und damit auch zu unterstützen. ... ich werde in den nächsten Wochen auch die kleineren Verlage ansprechen und um diese Informationen bitten. Verlage können diese Liste auch direkt mit dem Betreff: "Preisbindung" an den info@-Link von comicguide.de schicken. |
12.02.2007, 20:44 | #43 | |
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12.02.2007, 20:48 | #44 | |
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12.02.2007, 20:50 | #45 | |
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12.02.2007, 20:53 | #46 | |
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12.02.2007, 21:49 | #47 | ||
Moderator sammlerforen
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... in einem jährlich erscheinenden Preiskatalog geht das natürlich nicht so einfach! |
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16.02.2007, 11:35 | #48 | |
Moderator Preisfindung
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Zitat:
Was ist z.B. mit speziellen Messe-Ausgaben, die im Extremfall nach einem Tag "verlagsvergriffen" sind und 3 Tage später bei eBay auftauchen, auch von Händlern angeboten werden, und dann teurer (Gibts nicht nur im Comic-Bereich, auch woanders kommen Variants vor...)? Und wo wird die Aufhebung der Buchpreisbindung für Nicht-ISBN-Produkte (z.B. Panini-Hefte) bekanntgegeben? Wie ist eigentlich die gängige Praxis? Kümmern sich die Verlage darum, dass ältere Bücher, die auch verlagsvergriffen sind, von der Buchpreisbindung befreit werden oder lässt man das eher locker laufen (Die diesbezügliche Kontrolle bindet ja auch Arbeitszeit...)? Gruß Rainer Geändert von Ringmeister (16.02.2007 um 16:44 Uhr) |
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16.02.2007, 11:43 | #49 | |
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Zitat:
Wie ist eigentlich "Buch" im Sinne des Gestzes zur Buchpreisfindung definiert? Das wäre im Comic-Bereich doch eine wichtige Frage. Das Gesetz gibt da nix her. Die oben aufgeführte Aussage, dass alle Produkte von Verlagen unter die Buchpreisbindung fallen, ist ja lediglich die Auffassung des Börsenvereins. Geändert von Hinnerk (16.02.2007 um 11:49 Uhr) |
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16.02.2007, 19:59 | #50 | |
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Zitat:
Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass der Verlag die gebundenen Ladenpreise festsetzt (§ 5 BuchPrG). |
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