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28.07.2021, 10:38 | #1 | |
Mitglied
Beiträge: 105
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Zitat:
https://www.bielefeld.de/node/5783 Dein Sohn hat aber offensichtlich die 2-wöchige Anmeldefrist versäumt. Vielleicht geht es um eine Bußgeldzahlung? Aber warum kann man das nicht überweisen? |
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28.07.2021, 10:48 | #2 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.265
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Nein, ganz einfach den Wohnortwechsel melden und einen Aufkleber auf Perso und Reisepass bekommen.
Ich gebe das mit der Beschwerdestelle mal an meinen Junior weiter. Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
28.07.2021, 11:23 | #3 |
Mitglied
Beiträge: 105
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Es spricht bei einem Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz allerdings mehr für eine Verwarngebühr oder ein Bußgeld als einen Fehler auf deren Website.
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28.07.2021, 11:37 | #4 |
Mitglied (unverifiziert)
Ort: Pangaea
Beiträge: 2.431
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Beschwerdestelle klingt immer so deutsch, aber macht das ruhig. Irgendwas läuft in eurem Amt ja nicht rund - und wenn es nur die Kommunikation nach Außen ist. Sowas ändert sich erfahrungsgemäß nur, wenn es über den offiziellen Weg reinkommt und so einer gezwungen ist sich damit auseinander zu setzen.
lg Task |
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