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09.06.2007, 18:59 | #1 |
Moderator DC (intern)
Ort: bei Aachen
Beiträge: 1.451
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was muss man als Händler beachten, wenn man in der EU zu Messen fährt?
hallo
ich habe eine Frage. Wie ist es, wenn man als Comic-Händler z.B. nach Frankreich oder Italien (Österreich, Belgien,...) mit seinen Heften hinfährt (also mit einem großen Auto voller Longboxen und Heften) und auf einer Messe einen Stand hat - was alles muss man beachten? Was muss man alles beachten, z. B. bezüglich Zoll, Warenverkehr, Steuer,... etc. p.p.? Gibt es da einen Unterschied, ob der Händler Deutscher, EU-Ausländer, Nicht-EU-Ausländer ist?? Zählt der Wohnsitz des Händlers oder die Nationalität? |
09.06.2007, 20:16 | #2 |
Mitglied
Ort: Stuttgart
Beiträge: 8.186
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Innerhalb der EU sollten die Zollschranken doch eigentlich gefallen sein Und als nicht-EUler steht in deinem Reisepass, wohin du darfst und was du in der EU arbeiten darfst. :nixwiss:
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09.06.2007, 20:21 | #3 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
Beiträge: 2.623
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..in Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Spanien, Portugal dürfte es da keine Probleme geben. Als Händler zahlt man seine Steuern dort, wo das Gewerbe gemeldet ist. Bei Börsen in der Schweiz (weil kein EU-Mitglied) kann es da schon anders aussehen (z. B. Zoll)..denke ich mal...
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09.06.2007, 20:38 | #4 |
Kolumnist
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Solltest Du Dein Gewerbe in Deutschland angemeldet haben, hast Du Anrecht auf Information und auf Unterstützung durch das Gewerbeamt. Was an Fragen noch offen bleibt, erfährst Du auf dem Zollamt. Beide Ämter informieren gerne. |
09.06.2007, 21:05 | #5 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
Beiträge: 2.623
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Na - das ist doch mal ´ne sachlich-fachliche Auskunft !
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09.06.2007, 21:46 | #6 |
Mitglied
Ort: Stuttgart
Beiträge: 8.186
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Für die fiskalischen Fragen kann man sicher auch das Finanzamt in Beschlag nehmen, nur erst mal nicht mehr verbindlich und trotzdem kostenlos ...
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16.06.2007, 12:04 | #7 |
Moderator DC (intern)
Ort: bei Aachen
Beiträge: 1.451
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wie ist das nun:
Wenn man als Händler von D'land über die Grenze fährt (z.B. Belgien) mit einem Auto voller Comics, dann auf einer Comicbörse gut verkauft.... und dann abends wieder zurück nach D'land fährt... kann das garantiert keine Probleme geben?? Von wegen: Beweisen sie mal, dass sie die Comics schon vorher hatten und kann man "beliebig" viel Bar-Geld über die Grenzen fahren????? Wo versteuert man den "Gewinn"? In Deutschland (weil man da wohnt) oder da, wo man ihn gemacht hat?? |
16.06.2007, 12:21 | #8 | |
Mitglied
Beiträge: 12.864
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Zitat:
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16.06.2007, 16:07 | #9 |
Moderator DC (intern)
Ort: bei Aachen
Beiträge: 1.451
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ja - okay. Danke.
Aber muss man die Ware vor dem Grenzübertritt von D nach "Ausland" "deklarieren", damit man sie nachher wieder zurück-rübernehmen darf?? |
16.06.2007, 16:36 | #10 |
Mitglied
Ort: Stuttgart
Beiträge: 8.186
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Meines Wissens nicht innerhalb der Schengener Staaten
Geändert von mschweiz (18.06.2007 um 08:05 Uhr) |
16.06.2007, 19:00 | #11 |
Kolumnist
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@ norbert: Es wäre von Vorteil, Deinen Bestand und die verkaufte Differenz in einert Liste zu führen. Ich weiß, dass so etwas aufwendig ist. Selbst in der EU hat es z. B. unterschiedliche Höhen der MWSt., die beim Grenzübertritt Beachtung finden. Als Privatperson kannst Du ungehindert mit allerlei Waren durch die verschiedenen Staaten wandern. Für Händler gilt dieser freie Verkehr nicht!!!!! |
16.06.2007, 19:35 | #12 |
Mitglied
Beiträge: 12.864
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Ich kann dir nur raten, mal zu deiner Handelskammer zu laufen (in Hamburg ist der Service sehr gut). Du bist da schließlich zwangsweise Mitglied und da können sie für das Geld auch ein paar Fragen beantworten.
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16.06.2007, 20:32 | #13 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.471
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Norbert fragt hier wohl nicht für sich selber nach, sondern für einen amerikanischen Comichändler, der hier in Europa eingeführte amerikanische Comics über Messen anbietet.
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16.06.2007, 21:42 | #14 |
Moderator DC (intern)
Ort: bei Aachen
Beiträge: 1.451
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richtig
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17.06.2007, 13:58 | #15 |
Mitglied
Ort: Amstetten, im schönen Mostviertel
Beiträge: 237
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Falls man zb Comichefte in ein anderes Zollgebiet ausführt, mit der Absicht einen Teil davon wiedereinzuführen (zb EU - Schweiz), dann kann man an den größeren Grenzübergängen bei einer Spedition ein sogenanntes Carnet ATA eröffnen. Bei der Wiederausfuhr brauchst du dann nur für die Differenz (verkaufte Hefte) die Steuern/Zoll zu bezahlen.
Soviel ich weiß mußt du bei der Ausfuhr aber nachweisen aus welchem Ursprungsland diese Waren kommen (Ursprungsnachweis). Ich denke eine Rechnung sollte da genügen. Wie die Sache mit USA - EU funktioniert, da bin ich mir nicht sicher ob dieses Carnet ATA auch mit den USA möglich ist. Soviel ich weiß geht das nur in Europa, angrenzende Mittelmeerstaaten und naher Osten. Aber eine Auskunft darüber bekommst du mit Sicherheit bei jedem Zollamt, gibts ja eh in jeder größeren Stadt. |
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