02.06.2021, 11:39 | #11 | |
Dr. Znegilletnirepus
Ort: Lübeck
Beiträge: 18.060
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Zitat:
Ich erteile dir hiermit eine Missbilligung. Dass du deinen Krimskrams nicht in das dafür vorgesehene Behältnis verbracht hast, werte ich ebenfalls als Regelverstoß. Ich erteile dir eine weitere Missbilligung. In der Annahme, dass du dies in der Absicht getan hast, die Regeln zu umgehen, ist dies der nächste Verstoß. Mit der dritten Missbilligung hierfür bist du dann raus. Haste nun davon. |
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