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03.12.2009, 05:35 | #1 |
Comichändler
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
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Wer ist haftbar?
Guten Morgen,
folgendes unangenehmes Problem - ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1. Nach etwa anderthalb Wochen meldet sich der Käufer telefonisch und erzählt mir, das von den 17 Heften 3 aus Gründen wie Stockflecken und einem Knick auf der Rückseite nicht den Anforderungen genügen, die anderen Hefte wären perfekt, aber ja leider alle stark angestossen. Da es nicht alle Hefte beträfe, könne man ja einen Transportschaden wohl ausschliessen, ob sie denn beim Verpacken runtergefallen wären? Was sie natürlich nicht sind. Womit die Situation für mich die ist, dass er mir unverkäufliche Hefte zurückschickt, die ich ihm erstatten soll. Meine Tophefte sind Altpapier, er ist raus aus der Nummer. Die einzige Erklärung ausser einem Transportschaden (er sagt, die Verpackung sei noch völlig in Ordnung, er schicke sie mit zurück - kann man also wohl wirklich ausschliessen) wäre, dass sie ihm vom Tisch gerutscht sind. Wer von uns muß denn jetzt dem anderen beweisen, dass er der Verursacher der Schäden ist? Ist der Händler wieder einmal der Dumme? |
03.12.2009, 07:34 | #2 |
Gast (nicht registriert)
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Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben Vermutlich sieht es jetzt auf Händlerseite eher düster aus, was die Beschädigungen anbelangt.
Aber vielleicht kann hier jemand Verbindliches zu schreiben? |
03.12.2009, 08:19 | #3 |
Operator 50er Jahre
Ort: Ahrensburg
Beiträge: 3.489
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So sieht das aus, und nicht nur das, der Händler ist ja sogar verpflichtet in seinen AGB darauf hinzuweisen.
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03.12.2009, 08:50 | #4 |
Mitglied
Ort: Stuttgart
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Vielleicht sind es nicht mehr dieselben Hefte?
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03.12.2009, 10:40 | #5 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.463
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Moderne_Zeiten hatte mich gestern befragt und mir auch den Namen des Käufers genannt. Es handelt sich dabei nicht um die bekannten Schwarzen Schafe wie W.U. oder M.P. (Namen werden hier aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt), sondern um einen seriösen Sammler, der wohl auch schon mal Einzelhefte für 1000 Euro im CMP bestellt, bezahlt und behalten hat.
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03.12.2009, 10:49 | #6 |
Moderator Disney intern
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Was aber nichts über die Seriösität und über diesen Sachverhalt aussagt.
Hierzu wird wohl nur ein Anwalt, welcher sich in diesem Rechtsbereich auskennt, wirklich was sagen können. |
03.12.2009, 11:02 | #7 |
bemüht sich stets
Ort: Berlin
Beiträge: 11.067
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Das ist die Frage ... wer muss beweisen, wann die Hefte wie ausgesehen habe ...
ohne für irgendjemanden Partei zu ergreifen: auch meine Zustandbeurteilung weicht manchmal von der meiner Handelspartner ab, da bleibt dann nur eine Rückabwicklung oder man wird sich anderweitig einig das Risiko, dass die Hefte beschädigt werden können, trägt vermutlich der Verkäufer den schlimmsten Fall, jemand schickt gelesene oder ausgetauschte Hefte zurück, klammere ich mal aus, das ist Betrug - vermutlich muss aber hier der Geschädigte seinen Schaden beweisen Geändert von Scheuch (03.12.2009 um 11:07 Uhr) |
03.12.2009, 12:09 | #8 |
Gast (nicht registriert)
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Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier online vermutlich niemand erteilen, doch gebe ich zu bedenken, dass auch bei sehr sorgfältiger Verpackung mal was beschädigt werden kann.
Wenn die Hefte nur eine Hauch zu viel Spiel im Karton haben, kann das bei dem liebevollen Umgang bei der Post schon zu merklichen Schäden führen. Ich vermute also - Ware zurück - Geld zurück! |
03.12.2009, 17:10 | #9 |
Mitglied
Ort: im Süden der Republik
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n'paar Tips/Fragen hätte ich hierzu :
hast du noch scans/Bilder der Hefte VOR dem Versand gespeichert, die zeigen in welcher Erhaltung die Hefte waren ? ein Zeuge(Mitarbeiter) wäre auch nicht schlecht, der ausser Dir gesehen hat, dass es sich beim Verpacken und Versenden um die beschriebenen TOP-Hefte handelte. es ist zwar richtig, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat und vom Vertrag durch Rücksendung der Ware zurücktreten kann aber hat Dir der Kunde wenigstens scans/Bilder zugesandt/gemailt um den Schaden zu dokumentieren ? ...bloss ein schriftlicher Hinweis, dass die Hefte seiner Meinung nach schon vorher angestossen waren, muss nicht unbedingt ausreichend sein, denn wenn die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden kann, muss insoweit ggf. Wertersatz von ihm geleistet werden. Allerdings muss dann nachgewiesen werden, dass den Verkäufer/Versender kein Verschulden trifft. Dies - das betone ich ausdrücklich - ist keine rechtliche Beratung, aber ein bisschen im Widerrufsrecht zu blättern kann hilfreich sein ..... |
03.12.2009, 17:32 | #10 |
Moderatorin Internationale Comics
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In den paar Tagen des Versands können die ja nicht entstanden sein. Da wäre die Frage: Wußtest Du, ob die schon vorher da waren? In dieser Hinsicht schließe ich mich bernd73434 an: Ein Foto als Beleg des Zustandes vor dem Versand wäre ratsam, um Mißverständnisse zu vermeiden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stockfleck |
03.12.2009, 18:02 | #11 |
Mitglied
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'ne kleine Nachfrage an servalan:
was soll denn der belehrende wiki-Hinweis bzgl. Stockflecken ? Glaubst Du wirklich es gibt einen einzigen Comicsammler, der NICHT weiss was das ist ? |
03.12.2009, 18:07 | #12 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
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Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.
Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin! |
03.12.2009, 21:47 | #13 |
Comichändler
Ort: Bielefeld
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Die Stockflecken sind nicht mein Problem, die Hefte kann er natürlich zurückgeben. Es geht ausschließlich um Hefte, die jetzt schlechter aussehen, als vorher. Und ja, dafür gibt es einen Zeugen. Nein, es gibt leider keine Fotos. Würde für mich aber auch keinen Unterschied machen, ich könnte mit hinreichender krimineller Energie jederzeit einwandfreie Hefte fotografieren und so Camouflage betreiben. Der Käufer ist da professioneller, hat welche gemacht. Aber wie aussagekräftig sind Fotos von kaputten Heften? Ich bezweifele ja nicht, das sie jetzt gestaucht sind. Die Frage ist ausschließlich, warum sind sie das und wer muß die Verantwortung dafür übernehmen. Mein Anwalt meint, ich solle ihn klagen lassen, bei einem Strteitwert von 360 Euro würden das keine hohen Anwaltkosten. Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe. Wäre sicher eine No-Win- Situation, dafür ganz viel Ärger. Hat das schon mal jemand durchexerziert?
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03.12.2009, 23:35 | #14 |
Gesperrt
Ort: Neumünster
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04.12.2009, 10:59 | #15 | |
Gast (nicht registriert)
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Zitat:
War gewiss gut gemeint, aber............ |
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04.12.2009, 12:36 | #16 | |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.463
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Zitat:
Ganz verkehrt ist das dann hier halt auch nicht. |
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03.12.2009, 22:55 | #17 |
Moderator DC-Forum (intern)
Ort: Wuppertal
Beiträge: 5.494
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Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.
Meine Meinung. Batman |
04.12.2009, 07:17 | #18 |
Gast (nicht registriert)
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04.12.2009, 08:02 | #19 |
Comichändler
Ort: Bielefeld
Beiträge: 9
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Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen. Ich unterhielt mich gestern mit jemandem, der nicht mehr auf Ebay anbietet, weil es ihn verrückt macht, wie oft er einwandfreuiie CDs und DVDs zurück bekommt, mal gerade überspielt, schon zurück.
Mein Fall liegt anders und sollte meinem Kunden wirklich etwas mit den Heften passiert sein, so macht es ihm das Internetrecht zu leicht, die Verantwortung dafür weiterzureichen. Und mir bleibt dann nicht mehr zu tun, als einen Blog mit meinem Unverständnis und Ärger vollzusülzen? Das ist mir zuwenig |
04.12.2009, 09:51 | #20 |
Mitglied
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Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren,
aber der Aufwand den Du anstrebst muss im Verhältnis zum Erfolg stehen. Ich dachte eigentlich auch, dass es sich bei dem Schaden um eine große Summe handelt, die durchfechtenswert wäre, aber bei insg. 360 EU, die sich auch noch aufsplitten in stockfleckige Sachen, die Du eh' zurücknehmen müsstest (geschätzt 60 EU), und die angestossenen Hefte(geschätzter jetziger Verkaufswert 50% des ursprünglichen 150 EU), bleibt ein Schaden von ca. 100 bis 150 EU, lohnt der Aufwand und Ärger einer gerichtlichen "Klärung" (wenn es denn eine werden wird) und dem zu erwartenden Erfolg in keiner Weise. Nimm' die Hefte zurück, trink einen Beruhigungstee, stufe die Hefte auf den nun vorhandenen Zustand runter ärger' Dich (zu Recht !) noch 1-2 Tage und verbuche es dann unter "ausser Spesen nichts gewesen". |
04.12.2009, 11:01 | #21 |
Gast (nicht registriert)
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04.12.2009, 12:43 | #22 |
Gast (nicht registriert)
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Nunja - Neueinsteiger im CMF sind ja nicht gleichbedeutend mit Neueinsteigern im Sammlerbereich... (ohne Flötentöne)
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04.12.2009, 19:35 | #23 |
Moderator sammlerforen.net
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Unternehmerisches Risiko läßt sich leider nicht versichern...
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin, 1706-1790)
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05.12.2009, 12:49 | #24 |
Mitglied
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05.12.2009, 13:15 | #25 |
Moderatorin Internationale Comics
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Zum Thema Stockflecken
Gerade bei einem Thema wie der Haftung erwarte ich, daß es hier eine Menge Augen gibt, die Leuten gehören, die einfach mal aus Interesse mitlesen, d.h. in erster Linie Gäste. Mir ging es dabei um die Trennung der Mangel in Versandschäden und Lagerungsschäden.
bernd73434 ist ja nachher konkret darauf eingegangen, allerdings habe ich nicht gewagt, Summen zu nennen, weil die meine Kompetenz übersteigen. Solche Details des Alltagswissens wurden mir in meiner Schule nicht beigebracht, und ich bezweifle, daß sich in der Hinsicht stark etwas geändert hat. Zu Schulzeiten hätte ich sowas nämlich auch gern gewußt; mein erstes vernünftiges Lexikon bekam aber weit vor Wikipedia-Zeiten erst zu meiner Konfirmation. |
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