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30.03.2014, 11:23 | #1 |
Moderator Sprechblase
Ort: Güster
Beiträge: 1.153
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Das Grauen kam heute Nacht..................
Das Grauen kam heute Nacht..................
Wegen Renovierungsarbeiten habe ich einen Teil meiner im Arbeitszimmer gelagerten Comics & Arbeitsunterlagen im Dezember fremd eingelagert, die wichtigsten Sachen in 5 abschließbaren Stahlkisten der Bundeswehr um einen eventuellen Wasserschaden vorzubeugen. Als ich nun heute meine Sachen zurückholen wollte, traf mich fast der Schlag der Lagerraum war aufgebrochen und ein Teil meiner eingelagerten Sachen schlicht weg verschwunden, darunter die Stahlkisten. Diese Kisten müssen für die Diebe wohl so verlockend gewesen sein da sie verschlossen waren – denn Kartons und Taschen waren durchsucht und dagelassen worden – was daraus fehlt muss ich erst noch ermitteln. Aber mit den Kisten verschwand ein Teil meiner Nachschlagewerke und Verlagsunterlagen. Leider greift in meinem Fall keine Versicherung – ich poste hier dieses Thema liebe Sammlerfreunde denn es kann jeden passieren, darum versichert Eure Schätze damit Ihr nicht auch solch einen Schaden erleidet. Bild einfügen |
30.03.2014, 11:51 | #2 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.320
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Scheiße
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
30.03.2014, 12:08 | #3 |
Moderator sammlerforen
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 124.309
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Mein Beileid!
Wer hatte denn Ahnung von den Inhalten im "Lagerraum"? Sind da Wertgegenstände drin, die sich am besten über Micky Waue verschachern lassen? Dann setz dich mal mit Chris Krumm in Verbindung und informiere ihn, damit es nicht zu einer Versteigerung deiner vermissten Sachen kommen kann. ... ich weiss wovon ich rede. |
30.03.2014, 16:22 | #4 |
2023 verstorben
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.110
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Diese Verbrecher werden immer dreister und unsere Obrigkeit schaut tatanlos zu . Letzte Woche wurde bei meinen unmittelbaren Nachbarn versucht , die Terrassentüre auszuhebeln .... .... Gottseidank blieb es bei dem Versuch !!!
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30.03.2014, 17:22 | #5 |
Mitglied
Beiträge: 4.066
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Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)
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31.03.2014, 03:31 | #6 |
Moderator ICOM
Beiträge: 3.005
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Dier Versicherung ersetzt wenn überhaupt den Nominalwert. Das ist bei alten Comics nicht sehr viel.
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31.03.2014, 05:02 | #7 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.320
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Und bei Belegexemplaren zB. aus Schweden, Finnland oder Dänemark ist es gar nichts.
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
03.04.2014, 20:09 | #8 | |
Mitglied
Ort: München
Beiträge: 2.714
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Zitat:
Auch bei Comic gilt, wie bei Münzen und Briefmarken, der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert Deiner Sammlung. Ich gebe meiner Hausratversicherung jedes Jahr eine lange Liste mit den aktuellen Wiederbeschaffungskosten je nach Zustand meiner Sammlung und passe dementsprechend jährlich meine Versicherungssumme an. |
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03.04.2014, 20:17 | #9 | |
Mitglied
Ort: München
Beiträge: 2.714
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Zitat:
Bei Gebrauchsüberlassung greift kaum eine Versicherung. Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. Meine Kfz-Haftpflichjtversicherung würde nur für die Fremdschäden, die durch "mein" Auto verursacht wurden, geradestehen. Ich müsste meinen Schaden bei Dir einklagen. Würde aber auch nicht viel bringen, da es mein Risiko ist, wenn ich Dir das Auto überlasse. |
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03.04.2014, 21:31 | #10 |
Mitglied
Beiträge: 4.066
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Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist
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04.04.2014, 00:26 | #11 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.320
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Ist aber so, die zahlen auch nicht wenn Du deinem Bruder, Schwester, Eltern beim Umzug hilfst und den Fernseher runterschmeißt.
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
04.04.2014, 06:59 | #12 |
Gesperrt
Beiträge: 3.386
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Ich weiss nicht...habe schon mal meiner Ex beim Einladen eines IKEA Regals ins Auto geholfen und es so weit nach vorn durch geschoben, dass die Windschutzscheibe beschädigt wurde. Hat meine Haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt.
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04.04.2014, 10:35 | #13 | |
Mitglied
Ort: München
Beiträge: 2.714
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Zitat:
Dein Beispiel bei Besuch der Party stimmt. Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. Ist leider so. Frag mal Deinen Versicherungsvertreter (wenn Du einen hast). |
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04.04.2014, 10:39 | #14 |
Mitglied
Ort: München
Beiträge: 2.714
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Kommt auf die Fallgestaltung an. Wenn man auf dem Parkplatz schnell mal um eine Gefälligkeit gebeten wird, kann es durchaus sein, das die HV zahlt. Muss aber nicht. FrankDrake hat recht. Wenn Du bei einem Umzug hilfst, dann zahlt die persönliche HV für dabei verursachte Schäden in der Regel nicht.
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04.04.2014, 16:31 | #15 | |
Mitglied
Beiträge: 4.983
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Zitat:
Zum Glück hast du keine "Mingvase"! |
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04.04.2014, 19:55 | #16 | |
Mitglied
Beiträge: 53
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Zitat:
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04.04.2014, 22:18 | #17 |
Operator und Barks/Murry Spezialist
Beiträge: 2.623
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Es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Ich hatte zum Beispiel kürzlich einen Heizungsschaden mit austretendem Wasser. Kein Problem sagte der Versicherungsmitarbeiter "vor Ort". Zwei Wochen später kam jedoch die Ablehnung der Zentrale mit der Begründung es handele sich um einen Kondenswasserschaden und keinen Leitungswasserschaden. Und dagegen bin ich über die Gebäudeversicherung leider nicht versichert. Rund 1500 Euro Reparaturen an der eigenen Backe.
Nachtrag: Vor ein paar Tagen kam die Abbuchung für ein weiteres Jahr Gebäudeversicherung.... Barks Index Murry Index Bussi Bär Gerüchte werden von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt! |
05.04.2014, 01:00 | #18 | |
Mitglied
Beiträge: 4.066
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Zitat:
Jetzt mal ohne Quatsch: Eine Haftpflicht-Versicherung ist doch per Definition eigentlich dafür gedacht, dass sie mich für den Fall versichert, dass ich haftpflichtig bin. Haftpflichtig bin ich immer dann, wenn ich einen Schaden verursacht habe. Natürlich sind dabei die Fälle aiusgeschlossen, wo ich vorsätzlich handel, denn das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Aber sonst?! Gut, grobe Fahrlässigkeit ist auch noch mal grenzwertig... Und sicherlich gibts im Kleingedruckten immer noch n paar Ausschlüsse, aber der GRUNDSATZ ist doch eigentlich klar und da seh ich nicht wirklich den Unterschied zwischen Auto-Überlassung, Party und Blumengiessen. Ich will das auch gar nicht bestreiten, dass das in dem ein- oder anderen Fall stimmt, dass da ne Versicherung eintritt. Aber die schlichte Aussage 'zahlt nicht', reicht mir da nicht. Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte. BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel. |
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05.04.2014, 01:07 | #19 |
Mitglied
Beiträge: 4.066
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Das kann aber auch n anderen Grund haben: Soweit ich weiss, haben die meisten Versicherungen auch Abkommen untereinander: Da zahlt dann erstmal die, der der Schaden (zuerst) gemeldet wurde, dann klären die in Frage kommenden Versicherungen, wer eigentlich zahlen MÜSSTE und dann verrechnen die derartige Fälle gegenseitig untereinander. Als Versicherungsnehmer kriegt man das nicht unbedingt mit, wer dann am Ende eigentlich bezahlt hat...
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05.04.2014, 01:12 | #20 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.320
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Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:
-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben -Schäden, die Sie selbst erleiden -Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind -Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet -Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden -Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
05.04.2014, 10:07 | #21 | |
Mitglied
Beiträge: 53
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Zitat:
Es kommt in der Tat stark auf die Versicherung und den jeweiligen Vertrag an. Versicherungen, bei denen die Vertreter unter starkem Druck stehen, werden alles tun um die Zahlung zu vermeiden. Eine Versicherung, die an zufriedenen Kunden interessiert ist, übernimmt bis zu einer gewissen Höhe einen gemeldeten Schaden ohne überhaupt nachzuforschen, sofern diese Art des Schadens durch den Vertrag auch abgedeckt ist (sollte natürlich nicht zu oft vorkommen; wenn ich einmal im Monat einen Haftpflichtschaden melde, reißt auch der kulantesten Versicherung der Geduldsfaden ). |
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05.04.2014, 12:25 | #22 | ||||
Mitglied
Beiträge: 4.066
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Zitat:
Verstehbar: Wenn ich mir in den Finger schneide, verklag ich mich ja auch nicht selbst auf Schmerzensgeld. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Klar: Wenn ne eine Versicherung greift, braucht die andere nicht zu greifen. Aber was ist mit Luft- oder Wasserfahrzeugen? Gibts für die keine zur Kfz.-Haftpflicht analoge Pflicht-Versicherung? |
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05.04.2014, 14:52 | #23 |
Moderator Preisfindung
Ort: OWL
Beiträge: 17.320
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Und wenn Du es einfach mal so hinnimmst?
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden! |
05.04.2014, 19:10 | #24 |
Mitglied
Beiträge: 4.066
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05.04.2014, 20:40 | #25 |
Mitglied
Beiträge: 4.983
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Dazu befragst du am besten sofort den Versicherungsvertreter deines Vertrauens und postest seine Antworten dann hier, damit wir alle was davon haben.
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