Zwei Sachen dürften inzwischen hinlänglich bekannt sein:
1. Urheberrechte erlöschen nicht mit dem Tod (nicht nur in Deutschland)
2. Wo kein Kläger, da kein Richter
Wenn 2,) nicht greift, wird die Luft angesichts der Eindeutigkeit ziemlich dünne.
Mein Vorschlag: Der Titel MUSS aberkannt werden, wenn er nicht vorher zurückgegeben wird!
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