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Alt 19.05.2009, 22:22   #10  
rudimobil
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Ort: Irgendwo im Keller
Beiträge: 6.848
Ich denke, wir sollten erst einmal eine gute Grundlage für Diskussionen finden.
Lest Euch doch erst nochmal die bisherige Definition von Beilagen genau durch:

Zitat:
Als „Beilagen“ bezeichnet werden all jene, die nicht paginiert sind, also keine Seitenzahlen aufweisen, und die keine redaktionellen Beiträge oder gar Teile der Story enthalten. Sie können eingeheftet (geklammert), eingeklebt, lose beigelegt oder zusammen mit dem Comic folienverschweißt sein.
Poster, die Storyteile oder redaktionelle Beiträge auf ihren Rückseiten aufweisen, gelten demnach nicht als Beilage und werden auch nicht gesondert bewertet. Dennoch erwähnenswerte Poster finden sich ggfs. im Feld Bemerkungen. Auch Schutzumschläge bei gebundenen Büchern, Taschenbüchern oder Hardcoverausgaben gelten nicht als Beilagen.
Da steht nix von Werbung bzw. Werbebeilagen drinne.

Die erste Frage wäre also, (noch mal) was alles als Beilage gezählt werden kann und was nicht.

Für mich zählen Gimmicks dazu, da meist im Heft oder auf dem Cover beworben oder die Aufbauanleitung dazu ist Teil des Heftes.
Werbebeilagen gehören für mich nicht dazu, solange sie lose beiliegen.
Ist jedoch z.B. eine Legowerbung in ein MM-Heft eingeklebt, gehört es für mich wieder dazu, da fest im Heft. Ausserdem würde dessen Entfernung das Heft beschädigen und somit dessen Zustand verschlechtern (Gilt auch für z.B. Aufkleber)

Ich bin für die Aufnahme von Beilagen und die "Yps-Darstellung". Ist doch sehr übersichtlich



"Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg"
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