Thema: Vereinsleben
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Alt 13.07.2014, 18:58   #7  
Hinnerk
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Darf man nicht.
Da das e.V. steuerliche Gründe hat, dürfte das auch die Staatsanwaltschaft interessieren. Das suggeriert nämlich die steuerliche Geltendmachung von Spenden.
Verwechselst du das nicht mit der Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt?
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