Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.06.2019, 07:40   #3  
arne
Operator
 
Benutzerbild von arne
 
Ort: Berlin
Beiträge: 8.133
Blog-Einträge: 3
Anlagemünzen sind auch ein gesetzliches Zahlungsmittel, wenn sie einen Nennwert haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlagemünze

Vielleicht das nächste Mal einen Gesetzestext mitnehmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__2.html

Oder gleich diesen Text:

https://de.wikipedia.org/Gedenkmünzen_der_Bundesrepublik_Deutschland
arne ist offline   Mit Zitat antworten