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Alt 24.06.2015, 08:06   #116  
zaktuell
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Da das Urheberrecht mit der Person des Urhebers verknüpft ist, geh ich mal davon aus, dass deutsches Recht für deutsche Urheber gilt (und Ulrich ist mWn Deutscher). Da das Urheberrecht zudem ein Menschenrecht ist (Artikel 27, §2 AEMR) geh ich weiter davon aus, dass sich die nationalen Urheberrechte nicht in grundlegenden Prinzipien unterscheiden. Da zudem Deutschland und Belgien bereits 1887 zu den acht ersten Staaten gehörten, die die Berner Übereinkunft getroffen haben, geh ich erst recht davon aus, dass... ach, egal. Natürlich kann ich mich auch irren.
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