Nachdem der betreffende Händler/Sammler leider kürzlich verstorben ist, könnten sich aber - bei aller Pietät - bei Sichtung des Nachlasses neue Aspekte ergeben. Natürlich abhängig davon, wann und von wem die Hinterlassenschaft des betreffenden Sammlerkollegen überhaupt zugänglich gemacht wird.
(s.
http://www.sammlerforen.net/showthre...104&highlight=...)
Todesfälle, ... post 195) -
Ich weiß nicht, inwieweit
hier eine Namensnennung aus Datenschutzgründen überhaupt zulässig ist, deshalb wiederhole ich den Namen nicht.