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Alt 12.05.2011, 09:11   #93  
74basti
Moderator Sekundärliteratur
 
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Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
Ein weiterer Punkt ist, nach meinem Verständniss, es können nur Gewerbliche Händler Neuware anbieten.
Ich kann als Privater auch "Neuware" anbieten, aber dann mit allen Konsequenzen - Buchpreisbindung etc. Zum Unternehmer werde ich dadurch alleine nicht.
Aber das kann eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen - wenn die Ware keinen Eindruck einer "Neuware" mehr macht, dann greift grundsätzlich die Gewährleistung
Ich "sollte" es daher grundsätzlich lassen (es sei denn, ich verkaufe die originalverschweissten Weihnachtsgeschenke) -


Zitat:
Das Finanzamt legt meines Wissens nach auch die Anzahl der angebotenen Artikel als Maßstab an.
Richtig - hier geht es vor allem um die Umsatzsteuer.
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