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Zitat von eck@rt
Ich beziehe mich bei meinem Vorhaben auf den Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Die Grundlage der Sammlung ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338).
http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html
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Sind denn zweckgebundene Spenden möglich? Wenn ein Comic-Förderverein Gelder an die dnb geben würde, müßten die dann in der dnb ausschließlich für Comics verwendet werden?