Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.01.2007, 17:10   #20  
Mick Baxter
Moderator ICOM
 
Benutzerbild von Mick Baxter
 
Beiträge: 3.002
Das ist doch kein korrekter Satz:
Zitat:
Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Bücher zu beenden, die zu einer vor mindestens achtzehn Monaten hergestellten Druckauflage gehören Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als achtzehn Monate zurück liegt.
Steht das wirklich so im Gesetz?
Mick Baxter ist offline   Mit Zitat antworten