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Alt 24.03.2011, 20:09   #63  
Maxithecat
Moderator Marvel
 
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Ort: der Dosenöffner wird geduldet !
Beiträge: 28.796
Zitat:
Zitat von underduck Beitrag anzeigen
Ich bekomme heute folgende PN eines Händlers.

Wie denkt ihr darüber?
Der enzscheidende Satz ist doch:
Zitat:
Ein Buch ist - unabhängig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfür gezahlt wurde.
Wo stammt den genau dieser Satz her? Wenn es etwas rechtlich relevantes ist (Gesetz o.ä.) ist damit doch alles gesagt.

Alles andere wäre m.E. Unsinn. Wenn einmal der Originalpreis bezahlt wird, ist die Neuware "erledigt".
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