Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.07.2020, 14:04   #212  
Dergon
Mitglied (unverifiziert)
 
Benutzerbild von Dergon
 
Beiträge: 281
Zitat:
Zitat von Pioneerer Beitrag anzeigen
...wobei ich den Sinn der Zensur dieses Zeichen nicht nachvollziehen kann.
Weil die Abbildung schlicht und einfach verboten ist, wenn es nicht um besondere Ausnahmesituationen geht. Und die Verlage wollen sich nicht dem Risiko aussetzen, dass ihre gesamte Produktion eines Titels eingestampft wird.


§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Dergon ist offline   Mit Zitat antworten