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Alt 04.04.2014, 10:35   #13  
albert-enzian
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Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Wenn ich bei Dir auf ner Party eingeladen bin und versehentlich Deine sündhaft teure Ming-Vase zertrümmere, würde das natürlich meine Haftpflichtversicherung bezahlen. Genau dafür hab ich sowas doch! Warum sollte das bei nem verliehenen Auto anders sein? So lang nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist
Weil ich Dir das Auto freiwillig überlasse. Bei Gebrauchsüberlassung nehme ich das Risiko des Schadens billigend in Kauf.

Dein Beispiel bei Besuch der Party stimmt.
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent.
Ist leider so. Frag mal Deinen Versicherungsvertreter (wenn Du einen hast).
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